Sheenja:
"für die vorhandene Einbauküche mit allen Geräten und Möbelteilen wird kein Mietzins erhoben. Defekte behebt der Mieter auf eigene Kosten."
- Ob mit dieser Individualvereinbarung der § 535 BGB ausgehebelt werden kann, bin ich mir nicht sicher. Es wurde nämlich noch nicht mal vereinbart, dass der 535 nicht anzuwenden ist.
"Zusätzlich hat er unter $13 - Punkt 7 Ferner vereinbaren die Parteien, folgendes auch handschriftlich hinzugefügt:
Alle mechanischen und elektrischen zur Wohnung gehörenden Einrichtungen müssen funktionsfähig und frei von Fehlern und Defekten sein bei Mietbeendigung."
- Dürfte mit dem aktuellen Schadensfall nichts zu tun zu haben.
"Die Zuleitung des Wasserhahnes der Küchenspüle ist undicht geworden und es kam zu einem Wasserschaden.
... Da die Gebäudeversicherung schon zwei andere Wasserschäden bei anderen Mietern im Gebäude reguliert hätte."
- Sehr geehrter Herr Vermieter, um weitere Schäden am Gebäude und den Mietsachen zu vermeiden, sollten Sie dringend von einem Fachunternehmen die Installationen überprüfen und e.F. austauschen lassen und nicht versuchen, diese Arbeiten und Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Ich empfehle Ihnen ausserdem die Lektüre des § 535 BGB. MfG.
Nochmalige Aussage d. Vermieters an mich: Sie müssen die Wasseranschlüsse mit den Flexschläuchen zum Wasserhahn auf ihre Kosten fachgerecht erneuern, bei Mietwohnungen ohne Kücheneinrichtung befinden sich lediglich Warm- und Kaltwasseranschlüsse mit Eckventilen an der Wand.