Hallo,
wir sind im Oktober 2012 aus der alten Wohnung ausgezogen und haben am 5 März 2014 die Betriebskostenabrechnung der alten Wohnung bekommen mit dem angegeben Zeitraum April 2012 - August 2013. So steht es im Schreiben des Vermieters. Bezahlen sollen wir 101,32 €, das geht ja. Zustellungsdatum des Schreibens war der 5. März 2014 und 4 Tage später war bereits ein Schreiben seines Anwaltes im Briefkasten mit der Aufforderung unverzüglich die Betriebskotennachzahlung zu bezahlen. Ich weiß das dies auf keinen Fall rechtens ist und man 30 Tage Zeit hat, die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen. Mir erscheint aber auch der Zeitraum von April 2012 bis August 2013 höchst Fragwürdig, da er mehr als 12 Monate beträgt und dies ebenfalls nicht zulässig ist.
Allerdings liegen dem Schreiben die Energieabrechnung und die Nebenkostenabrechnung bei denen steht, das der Abrechnungszeitraum vom 05.04.12 - 04.04.13 geht und unser Nutzungszeitraum vom 05.04.12. - 31.08.12.
Ich bin mir da jetzt erhlich gesagt nicht sicher was ich davon halten soll, es gab in der Vergangenheit oft Ärger mit diesem Vermieter und auch schon mit der letzten NK. Er lässt sich auch immer sehr gerne lange Zeit mit der Abrechnung und die drohung mit dem Anwalt schon nach 4 Tage sagt mir, das da irgendwas nicht mit stimmt. Könnt ihr mir da weiter helfen?