Gekippte Fenster - Lüften

  • Hallo!

    Schon wieder ich.
    Und zwar hatten wir letztens einen Zettel von den Vermietern an der Tür hängen, wo drauf stand, dass wir nicht 24h am Tag die Fenster in der Wohnung gekippt haben dürfen, da das Heizöl teuer ist! Wie ich eben schon in meinem Thema zur Abrechnung 2013 geschrieben habe, heizen wir nur zwei Räumen (Flur und Bad, wobei nur das Bad ein Fenster hat). Und im Badezimmer steht das Fenster eigentlich nur gekippt, wenn wir duschen/baden waren oder es draussen warm ist.

    Des Weiteren stand noch auf dem Zettel, dass wir die Fenster geschlossen halten sollen und 2x am Tag für 10 Minuten das Fenster zu öffnen hätte. Natürlich sei es uns auch nach dem Toilettengang oder dem Duschen gestattet.

    Ist das rechtens? Demnächst finden wir vll. noch nen Zettel an der Tür wo drauf steht, zu welchen Uhrzeiten wir die Toilettenspülung benutzen dürfen, wegen Lärmbelästigung?

    Dass und wie man lüften soll ist mir durchaus bewusst, und wir haben auch zwischendurch mal die Fenster kurz ganz geöffnet. Aber dürfen die uns vorschreiben, wann wir unsere Fenster kippen dürfen, und wann nicht? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen..

  • Hallo,

    war das denn eine richtige Anordnung oder ein Info-Schreiben?

    Ich denke Vermieter dürfen nicht vorschreiben, wie genau die Lüftung in der eigenen Wohnung durchgeführt wird. Ob man statt zweimal nun viermal mit geöffnetem Fenster lüftet, kann ja eigentlich egal sein. Ich denke, es geht eher um das richtige Lüften. Dazu gehört das Lüften mit gekippten Fenstern eben nicht, weil dadurch Schimmel in der Wohnung entstehen kann.

    Allerdings verstehe ich die Aussage mit dem Heizöl nicht? Wird bei geöffnetem Fenster geheizt? Das macht man ja sowieso nicht, kann also nicht die Warnung ein. Komisch...
    Kenne die vollständige Situation ja nicht, aber wieso sollte der Vermieter in Bezug auf die Heizkosten Vorschriften machen, wenn die Heizkosten ja letztlich vom Mieter getragen werden. Sprich - macht der etwas falsch, ist das doch sein Bier ...

    Viele Grüße,
    Jennifa

  • Danke für die Antwort.
    Wie ich schrieb, lüften wir auch normal, heisst: Fenster komplett auf..
    Und die restliche Zeit sind die Fenster eben fast durchgehend gekippt, einfach weil wir in den meisten Räumen (3-Zimmer-Wohnung) Terrarien stehen haben, die Wärme bringen und auch mal riechen, wenn Kot drinnen ist, oder damit eben ein bisschen frische Luft rein kommt.

    Das Schreiben war ein normales, weisses DIN A4-Blatt, auf dem mit Computer drauf geschrieben war.

    Dazu muss ich sagen, dass es hier nur Fussbodenheizung gibt, und die 2-3 Tage braucht, bis sie angeht, und 2-3 Tage braucht, bis sie ausgeht nach dem aufdrehen oder abdrehen.
    Der Hinweis zum Heizöl war darauf bezogen, dass Wasser- und Heizkosten durch die Personen im Haus geteilt werden, bezüglich der Nebenkostenabrechnung, was aber nicht im Vertrag aufgezählt wird.

  • Zitat

    Und die restliche Zeit sind die Fenster eben fast durchgehend gekippt,


    Und das genau ist falsch!

    Zitat

    dass Wasser- und Heizkosten durch die Personen im Haus geteilt werden,


    Und das wiederum ist nicht erlaubt. In einem Haus, in dem ein Mieter und der Vermieter unter einem Dach leben müssen die Heizkosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

  • Okey, also habe ich nicht das Recht, meine Fenster tagsüber gekippt zu haben, wenn ich mich ans Lüften mit vollständig geöffneten Fenstern tagsüber halte? Ich muss quasi in dem Mief sitzen, bis wieder die Zeit zum Lüften gekommen ist? Das kann doch nicht sein.. Wenn die Fenster nachts zu sind, ist es dann okey?

    Was kann ich bezüglich der anderen Sache mit Wasser und Heizkosten machen?

  • Okey, also habe ich nicht das Recht, meine Fenster tagsüber gekippt zu haben, wenn ich mich ans Lüften mit vollständig geöffneten Fenstern tagsüber halte? Ich muss quasi in dem Mief sitzen, bis wieder die Zeit zum Lüften gekommen ist? Das kann doch nicht sein.. Wenn die Fenster nachts zu sind, ist es dann okey?

    Nun mal langsam. Sie können Ihre Fenster öffnen solange Sie das für nötig und verantwortlich halten. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.


    Zitat

    Was kann ich bezüglich der anderen Sache mit Wasser und Heizkosten machen?

    Bemühen Sie eine kommerzielle Rechtsberatung; ist hier nämlich nicht erlaubt.

  • Der Hinweis zum Heizöl war darauf bezogen, dass Wasser- und Heizkosten durch die Personen im Haus geteilt werden, bezüglich der Nebenkostenabrechnung, was aber nicht im Vertrag aufgezählt wird.


    Von der HeizkVO darf nur abgewichen werden, wenn das Haus max. 1 Wohnung f.d.VM. plus max. 1 Wohnung f.d.M. hat. Ansonsten kann der M. die Heizkosten um 15% kürzen.

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