Wohnung gekündigt aufgrund von Eigenbedarf. Was kann ich tun??

  • Guten Tag,

    mein Vermieter hat mir meine Wohnung gekündigt, da er auf Eigenbedarf hin seine Schwiegermutter dort Pflegen möchte. Sie ist laut schreiben Pflegebedürftig. Laut kündigung ergibt sich eine Frist von sechs Monaten. Diese sechs Monate werden im März dieses Jahres ablaufen. In der Wohnung lebe ich seit 7 Jahren. Einen Widerruf hab ich nicht gestellt, da ich eigentlich ausziehen wollte.

    Ich habe aber bis jetzt noch keine Wohnung finden können. Dazu erschwert es mir meine derzeitige Finanzielle Lage hinzu, fündig zu werden. Ich habe kein erspartes und die Bank genehmigt mir keinen Kredit, da ich einen negativen Schufaeintrag habe.

    Es ist also so, dass ich kein Geld habe um diesen Umzug zu bezahlen. Genauso ist es schwierig mit einem Negativeintrag der Schufa eine Wohnung zu bekommen.

    Kann er mich einfach Rausschmeissen?

    Was kann ich tun??

    Lieben Gruß

    edit: Wollte den Thread in "Kündigung" posten, was mir aber verwehrt ist. Warum auch immer. Verzeihung dafür.

  • Ich glaube nicht, dass du vermeiden kannst, aus deiner Wohnung auszuziehen. Du musst also wohl oder übel eine Möglichkeit finden, woanders wieder einzuziehen.

    Wie kommst Du da drauf? BGB § 574 Nr. 2 berücksichtigt genau diesen Fall. Letzten Endes wird es aber ein Gericht entscheiden müssen, ob es wirklich ein Härtefall ist. Am Besten wäre also der Gang zum Fachanwalt oder vielleicht auch Mieterverein.

  • Zitat

    BGB § 574 Nr. 2 berücksichtigt genau diesen Fall.


    Aber nicht die negative Schufa und eine miese finanzielle Lage. Diese Gründe wären wirklich zu einfach, um einer berechtigten Kündigung wegen Eigenbedarfs zu widersprechen. So wie ich es lese, ist hier eine Einzelperson betroffen und keine Familie.

    Zitat

    Es ist also so, dass ich kein Geld habe um diesen Umzug zu bezahlen.


    Du sollst auch kein Umzugsunternehmen anheuern, in diesem Fall heißt es, selbst ist der Mann.

  • Kann er mich einfach Rausschmeissen?


    Kann er nicht, bestenfalls es mit körperlicher Gewalt versuchen...
    Wenn Du nicht freiwillig ausziehst, müsste er klagen. Wie lange es dauert, bis er ein rechtskräftiges Räumungsurteil UND der GV einen Termin zur Zwangsräumung hat. Fragste mal die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts.

  • Aber nicht die negative Schufa und eine miese finanzielle Lage. Diese Gründe wären wirklich zu einfach, um einer berechtigten Kündigung wegen Eigenbedarfs zu widersprechen. So wie ich es lese, ist hier eine Einzelperson betroffen und keine Familie.


    Das ist alles richtig, aber ich glaube nicht relevant.

    Der §574 Abs. 2 BGB spricht davon, dass "wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann". Es sind keine besonderen Gründe dafür vorausgesetzt oder ausgeschlossen.

    Wenn der Mieter also nachweisen kann, dass er schlichtweg keine andere Wohnung bekommen kann (warum auch immer), so wäre das m.E. ein gültiger Härtefall.

  • Guten Abend zusammen :)


    Ich wollte mich schon einmal herzlich bedanken für eure hilfe.
    Den Umzug will ich genauso wie der Vermieter. Mir sind eben
    etwas die Finger gebunden, was aber nicht bedeutet, dass ein
    Umzug nicht in nächster Zeit absehbar wäre.

    Ich denke, dass mich jeder versteht, dass ich ungern in eine Absteige
    einziehen möchte, nur damit ich dann 6 Monate später erneut an Wohnungssuche denke.

    Ich werde versuchen ein gutes Gespräch mit dem Vermieter zu führen.
    Eventuell kann er mir wirklich entgegenkommen und möchte ebenfalls
    Gerichtliche Einwände vermeiden.

    Hab nur den Schreck gehabt, er könnte mich gleich vor die Tür setzen.
    Alles weitere wird sich dann hoffentlich zum Guten wenden.

    Erneut bedanke ich mich bei euch allen!
    Schön wenn sich die leute die Zeit nehmen, um andere zu ifnormieren und versuchen zu helfen.
    GUt möglich dass ich nochmal vorbeischaue, sofern ich Fragen hab :)


    Besten Gruß

  • Erneut bedanke ich mich bei euch allen!
    Schön wenn sich die leute die Zeit nehmen, um andere zu ifnormieren und versuchen zu helfen.
    GUt möglich dass ich nochmal vorbeischaue, sofern ich Fragen hab :)


    OK.... Kannst ja gelegentlich über den weiteren Fortgang berichten. Viel Glück!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!