Beiträge von Klecksfisch

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe eine Eigentumswohnung gemietet. Es gab Schäden an den Abflußrohren am Balkon. Die Schäden wurden von der Hausverwaltung beseitigt. Die Decke und eine Wand des Balkons waren durch die defekten Abflußrohre nass geworden. Die Hausverwaltung hat die Wand und die Decke des Balkons sofort gestrichen. Jetzt bröckelt an der Decke des Balkons die Farbe ab.

    Mein Vermieter wurde von mir informiert und er hat sich auch die Schäden angesehen. Dazu meinte er, er müsse sich mit der Hausverwaltung auseinandersetzen und dann käme dabei heraus, daß er die Schäden selber bezahlen müsse. In der Zwischenzeit gab es noch ein Telefonat zwischen Vermieter und mir und die Sprache kam auf den Balkon, es stellte sich dabei heraus, daß der Vermieter wenig Interesse daran hat, sich mit der Hausverwaltung auseinanderzusetzen und er den Schaden auch nicht selber bezahlen möchte. Ich habe Mails mit Fristsetzung an den Vermieter geschickt, die nicht beantwortet werden.

    Ich überlege jetzt zum Mieterverein zu gehen, um mit deren Hilfe die Renovierung des Balkons zu veranlassen. Meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu beseitigen oder zählt es zu Schönheitsreparaturen. In meinem Mietvertrag steht eine Klausel, daß der Vermieter keine Schönheitsreparaturen durchführt. Habe ich eine Chance die Renovierung durchzusetzen?

    Viele Grüße und vielen Dank

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage:

    Beim Herunterlassen von einem Alu-Lamellen-Rollo ist die Zugschnur gerissen. Noch kann ich nicht sagen, ob das Rollo repariert werden kann oder ob ein Neues eingebaut werden muss. Ich habe jetzt von meiner Vermieterin erfahren, dass das Rollo seit mindestens 20 Jahren in der Wohnung ist und auch in dieser Zeit benutzt wurde

    Meine Frage: Muss das defekte Rollo von mir ersetzt werden oder ist es aufgrund des Alters eine Angelegenheit, die mein Vermieter bezahlen muss.

    In meinem Mietvertrag steht für Verschleiß eingebauter Gegenstände leider nichts drin. Ich wohne seit 3 Jahren in der Wohnung.

    Vielen Dank

    ..... ordnungsgemäß, gereinigt.... (so wie ich oben geschrieben habe.

    Apropos PVC-Boden, ich habe 10 Jahre in der Wohnung gewohnt. Soweit ich weiß müsste ich nur den Zeitwert ersetzen. Pro Jahr verliert ein Boden 10 % an Wert. Also wäre an Zeitwert nichts mehr zu zahlen. Oder habe ich da einen Denkfehler.

    Laut Mietvertrag müssen die Mieträume bei Beendigung ordnungsgemäß gereinigt sein.

    Der PVC-boden war 10 Jahre alt und darauf lag 10 Jahre ein Teppichboden. Was könnte man hier als Zeitwert berechnen?

    Ich hoffe, mir kann hier jemand einen Rat geben:

    Ich habe in einer Wohnung von 08/2004 bis 31.12.2013 gewohnt. Die Übergabe der Wohnung fand durch den Ehemann der Vermieterin statt. Die Vermieterin macht jetzt schriftlich Ansprüche geltend und führt Beanstandungen auf, obwohl sie bei dem Gespräch nicht anwesend war.

    Die Wohnung wurde nach meinem Auszug komplett neu gestrichen.
    Im Schlafzimmer und Wohnzimmer der Wohnung lagen bei Einzug PVC Fußböden. Ich habe kurz nach Einzug Teppichboden darüber gelegt. Später ist mir ein Bügeleisen heruntergefallen ist und auf dem Boden ein verschmorter Flecken war, habe ich versucht den Boden mit einem ausgeschnitten Flecken zu flicken ist damit geendet, dass ich beim Ausschneiden auch den darunterliegenden PVC-Belag eingeschnitten habe. 2012 habe ich diesen Teppichboden durch einen komplett neuen ersetzt.

    Auf Nachfrage beim Vermieter bei der Übergabe, was mit dem Fußboden wird oder was sie legen wollten, bekam ich die Antwort „man müsste mal sehen“, also keine konkrete Antwort, ob ich den Teppichboden entsorgen solle.
    Mir werden jetzt Kosten in für neuen PVC-Boden (ohne Rechnung), Fußleisten und Arbeitsstunden (ohne Rechnung) in Rechnung gestellt.

    Küche und Bad wurden besenrein übergeben, für deren Reinigung mir jetzt auch Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Die Spedition mit der ich umgezogen bin, hat Rollwagen für den Transport von Möbeln benutzt, deren Gummirollen auf dem Boden im Hausflur 2 kleine Streifen hinterlassen haben. Auch hierfür werden mir Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

    Das Wohn- und Schlafzimmer wurden mit anderem PVC neu gelegt, ich habe aus dem Internet Fotos von der neu renovierten Wohnung.

    Jeder Versuch mit dem Ehemann die Angelegenheit zu besprechen, scheiterte, weil ich keine Antowrt bekommen habe und alles abgenickt wurde. Jetzt bekomme ich die Kostenabrechnung.

    Im voraus vielen Dank für die Hilfe.

    Hallo zusammen,

    in meiner neu gemieteten Wohnung befindet sich an der Badwanne eine Duschabtennung, die nicht mehr ansprechend anzusehen ist. Nach Rücksprache mit der Vermieterin, überläßt sie es mir, ob ich die Abtrennunge behalten will oder etwas anderes abbringen möchte. Ich möchte mir einen einfachen Duschvorhang anbringen bzw. ist schon angebracht.

    Einen Tag nach Einzug kommt eine Sanitär- und Installationsfirma, die noch einige andere Dinge installiert, die auf meine Kosten gehen. Diese Firma ist auch bereit die Duschabtrennung abzubauen.

    Meine Frage: Wer muss für die Kosten des Abbau der Duschabtrennung aufkommen.

    Vielen Dank.

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