Hallo!
Schon wieder ich.
Und zwar hatten wir letztens einen Zettel von den Vermietern an der Tür hängen, wo drauf stand, dass wir nicht 24h am Tag die Fenster in der Wohnung gekippt haben dürfen, da das Heizöl teuer ist! Wie ich eben schon in meinem Thema zur Abrechnung 2013 geschrieben habe, heizen wir nur zwei Räumen (Flur und Bad, wobei nur das Bad ein Fenster hat). Und im Badezimmer steht das Fenster eigentlich nur gekippt, wenn wir duschen/baden waren oder es draussen warm ist.
Des Weiteren stand noch auf dem Zettel, dass wir die Fenster geschlossen halten sollen und 2x am Tag für 10 Minuten das Fenster zu öffnen hätte. Natürlich sei es uns auch nach dem Toilettengang oder dem Duschen gestattet.
Ist das rechtens? Demnächst finden wir vll. noch nen Zettel an der Tür wo drauf steht, zu welchen Uhrzeiten wir die Toilettenspülung benutzen dürfen, wegen Lärmbelästigung?
Dass und wie man lüften soll ist mir durchaus bewusst, und wir haben auch zwischendurch mal die Fenster kurz ganz geöffnet. Aber dürfen die uns vorschreiben, wann wir unsere Fenster kippen dürfen, und wann nicht? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen..