Einen wunderschönen guten Tag zusammen,
folgendes Problem:
Ich habe einen (Unter-)Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer, mit Mitbenutzung von Küche Bad Haushaltsraum. Das Zimmer befindet sich im 1.OG, in einem Reiheneckhaus. (1 Haustür, jedes Stockwerk hat noch mal eine eigene Tür+Klingel).
Im Mietvertrag ist das ganze als "Wohnraum der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (§549 ABS.2 Nr1 BGB)" deklariert, des weiteren ist eine Kündigungsfrist von 8 Wochen/Monate vereinbart (betreffendes wurde scheinbar vergessen zu streichen).
Die Mutter der Vermieterin im Vertrag die Person die die Vermieterin vertritt, besitzt außerdem einen Schlüssel zur Wohnung im 1.OG in der Wohnung spaziert sie auch fröhlich aus und ein, reist die Fenster auf (in Küche, Bad, Haushaltsraum und dreht die Heizung auf "0" und danach nicht wieder hoch).
Jetzt wär meine Frage a) sind die 8 Wochen/Monate überhaupt gültig? Kann ich nach §573c Abs. 3 und Abs. 4 zu jedem 15. zum Ablauf der Monats kündigen?
Bzw. steht mir b) ein fristloser Kündigungsgrund zu (zwecks evtl. Hausfriedensbruch, hab mir auch schon seitens der Mutter anhören dürfen "ich seh jetzt keinen Unterschied zwischen ihnen und einem Harz 4 Empfänger, du bist ja den ganzen Tag da" (komisch sowas nennt sich Prüfungszeit,..)).
Und c) mit wem muss ich mich rumstreiten, wenn es um die z.B. u Auszahlung der Kaution geht, mit der Vermieterin, ihrer "Beauftragten" oder wahlweise mit einem von beiden.
Vielen Dank soweit