Verwirrende Betriebskostenabrechnung

  • Ich kämpfe mich nun schon seit einigen Tagen durchs Internet finde aber keine passende Antwort auf mein Problem. Daher dachte ich, dass ich vielleicht hier ein bisschen Input bekommen könnte. :)

    Bei mir ist folgender Fall eingetreten:
    Ich zahle für meine Wohnung eine Grundmiete plus einen Betriebskostenabschlag an meinen Vermieter. Seit dreieinhalb Jahren wohne ich dort und habe in der ganzen Zeit keine einzige Betriebskostenabrechnung erhalten. Nun brauchte ich für behördliche Zwecke aber eine Abrechnung und hatte ihn nach einigem Hin und Her dann endlich soweit, dass er mir diese auch schickte.

    In dem Schreiben fordert der Vermieter nun plötzlich eine Nachzahlung in dreistelliger Höhe und eine Anhebung des Abschlags ab April. Was mich daran irritiert ist, dass ich plötzlich statt 40 nun 90 Euro pro Monat zahlen soll und mir eine so drastische Steigerung nicht erklären kann. Gibt es eine festgesetzte Grenze, bis zu der Betriebskosten auf einen Schlag erhöht werden dürfen?
    Zudem steht auf der Abrechnung nicht für welchen Zeitraum diese (und damit ja auch die Nachzahlung) gilt. Möglicherweise rechnet er mir da alle Kosten an, die seit meinem Einzug entstanden sind. Das wäre ja, soweit ich informiert bin, längst verjährt, oder?

    Würde mich freuen falls jemand Antworten darauf wüsste.

  • Wenn auf der "Abrechnung" kein Zeitraum steht, dann ist die Antwort ganz einfach: Sie ist unwirksam und der Vermieter kann keine Nachforderung stellen.

    Die Abrechnung hat grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten zu erfolgen und muss Dir jeweils spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraum zugehen.
    Außerdem dürfen nur Posten auftauchen, die in diesem Zeitraum angefallen sind. Um das zu überprüfen, hat man als Mieter auch das Recht auf Belegeinsicht.

  • Die Abrechnung hat grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten zu erfolgen [...]


    Genauer:
    Für einen Zeitraum bis zu maximal 12 Monaten. Weniger als ein Jahr ist erlaubt.

  • Es liegt nicht im Ermessen des Vermieters ein Betirebskostenabrechnung zu erstellen; er ist bei vereinbarter Betriebskostenvorauszahlung sogar verpflichet dazu.

    Betriebskostenvorauszahlungen sind nicht begrenzt, diese haben sich jedoch am letzten Abrechnungsergebnis zu orientieren.
    Da Sie noch keine Abrechnung erhalten haben würde ich die Zahlung der Abschläge einstellen.

    Dazu hat der Mieter im laufenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht. (BGH WuM 2006, 383). Zwar solange bis Ihnen eine korrekte Abrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum zugeht.

  • Außerdem dürfen nur Posten auftauchen, die in diesem Zeitraum angefallen [und im MV vereinbart] sind. Um das zu überprüfen, hat man als Mieter auch das Recht auf Belegeinsicht.


    [und im MV vereinbart]

  • Danke, dann werd ich mich jetzt erstmal bei meinem Vermieter melden und ihn um eine neue, vollständige Abrechnung bitten. Mal schauen ob er das in absehbarer Zeit hinbekommt.

  • Danke, dann werd ich mich jetzt erstmal bei meinem Vermieter melden und ihn um eine neue, vollständige Abrechnung bitten. Mal schauen ob er das in absehbarer Zeit hinbekommt.


    Ich würde ihn auch gleich mit darum bitten, Kopien von den der Abrechnung zugrunde liegenden Rechnungen (von Versorger, Versicherungen, etc.) beizulegen, da ich sie sowieso würde ansehen wollen.

  • Und so ist es ausgegangen:
    Es hat sich gezeigt, dass mein Vermieter einen Fehler in der Rechnung hatte. Eigentlich wollte er die Betriebskosten um 10€ pro Monat (und nicht um 50€) erhöhen, hat sich aber mittendrin mit meiner Grundmiete vertan, sodass dann eine völlig überhöhte Gesamtmiete bei der Addierung der Grundmiete mit den Betriebskosten herauskam.

    Allerdings war das auf den ersten Blick nicht ersichtlich da er einige Rechenschritte nicht aufgeführt hatte und es sah dann eben danach aus, dass er die Betriebskosten so stark erhöht hätte. Nachdem ich ihn darauf hingewiesen und ihm alles nochmal vorgerechnet habe (von alleine hat er den Fehler tatsächlich nicht gefunden, da musste ich erst auf die genaue Fehlerstelle hinweisen) hab ich jetzt eine neue Abrechnung bekommen. Mit lediglich 10€ Erhöhung und einem gültigen Abrechnungszeitraum.

  • Und so ist es ausgegangen:
    ...
    hab ich jetzt eine neue Abrechnung bekommen. Mit lediglich 10€ Erhöhung und einem gültigen Abrechnungszeitraum.


    Na, siehste....:)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!