Beiträge von mini

    Erstmal vielen Dank für den Hinweis auf die Möglichkeit der individuellen Vereinbarung, das ist sicher das worauf sich die Verwaltung berufen möchte.

    Und sie dürfte in Mietverträgen mit anderen Mietern nicht auftauchen, sonst ist es trotz individueller Eintragung doch wieder eine formularvertragliche Klausel.

    Individuelle Vereinbarung finde ich bei unserem vertrag fast etwas weit hergeholt. Die Punkte a)Miete b)Verwaltungskosten und c)Nebenkosten sind schon vorgedruckt und der Betrag wird einfach eingetragen. Die Kosten für die Verwaltung sind auch bei allen Mietern identisch, hab bei einem Freund der in einer völlig anderen Immobilie des gleichen Verwalters wohnt gefragt. Außerdem handhaben die das laut Aussage des Verwaltungsangestellten mit dem ich das Thema diskutiert habe schon seit 17 Jahren genau so bei allen Mietern.
    Also eher Formularvertraglich als individuell, oder?
    Ich möchte mir einfach möglichst sicher sein woran ich bin bevor ich evtl. ungerechtfertigt gegen die Verwaltung vorgehe.

    Hallo, danke für eure Antworten, da sehe ich mich in meiner Vermutung ja bestätigt. Habe gestern auch nochmal in die BetrKV und ins BGB geschaut und keinen Hinweis gefunden der die Vereinbarung zur Zahlung der Verwaltungskosten rechtfertigt. Die Formulierung in §556 BGB (4) "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam." verstehe ich so, dass egal welche Vereinbarung zur Zahlung von Verwaltungskosten getroffen wir, ob innerhalb der Betriebskosten oder getrennt davon, unwirksam sind.

    Zur Frage von Berny

    D
    Wie lautet denn genau die Formulierung im Mietvertrag?
    Wie wurden denn die Dir in Rechnung gestellten Verwaltungskosten errechnet und in welcher Höhe?

    Die Formulierung im Mietvertrag ist ganz schlicht, unter §3 Miete sind ganz einfach a) Wohnung b) Verwaltungskostenfestbetrag (21€) und c) Betriebskostenvorauszahlung gelistet.

    Werde wohl ein Schreiben aufsetzen und wie empfohlen nach der Rechtgrundlage für die Kosten fragen?

    Hallo,

    ich schlage mich gerade mit einem Problem in unserer Mietkostenabrechnung herum zu dem ich nicht wirklich eine klare Aussage finde. In unserem Mietvertrag sind neben Mietkosten und den Betriebskosten auch Verwaltungskosten als separater Kostenpunkt zur Zahlung vereinbart. Nachdem ich mich nach der ersten Betriebskostenabrechung nun genauer mit dem Thema beschäftigt habe ist mir aufgefallen, dass Verwaltungskosten zumindest als Betriebskosten ganz klar nicht auf den Mieter umlegbar sind. Unsere Hausverwaltung äußert sich dazu, dass die Vereinbarung der Zahlung der Verwaltungskosten im Mietvertrag aber als von den Betriebskosten unabhängiger Posten möglich und rechtlich einwandfrei ist. Wie sieht das aus, ist solch eine Vereinbarung wirklich wirksam? Meiner Meinung nach werden dem Mieter die Kosten, die eigentlich definitiv Eigentümersache sind, ja nur hintenrum untergejubelt.
    Für einen Rat in dieser Sache wäre ich sehr dankbar, über einen vergleichbaren Fall konnte ich bisher nichts finden.

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