M ist/war Untermieter von T. T hat inzwischen die selbst bewohnte Wohnung gekauft, so daß M nicht mehr Untermieter, sondern nur noch Mieter ist, da T ja kein Mieter mehr ist, sondern zum Eigentümer wurde. Dazu gibt es noch eine weitere (Unter-)Mieterin C. Sie lebt auch von ALG 2, mit ihr gibt es aber keine Probleme.
M bekommt ALG 2 per Scheck, und zahlt immer nur sporaidisch die Miete. Irgendwann wird es T zu bunt, und forder t schriftlich die ausstehenden Beträge und droht mit Kündigung. Zudem soll M zum Amt gehen, und dafür sorgen, daß das Amt in Zukunft die Miete direkt an T überweist.
M ist von da an nicht mehr in der Wohnung zu sehen. per Mail bekommt T die Info, daß M beim Amt gewesen wäre, und die Miete umgestellt hätte. Tatsächlich bekommt der Energieversorger nun vom Amt M's Anteil Für die Versorgung überwiesen - nur bei T kommt nach wie vor nichts an Miete an. Das sein nicht mehr M's Problem meint M. T solle sich selbst mit dem Amt zoffen wegen M's Miete.
T, der selbst nicht viel zum Leben hat, beantragt selbst ALG 2, weil ohne die Mieteinnahmen T's Einkommen nicht mehr ausreicht.
Dann taucht M plötzlich wieder auf, und räumt sein Zimmer leer - T habe den M ja gekündigt. Das Amt sei auch bereits informiert, es wird am 1.4. die Miete für die neue Wohnung übernehmen. Die Schlüssel gibt M aber nicht ab.
T weiss nun nicht, was das alles für T bedeuten wird. Kann M denn nun so einfach ausziehen? Bisher gibt es doch gar keine schriftliche Kündigung, sondern nur eine Androhung der Kündigung.
Wird das Amt denn bei T trotzdem eine fiktive Miete als "Einkommen" ansetzen, womit T wohl zuviel hätte, um selbst Unterstützung zu bekommen, so daß T sich schnellstmöglich einen neuen Mieter suchen müsste? Darf T denn neu vermieten, auch wenn es keine offizielle Kündigung gibt? Oder müsste das Amt auch nach dem 1.4. die Miete für M zahlen? Denn M zu verklagen dürfte wohl rausgeschmissenes Geld sein.