Betriebskostenabrechnung Zeitraum falsch, Vermieter droht nach 4 Tagen mit Anwalt?

  • Hallo,

    wir sind im Oktober 2012 aus der alten Wohnung ausgezogen und haben am 5 März 2014 die Betriebskostenabrechnung der alten Wohnung bekommen mit dem angegeben Zeitraum April 2012 - August 2013. So steht es im Schreiben des Vermieters. Bezahlen sollen wir 101,32 €, das geht ja. Zustellungsdatum des Schreibens war der 5. März 2014 und 4 Tage später war bereits ein Schreiben seines Anwaltes im Briefkasten mit der Aufforderung unverzüglich die Betriebskotennachzahlung zu bezahlen. Ich weiß das dies auf keinen Fall rechtens ist und man 30 Tage Zeit hat, die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen. Mir erscheint aber auch der Zeitraum von April 2012 bis August 2013 höchst Fragwürdig, da er mehr als 12 Monate beträgt und dies ebenfalls nicht zulässig ist.

    Allerdings liegen dem Schreiben die Energieabrechnung und die Nebenkostenabrechnung bei denen steht, das der Abrechnungszeitraum vom 05.04.12 - 04.04.13 geht und unser Nutzungszeitraum vom 05.04.12. - 31.08.12.
    Ich bin mir da jetzt erhlich gesagt nicht sicher was ich davon halten soll, es gab in der Vergangenheit oft Ärger mit diesem Vermieter und auch schon mit der letzten NK. Er lässt sich auch immer sehr gerne lange Zeit mit der Abrechnung und die drohung mit dem Anwalt schon nach 4 Tage sagt mir, das da irgendwas nicht mit stimmt. Könnt ihr mir da weiter helfen?

  • Hallo nefelim,

    ich rekapituliere mal:

    Zugang der BKAbr 05.04.2014 f.d. Zeitraum 01.04.12 - 31.08.13, also 17 Monate. Steht das evtl. nur so auf der Abrechnung oder im Begleitschreiben (Schreibfehler...)?

    Auf der BKAbr ist angegeben AbrZeitraum 05.04.12 - 04.04.13, das wäre ja ok.

    Euer Nutzungszeitraum war lt. BKAbr 05.04.12 - 31.08.12.
    Stimmen die Daten für nur 5 Monate, oder könnte da auch der 31.08.13 gemeint sein? Dann wäre die BKAbr auf jeden Fall ungültig wegen der Zeitraumüberschreitung.

    Der Anwalt wird ja dafür bezahlt, dass er alles schreibt, was sein Brotgeber verlangt...
    Setzt er einen Zahlungstermin?

  • Ich habe nicht verstanden, welches Datum jetzt auf welchem/r Blatt/Schreiben/Abrechnung genau steht.

    Stutzig macht mich aber auch, dass wenn ein Abrechnungszeitraum bis in 2013 hineingeht und Ihr im Oktober 2012 ausgezogen seid, wieso dann der Euch zugerechnete Nutzungszeitraum nur bis August 2012 geht.

  • Ich habe einfach mal die komplette BKabr hochgeladen, natürlich Adressen und Namen unkenntlich gemacht. Dann könnt ihr euch sicher besser ein Bild von der Sache machen. Ich kenne mich mit BKabr. nicht besonders gut aus und mit dieser Rechnung kann ich allgemein nicht soviel anfangen. Vielleicht findet ihr ja noch etwas, was ich übersehen habe.

    Das Anschreiben vom Vermieter, sieht wie folgt aus.

    Sehr geehrte Familie X,

    anliegend erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung, sowie die Energieabrechnung ( Kalorimeta ) für das Abrechnungsjahr April 2012 bis August 2013. Wir bitten um Überweisung des Nachzahlungsbetrags ü/€ 101,32 auf unser Konto X
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    XXX

  • Hallo,

    meiner Ansicht nach ist diese Abrechnung formell inkorrekt, weil wichtige Grunddaten (Abrechnungszeitraum, korrekte Verteilerschlüssel) fehlen, und somit nicht wirksam, d.h. ihr müsst erstmal gar nichts zahlen.

  • Hallo Cepheus73,

    danke für die Antwort. Die Abrechnungszeiträume stehen oben rechts auf den Papieren, sind die nicht korrekt oder müssen die unten nochmal einzeln aufgelistet werden? Stimmt, das mit den Verteilerschlüsseln hab ich total übersehen, da stehen wirklich keine. Muss ich den Vermieter den jetzt darauf hinweisen, das er bitte eine korrekte Abrechnung schicken soll oder soll ich einfach abwarten? Eigentlich wäre die BKabr. ab dem 1. Mai verjährt, gilt das auch in diesem Fall, wenn bis dahin keine korrekte Abrechnung vorliegt? Ganz ehrlich, wir hatten soviel Ärger mit diesem Vermieter und mit der Wohnung selbst und sind heilfroh da weg zu sein. Es wäre mir ein Vergnügen, wenn ich ihm jetzt einen kleinen Denkzettel verpassen könnte, daher meine Frage mit der Verjärhung.

  • Lieber nefelim!

    Ich fasse zusammen, bevor Sie hier noch Mist verzapfen.

    Der Abrechnungszeitraum ist von 5.4.12 - 4.4.13 (ein Jahr ist korrekt)
    Der Nutzungszeitraum ist vom 5.4.12 - 31.8.12 (6 Monate) innerhalb des Abrechnungszeitraumes. Das ist so korrekt.

    Die Abrechnung hätte Ihnen bis spätestens 3.4.14 zugestellt werden müssen. Wurde aber schon am 5.3.14 zugestellt. Korrekt.

    Sie haben 1 Jahr nach Zugang ein Widerspruchsrecht hinsichtlich einer korrekten Abrechnung. Zahlen müssen Sie aber bereits 4 Wochen nach Zugang der Abrechnung. Diese muß aber "unter Vorbehalt" geschehen.

    Es wäre mir ein Vergnügen, wenn ich ihm jetzt einen kleinen Denkzettel verpassen könnte, daher meine Frage mit der Verjärhung.

    Schade, das ich Ihnen das Vergnügen versaut habe.

  • Hallo Kolinum,

    erstmal danke für die Antwort. Gut also scheinen die Abrechnungszeiträume korrekt zu sein aber die Verteilerschlüssel fehlen dennoch.
    Über weitere Meinung würde ich mich freuen.

  • Lieber nefelim!

    Ich fasse zusammen, bevor Sie hier noch Mist verzapfen.

    Der Abrechnungszeitraum ist von 5.4.12 - 4.4.13 (ein Jahr ist korrekt)
    Der Nutzungszeitraum ist vom 5.4.12 - 31.8.12 (6 Monate) innerhalb des Abrechnungszeitraumes. Das ist so korrekt.

    Die Abrechnung hätte Ihnen bis spätestens 3.4.14 zugestellt werden müssen. Wurde aber schon am 5.3.14 zugestellt. Korrekt.

    Sie haben 1 Jahr nach Zugang ein Widerspruchsrecht hinsichtlich einer korrekten Abrechnung. Zahlen müssen Sie aber bereits 4 Wochen nach Zugang der Abrechnung. Diese muß aber "unter Vorbehalt" geschehen.

    Es wäre mir ein Vergnügen, wenn ich ihm jetzt einen kleinen Denkzettel verpassen könnte, daher meine Frage mit der Verjärhung.

    Schade, das ich Ihnen das Vergnügen versaut habe.

    Für die Heizkostenabrechnung stimmt das so, nicht aber für die ebenfalls beigefügte Betriebskostenabrechnung (Seite 4). Die genügt meiner Ansicht nicht den BGH-Kriterien für formelle Korrektheit.
    Nun ist die Frage, ob beide Abrechnungen jeweils für sich gültig / nicht gültig sein können, oder nur im Verbund.

  • Der Verteilerschlüssel ist vorhanden, teil nach Personen und teils nach m². Nochmal richtig lesen. Seite 4!:o

    Ich finde die Rechnung damit insgesamt als solche in Ordnung. Der Rest hat etwas mit Mathematiik zu tun und bin nicht Ihr Einmaleins
    -Lehrer

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (20. März 2014 um 17:20)

  • [QUOTE=Kolinum:

    "Der Verteilerschlüssel ist vorhanden, teil nach Personen und teils nach m². Nochmal richtig lesen. Seite 4!:o"
    - Falsch. Gesamt-Personenzahl und -Quadratmeter fehlen.

    "Ich finde die Rechnung damit insgesamt als solche in Ordnung."
    - Ich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. März 2014 um 19:55)

  • Ich denke, die Abrechung ist gesamt zu sehen. Sie muss als Gesamtwerk den festgelegten formellen Ansprüchen genügen. Ob diese Abrechnung das hier wirklich tut, weiß ich nicht, bezweifel ich aber ein wenig.

    Ich sehe da 2 Fehler (allerdings beide zum finanziellen Vorteil des Mieters):

    a.)
    Blatt 2 und 3 sagen aus, dass der Nutzungsanteil bei den Heizgrundkosten nach Gradtagen (149,3 v. 1000) und nicht nach Kalendertagen (149 von 365) ermittelt wurde. Das ist m.E. nicht korrekt.

    b.)
    Blatt 4 will den unteren Absatz nach m² aufteilen.
    Gesamtfläche (Blatt 1): 408 m²
    Wohnung (Blatt 4): 89 m²
    Nutzungsanteil ist 149 von 365 Kalendertage.

    2824,00 € / 408 m² x 89 m² = 616,02 €
    --> 616,02 € / 365 Tage x 149 Tage = 251,47 €. Angesetzt sind jedoch 191,10 €.

    Wäre Blatt 4 "anständig" mit den zur Aufteilung relevanten Daten versehen und der Rechenweg aufgezeigt, könnte man erkennen, was genau gerechnet wurde. So kann man es nicht ... und das spricht nicht unbedingt für formelle Korrektheit.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!