Erstmal vielen Dank für den Hinweis auf die Möglichkeit der individuellen Vereinbarung, das ist sicher das worauf sich die Verwaltung berufen möchte.
Und sie dürfte in Mietverträgen mit anderen Mietern nicht auftauchen, sonst ist es trotz individueller Eintragung doch wieder eine formularvertragliche Klausel.
Individuelle Vereinbarung finde ich bei unserem vertrag fast etwas weit hergeholt. Die Punkte a)Miete b)Verwaltungskosten und c)Nebenkosten sind schon vorgedruckt und der Betrag wird einfach eingetragen. Die Kosten für die Verwaltung sind auch bei allen Mietern identisch, hab bei einem Freund der in einer völlig anderen Immobilie des gleichen Verwalters wohnt gefragt. Außerdem handhaben die das laut Aussage des Verwaltungsangestellten mit dem ich das Thema diskutiert habe schon seit 17 Jahren genau so bei allen Mietern.
Also eher Formularvertraglich als individuell, oder?
Ich möchte mir einfach möglichst sicher sein woran ich bin bevor ich evtl. ungerechtfertigt gegen die Verwaltung vorgehe.