Abrechnung Kaution

  • Ich hoffe, mir kann hier jemand einen Rat geben:

    Ich habe in einer Wohnung von 08/2004 bis 31.12.2013 gewohnt. Die Übergabe der Wohnung fand durch den Ehemann der Vermieterin statt. Die Vermieterin macht jetzt schriftlich Ansprüche geltend und führt Beanstandungen auf, obwohl sie bei dem Gespräch nicht anwesend war.

    Die Wohnung wurde nach meinem Auszug komplett neu gestrichen.
    Im Schlafzimmer und Wohnzimmer der Wohnung lagen bei Einzug PVC Fußböden. Ich habe kurz nach Einzug Teppichboden darüber gelegt. Später ist mir ein Bügeleisen heruntergefallen ist und auf dem Boden ein verschmorter Flecken war, habe ich versucht den Boden mit einem ausgeschnitten Flecken zu flicken ist damit geendet, dass ich beim Ausschneiden auch den darunterliegenden PVC-Belag eingeschnitten habe. 2012 habe ich diesen Teppichboden durch einen komplett neuen ersetzt.

    Auf Nachfrage beim Vermieter bei der Übergabe, was mit dem Fußboden wird oder was sie legen wollten, bekam ich die Antwort „man müsste mal sehen“, also keine konkrete Antwort, ob ich den Teppichboden entsorgen solle.
    Mir werden jetzt Kosten in für neuen PVC-Boden (ohne Rechnung), Fußleisten und Arbeitsstunden (ohne Rechnung) in Rechnung gestellt.

    Küche und Bad wurden besenrein übergeben, für deren Reinigung mir jetzt auch Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Die Spedition mit der ich umgezogen bin, hat Rollwagen für den Transport von Möbeln benutzt, deren Gummirollen auf dem Boden im Hausflur 2 kleine Streifen hinterlassen haben. Auch hierfür werden mir Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

    Das Wohn- und Schlafzimmer wurden mit anderem PVC neu gelegt, ich habe aus dem Internet Fotos von der neu renovierten Wohnung.

    Jeder Versuch mit dem Ehemann die Angelegenheit zu besprechen, scheiterte, weil ich keine Antowrt bekommen habe und alles abgenickt wurde. Jetzt bekomme ich die Kostenabrechnung.

    Im voraus vielen Dank für die Hilfe.

  • Wenn die Wohnung an den Vermieter(Ehemann) übergeben wurde und kein Protokoll über eventuelle offensichtliche Mängel angefertigt wurde, ist die Suppe gegessen. Im nachhinein können nur verdeckte Mängel reklamiert werden.


  • Auf Nachfrage beim Vermieter bei der Übergabe, was mit dem Fußboden wird oder was sie legen wollten, bekam ich die Antwort „man müsste mal sehen“, also keine konkrete Antwort, ob ich den Teppichboden entsorgen solle.

    Das ist keine Aussage! Das kann Alles oder Nichts sein.

    Zitat

    Mir werden jetzt Kosten in für neuen PVC-Boden (ohne Rechnung), Fußleisten und Arbeitsstunden (ohne Rechnung) in Rechnung gestellt.

    Wenn Sie das schon zahlen, dann beim Belag nur den Zeitwert und für die Arbeitsleistung fordern Sie eine Quittung ein, welche Sie eventuell für das Finanzamt brauchen.

    Zitat

    Küche und Bad wurden besenrein übergeben, für deren Reinigung mir jetzt auch Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Kommt auf den Mietvertrag an.

  • Laut Mietvertrag müssen die Mieträume bei Beendigung ordnungsgemäß gereinigt sein.

    Der PVC-boden war 10 Jahre alt und darauf lag 10 Jahre ein Teppichboden. Was könnte man hier als Zeitwert berechnen?

  • Laut Mietvertrag müssen die Mieträume bei Beendigung ordnungsgemäß gereinigt sein.

    Das dürfte besenrein sein. Da es keine Ordnungsvorschrift für die Reinheit gibt, kann es auch keine ordnungsgemäße Reinigung geben.

    Zitat


    Der PVC-boden war 10 Jahre alt und darauf lag 10 Jahre ein Teppichboden. Was könnte man hier als Zeitwert berechnen?

    Das bleibt Ihnen überlassen oder befragen Sie Ihre Versicherung.

  • Laut Mietvertrag sind "die Räume bei Beendiung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt zurückzugeben".


    ordnungsgemäss gereinigt ODER ornungsgemäss und gereinigt?

  • ..... ordnungsgemäß, gereinigt.... (so wie ich oben geschrieben habe.

    Apropos PVC-Boden, ich habe 10 Jahre in der Wohnung gewohnt. Soweit ich weiß müsste ich nur den Zeitwert ersetzen. Pro Jahr verliert ein Boden 10 % an Wert. Also wäre an Zeitwert nichts mehr zu zahlen. Oder habe ich da einen Denkfehler.

    Einmal editiert, zuletzt von Klecksfisch (31. März 2014 um 13:50)

  • Ja, sowas am besten am Anfang durch ein Mängel-Protokoll umöglich machen, wie vom Kollegen Kolinum beschrieben. Ansonsten mal direkt den Vermieter kontaktieren. Gehst ja, wie es aussieht, immernoch über den Ehemann. Und meiner Rechnung nach müsste der Wert des Teppichs nach 10 Jahren x*0.9^10 sein (x=Anfangswert), was ungleich 0 ist.

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