Beiträge von nefelim

    Hallo Cepheus73,

    danke für die Antwort. Die Abrechnungszeiträume stehen oben rechts auf den Papieren, sind die nicht korrekt oder müssen die unten nochmal einzeln aufgelistet werden? Stimmt, das mit den Verteilerschlüsseln hab ich total übersehen, da stehen wirklich keine. Muss ich den Vermieter den jetzt darauf hinweisen, das er bitte eine korrekte Abrechnung schicken soll oder soll ich einfach abwarten? Eigentlich wäre die BKabr. ab dem 1. Mai verjährt, gilt das auch in diesem Fall, wenn bis dahin keine korrekte Abrechnung vorliegt? Ganz ehrlich, wir hatten soviel Ärger mit diesem Vermieter und mit der Wohnung selbst und sind heilfroh da weg zu sein. Es wäre mir ein Vergnügen, wenn ich ihm jetzt einen kleinen Denkzettel verpassen könnte, daher meine Frage mit der Verjärhung.

    Ich habe einfach mal die komplette BKabr hochgeladen, natürlich Adressen und Namen unkenntlich gemacht. Dann könnt ihr euch sicher besser ein Bild von der Sache machen. Ich kenne mich mit BKabr. nicht besonders gut aus und mit dieser Rechnung kann ich allgemein nicht soviel anfangen. Vielleicht findet ihr ja noch etwas, was ich übersehen habe.

    Das Anschreiben vom Vermieter, sieht wie folgt aus.

    Sehr geehrte Familie X,

    anliegend erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung, sowie die Energieabrechnung ( Kalorimeta ) für das Abrechnungsjahr April 2012 bis August 2013. Wir bitten um Überweisung des Nachzahlungsbetrags ü/€ 101,32 auf unser Konto X
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    XXX

    Hallo,

    wir sind im Oktober 2012 aus der alten Wohnung ausgezogen und haben am 5 März 2014 die Betriebskostenabrechnung der alten Wohnung bekommen mit dem angegeben Zeitraum April 2012 - August 2013. So steht es im Schreiben des Vermieters. Bezahlen sollen wir 101,32 €, das geht ja. Zustellungsdatum des Schreibens war der 5. März 2014 und 4 Tage später war bereits ein Schreiben seines Anwaltes im Briefkasten mit der Aufforderung unverzüglich die Betriebskotennachzahlung zu bezahlen. Ich weiß das dies auf keinen Fall rechtens ist und man 30 Tage Zeit hat, die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen. Mir erscheint aber auch der Zeitraum von April 2012 bis August 2013 höchst Fragwürdig, da er mehr als 12 Monate beträgt und dies ebenfalls nicht zulässig ist.

    Allerdings liegen dem Schreiben die Energieabrechnung und die Nebenkostenabrechnung bei denen steht, das der Abrechnungszeitraum vom 05.04.12 - 04.04.13 geht und unser Nutzungszeitraum vom 05.04.12. - 31.08.12.
    Ich bin mir da jetzt erhlich gesagt nicht sicher was ich davon halten soll, es gab in der Vergangenheit oft Ärger mit diesem Vermieter und auch schon mit der letzten NK. Er lässt sich auch immer sehr gerne lange Zeit mit der Abrechnung und die drohung mit dem Anwalt schon nach 4 Tage sagt mir, das da irgendwas nicht mit stimmt. Könnt ihr mir da weiter helfen?

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