Beiträge von whitego

    neue Sachlage :
    wie ich gestern abend noch erfahren habe gehöhrt meinem Vorvermieter noch 1 Wochnung in dem Haus und noch eine mit seiner Lebensgefährtin zusammen

    Meine Frage : wenn man mehrere Wohnungen im selben Haus besitzt sind das dann Mietwohnungen ? Oder kann ein Eigentümer selbst entscheiden ob seine Wohnungen Miet- oder Eigentumswohnungen sind ?

    Miet- oder Eigentumswohnung : steht das im Grundbuch ?

    Hallo Anitari
    woher weiss ich das die Wohnung vorher keine Eigentumswohnung war ? Es ist eine Wohnung in einem Haus mit ca. 15 Wohnungen. Alle verschiedenen Eigentümer - dann war es wahrscheinlich doch eine Eigentunswohnung ? Ich denke das ist nicht der ausschlaggebende Grund denn jetzt ist es ja ein neuer Eigentümer der kündigt.

    Guten Tag

    Ich wohne seit Jan. 2008 in einer Mietwohnung. Am 2.2.2014 wurde die Wohnung an einen neuen Eigentümer verkauft. Dieser hat mir jetzt wegen Eigenbedarfs gekündigt. Folgende Frage : da der neue Käufer gewußt hat das er die Wohnung für sich selbst braucht tritt meiner Meinung folgender § in Kraft :
    § 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
    (1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen.

    Wer kann mir da näheres dazu sagen ?

    Müss ich der Kündigung trotzdem wiedersprechen ? obwohl im § auch noch steht :

    (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Vielen Dank Bernd K.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!