Guten Tag
Ich wohne seit Jan. 2008 in einer Mietwohnung. Am 2.2.2014 wurde die Wohnung an einen neuen Eigentümer verkauft. Dieser hat mir jetzt wegen Eigenbedarfs gekündigt. Folgende Frage : da der neue Käufer gewußt hat das er die Wohnung für sich selbst braucht tritt meiner Meinung folgender § in Kraft :
§ 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
(1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen.
Wer kann mir da näheres dazu sagen ?
Müss ich der Kündigung trotzdem wiedersprechen ? obwohl im § auch noch steht :
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Vielen Dank Bernd K.
