Hallo,
bin neu hier.
Habe aber eine Frage. Mein Vermieter (Genossenschaft) verlangt das die Funktion zum kippen der Fenster ausser Funktion gesetzt wird.
Ist das rechtens?
Vielleicht weiß ja jemand was!
Danke!
Hallo,
bin neu hier.
Habe aber eine Frage. Mein Vermieter (Genossenschaft) verlangt das die Funktion zum kippen der Fenster ausser Funktion gesetzt wird.
Ist das rechtens?
Vielleicht weiß ja jemand was!
Danke!
Hallo wjewko,
ich würde erstmal fragen warum das geändert werden soll.
VG Syker
Hallo Syker,
in einem Schreiben steht das wegen der Aussendämmung die Umrandung durch die Kippfunktion schwarz werden kann. Die Dämmung und der Anstrich wurden erst vor ca. 2 Jahren neu gemacht.
Die Befürchtung der Verwaltung düfte zu Recht bestehen. Nach wenigen Jahren würde die Fassade dann so aussehen, wie auf den Bildern.
Wenn die Funktion da ist kann der Vermieter nicht untersagen sie nutzen.
Allerdings birgt ständiges ankippen der Fenster die Gefahr der Schimmelbildung.
Das ist vermutlich mit
Zitatdie Umrandung durch die Kippfunktion schwarz werden kann
gemeint.
Die Befürchtung der Verwaltung düfte zu Recht bestehen. Nach wenigen Jahren würde die Fassade dann so aussehen, wie auf den Bildern.
Und die weißen Pferde kommen zu Hauf:o
Tja, an den Anblick wird man sich gewoehnen muessen, das ist das neue (gedaemmte) Deutschland. Kommt auch ohne Kippen der Fenster, nur dann halt spaeter.
Ist uebrigens meistens kein Schimmel, sondern Algen und Moose. Schimmel gibts eher in der Wohnung.
cu
Guenni
Nicht so ganz. Bei der Wohnung rechts wohnen starke Raucher und bei der linken starke Raucher und zusätzlich Kochdünste durch intensives Kochen orientalischer Gerichte.
Schimmel gibts eher in der Wohnung
Das meinte ich auch. Die Bilder habe ich erst später gesehen. Das gekippte Fenster auch solche Folgen haben kann wußte ich nicht. Bis heute.
Zitatdas ist das neue (gedaemmte) Deutschland.
Jepp. Es lebe der Dämmungs- und Dichtungswahn(sinn)
Hallo zusammen,
Das man nicht mit gekippten Fenstern lüften soll
sollte sich ja einigermaßen rumgesprochen haben.
Somit ist die Maßnahme durchaus logisch und nachvollziehbar.
Allerdings hat der TE eine WHG mit Fenstern mit Kippfunktion gemietet.
Wird dies jetzt durch technische Maßnahmen geändert,
hat die Wohnung eindeutig einen Mangel.
VG Syker
Durch Dauerkippen der Fenster könnten die Laibungen in der Tat schwarz werden, also auch Schimmel ansetzen. Hatte mal eine meiner Mieterinnen. Nach Überarbeitung und Änderung des Lüftungsverhaltens war's i.O.
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