was bedeutet dann dieser § 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung ?
wenn es keinen Unterschied zwischen einer gemieteten Mietwohnung und einer gemieteten Eigentumswohnung giebt warum giebt es dann überhaut die Unterscheidungen ??
was bedeutet dann dieser § 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung ?
wenn es keinen Unterschied zwischen einer gemieteten Mietwohnung und einer gemieteten Eigentumswohnung giebt warum giebt es dann überhaut die Unterscheidungen ??
neue Sachlage :
wie ich gestern abend noch erfahren habe gehöhrt meinem Vorvermieter noch 1 Wochnung in dem Haus und noch eine mit seiner Lebensgefährtin zusammen
Meine Frage : wenn man mehrere Wohnungen im selben Haus besitzt sind das dann Mietwohnungen ? Oder kann ein Eigentümer selbst entscheiden ob seine Wohnungen Miet- oder Eigentumswohnungen sind ?
Miet- oder Eigentumswohnung : steht das im Grundbuch ?
ok - soviel ich das jetzt verstehe :
es ist nicht relevant für die Kündigung ob die Mietwohnung jetzt einen anderen Besitzer hat ?
es war schon vorher eine Eigentumswohnung die jetzt verkauft wurde !
Hallo Anitari
woher weiss ich das die Wohnung vorher keine Eigentumswohnung war ? Es ist eine Wohnung in einem Haus mit ca. 15 Wohnungen. Alle verschiedenen Eigentümer - dann war es wahrscheinlich doch eine Eigentunswohnung ? Ich denke das ist nicht der ausschlaggebende Grund denn jetzt ist es ja ein neuer Eigentümer der kündigt.
Guten Tag
Ich wohne seit Jan. 2008 in einer Mietwohnung. Am 2.2.2014 wurde die Wohnung an einen neuen Eigentümer verkauft. Dieser hat mir jetzt wegen Eigenbedarfs gekündigt. Folgende Frage : da der neue Käufer gewußt hat das er die Wohnung für sich selbst braucht tritt meiner Meinung folgender § in Kraft :
§ 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
(1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen.
Wer kann mir da näheres dazu sagen ?
Müss ich der Kündigung trotzdem wiedersprechen ? obwohl im § auch noch steht :
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Vielen Dank Bernd K.
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