Absprung nach Unterschrift des Mietvertrags - was tun?

  • Hallo!

    Ich hoffe, hier kann mir jemand einen Tipp geben. Meine Mutter vermietet zur Zeit eine ausgebaute Kellerwohnung. Der bisherige Mieter ist Mitte Februar ausgezogen. Das Mietverhältnis war harmonisch und der Mieter sehr zufrieden.

    Eine Nachmieterin hat die Wohnung Anfang Februar (in bewohntem Zustand) besichtigt und den Mietvertrag begeistert unterzeichnet. Mietbeginn war auf den 1. März festgelegt, Schlüsselübergabe sollte heute stattfinden. Kaution wurde bereits überwiesen.

    Jedoch jetzt, da die Nachmieterin die Wohnung ohne Möbel gesehen hat, bemängelte sie hell-bräunliche Flecken auf der Tapete im Schlafzimmer und identifzierte diese sofort als "Schimmel". Sie möchte von ihrem Mietvertrag zurücktreten u.a. mit der Begründung, sie würde "in der Wohnung keine Luft bekommen", weil der Vormieter Raucher gewesen sei. Diese Tatsache war ihr jedoch zuvor bekannt, da die Wohnungsbesichtigung in Anwesenheit des Vormieters stattfand, der dabei gemütlich eine Zigarette schmauchte.

    Was tun? Gilt hier bereits die Kündigungsfrist von 3 Monaten? Kann meine Mutter Schadensersatz (bzw. die Kaution) geltend machen, da der Mietvertrag ja bereits unterschrieben ist und ihr jetzt mindestens 1 Monat Miete flöten geht? Die Neuschaltung der Anzeige kostet ja auch Geld...

    Danke für Tipps! :)

    Einmal editiert, zuletzt von monozelle (25. Februar 2014 um 17:36)

  • Die neue Mieterin möchte die bereits angemietete Wohnung nun doch nicht zu nehmen. Die von ihr dargelegten Gründe scheinen mir nur vorgeschoben zu sein.
    Eine Raucherwohnung stellt keinen Mangel dar, da dies bereits bei der Besichtigung hätte bemerkt werden müssen.
    Die Flecken auf der Tapete können Schimmel sein, müssen es aber nicht.

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Es könnte im Höchstfall eine Mietminderung in Betracht gezogen werden; zur fristlosen Kündigung reicht die Beweis- und Rechtslage nicht aus.

    Zu empfehlen wäre eine einvernehmliche Regelung. Ein gedeihliches Mietverhältnis halte ich für die Zukunft ausgeschlossen.

  • Die Neuschaltung der Anzeige kostet ja auch Geld...

    Danke für Tipps! :)


    Wenn man die Anzeige im Internet geschaltet hat, kostet eine Aktvierung wenn man innerhalb des geschalteten Zeitraumes deaktiviert hat, nichts

    lg
    rudolpho

  • Zitat

    Gilt hier bereits die Kündigungsfrist von 3 Monaten?

    Ja, vorausgesetzt die Mieterin kündigt bis zum 05.03. die Wohnung. Dann endet das Mietverhältnis am 31.05.
    Schadensersatz ist natürlich von keiner Seite zu leisten.

  • Ja, vorausgesetzt die Mieterin kündigt bis zum 05.03. die Wohnung. Dann endet das Mietverhältnis am 31.05. Schadensersatz ist natürlich von keiner Seite zu leisten.

    Dann wäre aber die Miete zu entrichten, ob nun in voller Höhe oder gemindert, oder?

    Zu empfehlen wäre eine einvernehmliche Regelung. Ein gedeihliches Mietverhältnis halte ich für die Zukunft ausgeschlossen.

    Sehe ich genau so.

    Habe ich das also richtig verstanden: Mit der Unterschrift des Vertrags ist ein gültiges Mietverhältnis in Kraft getreten, das nun entsprechend gekündigt werden muss, um den Vertrag aufzuheben. Hierbei gilt die 3-monatige Kündigungsfrist. Ob die Wohnung Mängel aufweist, die eine Mietminderung legitimieren, müsste man noch feststellen (ob es sich z.b. bei den Flecken auch wirklich um Schimmel handelt oder nicht). So weit die Rechtslage.

    Ob das nun so durchgeboxt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Eigentlich sind wir vorrangig an einem harmonischen Verhältnis zum Mieter interessiert (wer immer es auch sein mag), und weniger daran, in jedem einzelnen Punkt Recht zu bekommen.

    Danke für die Tipps erstmal!


  • Habe ich das also richtig verstanden: Mit der Unterschrift des Vertrags ist ein gültiges Mietverhältnis in Kraft getreten, das nun entsprechend gekündigt werden muss, um den Vertrag aufzuheben. Hierbei gilt die 3-monatige Kündigungsfrist. Ob die Wohnung Mängel aufweist, die eine Mietminderung legitimieren, müsste man noch feststellen (ob es sich z.b. bei den Flecken auch wirklich um Schimmel handelt oder nicht). So weit die Rechtslage.

    Goldrichtig

    Zitat

    Ob das nun so durchgeboxt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Eigentlich sind wir vorrangig an einem harmonischen Verhältnis zum Mieter interessiert (wer immer es auch sein mag), und weniger daran, in jedem einzelnen Punkt Recht zu bekommen.

    Sie liegen genau auf meiner Wellenlänge. Ich habe mit Vermietern als auch Mietern damit nur die besten Erfahrungen gemacht.
    Ein Quentchen Glück gehört auch dazu.

  • Ja, vorausgesetzt die Mieterin kündigt bis zum 05.03. die Wohnung. Dann endet das Mietverhältnis am 31.05.


    ... falls dem anderslautende (zusätzliche) Vereinbarungen nicht entgegen stehen.

  • Zitat

    Gilt hier bereits die Kündigungsfrist von 3 Monaten?

    Die gilt ab dem Moment wo der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben ist.

    Zitat

    Kann meine Mutter Schadensersatz (bzw. die Kaution) geltend machen, da der Mietvertrag ja bereits unterschrieben ist und ihr jetzt mindestens 1 Monat Miete flöten geht?

    Nach Mietende darf die Kaution u. a. für Mietrückstände verwendet werden.

    Zitat

    Sie möchte von ihrem Mietvertrag zurücktreten

    Kann sie aber nicht. Oder wurde vertraglich ein Rücktrittsrecht vereinbart? Ich glaube kaum.

    Die Mieterin muß den Vertrag ordentlich (fristgerecht) kündigen. Das geht im Moment frühestens zum 31.5.14.

    Und so lange muß sie natürlich die vereinbarte Miete + Nebenkosten zahlen.

    Es sei denn es wird ein neuer Mieter zu einem früheren Zeitpunkt gefunden.

  • An ein einvernehmliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist in diesem Fall wohl nicht zu denken, deshalb wäre ich als Vermieter hier auch nicht bereit, auch nur auf ein Quäntchen von dem, was mir zusteht, zu verzichten. Die Mieterin wird nie einziehen, und wenn, dann nur unter ständigen Querelen, Mietminderung etc. Wenn die Kündigung seitens der Mieterin bis zum 4.3. nicht erfolgt ist, würde ich sogar als Vermieter spätestens an diesem Termin den Vertrag kündigen.

  • ... würde ich sogar als Vermieter spätestens an diesem Termin den Vertrag kündigen.

    Und aus welchem Grund bitte?


    Ohne Grund wäre nur möglich wenn Mieter und Vermieter gemeinsam in einem 2FH wohnen. Dann aber mit K-Frist von mindestens 6 Monaten.

    Außerordentlich wäre frühestens am 4 Werktag im möglich falls bis dahin 2 MM offen sind.

    Man könnte natürlich auch den Vertrag einvernehmlich aufheben. Aber warum? Dann lernt die junge Dame nie das Verträge einzhalten sind.

  • Ich würde als Vermieter den Mietvertrag einvernehmlich (versuchen zu) ändern (ob das alles so möglich ist, weiß ich nicht, hätte aber Vorteile für alle):

    • befristung des Mietvertrags bis zum 31.05.
    • Mieter verzichtet auf Einzug
    • Herabsetzung der Kaltmiete auf ein Viertel
    • Herabsetzen der Nebenkostenvorauszahlung um die verbauchsabhängigen Nebenkosten
    • Vermieter trägt verbrauchsabhängige Nebenkosten
    • Vermieter erhält Wohnungschlüssel
    • volles Zutrittsrecht für den Vermieter
    • automatische vorzeitige Aufhebung des Mietvertrags, sobald Vermieter einen Mietvertrag mit einem Nachmieter hat

    Klingt abenteuerlich? Ist es vielleicht auch. Aber so könnte der Vermieter ohne Hindernisse Renovierungen vornehmen und versuchen, die Wohnung neu zu vermieten, ohne komplett auf seine Mieteinnahmen und Unterhaltungs-(Neben-)kosten zu verzichten. Das ist besser als 3 Monate lang nicht mehr in die Wohnung zu kommen, weil kein Termin mit der Mieterin (die da ja wahrscheinlich eh nicht wohnen wird) zustande kommt.

    Zudem müsste die Mieterin wenigstens nicht das volle Leid ihrer gegebenen Unterschrift (er-)tragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (26. Februar 2014 um 19:39)

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