Hallo,
ich schlage mich gerade mit einem Problem in unserer Mietkostenabrechnung herum zu dem ich nicht wirklich eine klare Aussage finde. In unserem Mietvertrag sind neben Mietkosten und den Betriebskosten auch Verwaltungskosten als separater Kostenpunkt zur Zahlung vereinbart. Nachdem ich mich nach der ersten Betriebskostenabrechung nun genauer mit dem Thema beschäftigt habe ist mir aufgefallen, dass Verwaltungskosten zumindest als Betriebskosten ganz klar nicht auf den Mieter umlegbar sind. Unsere Hausverwaltung äußert sich dazu, dass die Vereinbarung der Zahlung der Verwaltungskosten im Mietvertrag aber als von den Betriebskosten unabhängiger Posten möglich und rechtlich einwandfrei ist. Wie sieht das aus, ist solch eine Vereinbarung wirklich wirksam? Meiner Meinung nach werden dem Mieter die Kosten, die eigentlich definitiv Eigentümersache sind, ja nur hintenrum untergejubelt.
Für einen Rat in dieser Sache wäre ich sehr dankbar, über einen vergleichbaren Fall konnte ich bisher nichts finden.