Ich kämpfe mich nun schon seit einigen Tagen durchs Internet finde aber keine passende Antwort auf mein Problem. Daher dachte ich, dass ich vielleicht hier ein bisschen Input bekommen könnte. ![]()
Bei mir ist folgender Fall eingetreten:
Ich zahle für meine Wohnung eine Grundmiete plus einen Betriebskostenabschlag an meinen Vermieter. Seit dreieinhalb Jahren wohne ich dort und habe in der ganzen Zeit keine einzige Betriebskostenabrechnung erhalten. Nun brauchte ich für behördliche Zwecke aber eine Abrechnung und hatte ihn nach einigem Hin und Her dann endlich soweit, dass er mir diese auch schickte.
In dem Schreiben fordert der Vermieter nun plötzlich eine Nachzahlung in dreistelliger Höhe und eine Anhebung des Abschlags ab April. Was mich daran irritiert ist, dass ich plötzlich statt 40 nun 90 Euro pro Monat zahlen soll und mir eine so drastische Steigerung nicht erklären kann. Gibt es eine festgesetzte Grenze, bis zu der Betriebskosten auf einen Schlag erhöht werden dürfen?
Zudem steht auf der Abrechnung nicht für welchen Zeitraum diese (und damit ja auch die Nachzahlung) gilt. Möglicherweise rechnet er mir da alle Kosten an, die seit meinem Einzug entstanden sind. Das wäre ja, soweit ich informiert bin, längst verjährt, oder?
Würde mich freuen falls jemand Antworten darauf wüsste.