Ja, vorausgesetzt die Mieterin kündigt bis zum 05.03. die Wohnung. Dann endet das Mietverhältnis am 31.05. Schadensersatz ist natürlich von keiner Seite zu leisten.
Dann wäre aber die Miete zu entrichten, ob nun in voller Höhe oder gemindert, oder?
Zu empfehlen wäre eine einvernehmliche Regelung. Ein gedeihliches Mietverhältnis halte ich für die Zukunft ausgeschlossen.
Sehe ich genau so.
Habe ich das also richtig verstanden: Mit der Unterschrift des Vertrags ist ein gültiges Mietverhältnis in Kraft getreten, das nun entsprechend gekündigt werden muss, um den Vertrag aufzuheben. Hierbei gilt die 3-monatige Kündigungsfrist. Ob die Wohnung Mängel aufweist, die eine Mietminderung legitimieren, müsste man noch feststellen (ob es sich z.b. bei den Flecken auch wirklich um Schimmel handelt oder nicht). So weit die Rechtslage.
Ob das nun so durchgeboxt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Eigentlich sind wir vorrangig an einem harmonischen Verhältnis zum Mieter interessiert (wer immer es auch sein mag), und weniger daran, in jedem einzelnen Punkt Recht zu bekommen.
Danke für die Tipps erstmal!