Hallo Forenuser,
ich benötigt einmal eure Hilfe bzgl. meiner Nebenkostenabrechung 2012, die ich jetzt erhalten habe. Die Verspätung ist OK, da den Vermieter kein Verschulden an der verspäteten Abrecung trifft.
Wir waren 7 Jahre in der Wohung, haben also schon ein paar NK-Abrechungen vom selben Eigentümer erhalten. Auf der für 2012 sind erstmals insgesamt drei neue Postitionen aufgelistet: Verwaltergebühren, Kontogebühren und Gutachterkosten/Sondereigentum
Zu Verwaltergebühren und Kontogebühren habe ich schon heraus gefunden, dass diese vom Mieter nicht gezahlt werden müssen. Ich werde unseren Ex-Vermieter dahingehend um Korrektur bitten.
Frage: Kann ich bei meiner Ablehnung dieser Kosten einen Paragraph oder ein Ureil angeführen, wenn ja was genau? Brauche einen Tipp, wie man hier am Besten vorgeht.
Zu der Position Gutachterkosten/Sondereigentum habe ich nichts genaueres finden können. Es geht um folgende Kosten: Ein Gebäude, zwei Eingänge a´ 6 Wohnngen. Die 12 Eigentümer (darunter unser Vermieter) haben sich 2011 zusammen geschlossen und gemeinsam einen Gutachter/Sachverständigen eingeschaltet. Dies, um vor Ablauf der Gewährleistungsfrist des Gebäude-Bauträgers noch eventuelle Baumängel etc. geltend zu machen. Die Rechung des Gutachters an die Eigentümer scheint dann in 2012 gestellt worden zu sein, in der NK-Abrechung tauchen dort jetzt für 2012 immerhin 131,50€ auf.
Frage: Kann der Vermieter solche Gutachterkosten auf mich als Mieter abwälzen? Ich gehe mal stark von "nein" aus, so dass ich den Posten weglassen würde. Nur, wie dem Vermieter schriftlich begründen bzw. auf was (Paragraph/Urteil) verweisen?
Ich bedanke mich schon einmal für´s Ansehen meiner Fragen und hoffentlich folgenden Antworten.
Schönes Rest-Wochenende
Mieter_2013