Verwaltungskosten außerhalb der Betriebskosten abrechenbar?

  • Hallo,

    ich schlage mich gerade mit einem Problem in unserer Mietkostenabrechnung herum zu dem ich nicht wirklich eine klare Aussage finde. In unserem Mietvertrag sind neben Mietkosten und den Betriebskosten auch Verwaltungskosten als separater Kostenpunkt zur Zahlung vereinbart. Nachdem ich mich nach der ersten Betriebskostenabrechung nun genauer mit dem Thema beschäftigt habe ist mir aufgefallen, dass Verwaltungskosten zumindest als Betriebskosten ganz klar nicht auf den Mieter umlegbar sind. Unsere Hausverwaltung äußert sich dazu, dass die Vereinbarung der Zahlung der Verwaltungskosten im Mietvertrag aber als von den Betriebskosten unabhängiger Posten möglich und rechtlich einwandfrei ist. Wie sieht das aus, ist solch eine Vereinbarung wirklich wirksam? Meiner Meinung nach werden dem Mieter die Kosten, die eigentlich definitiv Eigentümersache sind, ja nur hintenrum untergejubelt.
    Für einen Rat in dieser Sache wäre ich sehr dankbar, über einen vergleichbaren Fall konnte ich bisher nichts finden.

  • Zitat

    dass die Vereinbarung der Zahlung der Verwaltungskosten im Mietvertrag aber als von den Betriebskosten unabhängiger Posten möglich und rechtlich einwandfrei ist.

    Dann bitte die Verwaltung, dass sie dir die rechtliche Grundlage dazu nennt, denn die gibt es nicht. Zu zahlende Betriebskosten sind in der gleichnamigen Verordnung geregelt. Da aber gibt es diesen Posten nicht, auch nicht, wenn er im Mietvertrag extra aufgeführt ist.

    BetrKV Betriebskostenverordnung VO Verordnung

  • ...dass Verwaltungskosten zumindest als Betriebskosten ganz klar nicht auf den Mieter umlegbar sind. Unsere Hausverwaltung äußert sich dazu, dass die Vereinbarung der Zahlung der Verwaltungskosten im Mietvertrag aber als von den Betriebskosten unabhängiger Posten möglich und rechtlich einwandfrei ist.


    Das wage ich zu bezweifeln, genauso wenig wie bspw. die Bezahlung der Rechtsschutzversicherung des Vermieters, trotz Individualvereinbarung.
    Wie lautet denn genau die Formulierung im Mietvertrag?
    Wie wurden denn die Dir in Rechnung gestellten Verwaltungskosten errechnet und in welcher Höhe?

  • Zitat

    Unsere Hausverwaltung äußert sich dazu, dass die Vereinbarung der Zahlung der Verwaltungskosten im Mietvertrag aber als von den Betriebskosten unabhängiger Posten möglich und rechtlich einwandfrei ist.

    In einem Formularmietvertrag ist es das definitiv nicht! Auch dann nicht wenn dies irgendwo anders im Vertrag steht.

    Auch ich rate, wie schon Mainschwimmer, die Verwaltung nach der rechtlichen Grundlage zu fragen.

  • Hallo, danke für eure Antworten, da sehe ich mich in meiner Vermutung ja bestätigt. Habe gestern auch nochmal in die BetrKV und ins BGB geschaut und keinen Hinweis gefunden der die Vereinbarung zur Zahlung der Verwaltungskosten rechtfertigt. Die Formulierung in §556 BGB (4) "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam." verstehe ich so, dass egal welche Vereinbarung zur Zahlung von Verwaltungskosten getroffen wir, ob innerhalb der Betriebskosten oder getrennt davon, unwirksam sind.

    Zur Frage von Berny

    D
    Wie lautet denn genau die Formulierung im Mietvertrag?
    Wie wurden denn die Dir in Rechnung gestellten Verwaltungskosten errechnet und in welcher Höhe?

    Die Formulierung im Mietvertrag ist ganz schlicht, unter §3 Miete sind ganz einfach a) Wohnung b) Verwaltungskostenfestbetrag (21€) und c) Betriebskostenvorauszahlung gelistet.

    Werde wohl ein Schreiben aufsetzen und wie empfohlen nach der Rechtgrundlage für die Kosten fragen?

  • Werde wohl ein Schreiben aufsetzen und wie empfohlen nach der Rechtgrundlage für die Kosten fragen?


    Bei der Antwort wird sicher wohl lapidar auf die MV-Vereinbarung hingewiesen werden. In der Regel sind solche Extra-Kosten jedoch mit der Miete abgegolten, m.W.

  • Aus "Mietlexikon":
    Die Erstattung nicht umlagefähiger Verwaltungskosten durch den Mieter kann vertraglich vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie im Mietvertrag deutlich von den Neben- und Betriebskosten abgetrennt als Bestandteil der Nettomiete ausgewiesen werden, und die ortsübliche Vergleichsmiete insgesamt nicht überschritten wird. (LG Mannheim Urteil vom 16.06.1999 = NZM 2000,490). Es muss sich ferner um eine individuelle vertragliche Vereinbarung handeln. Eine entsprechende in einem Formularvertrag enthaltenen Klausel dürfte unwirksam sein.

    Sie müsste also im Mietvertrag individuell nach konkreter Höhe außerhalb der Nebenkosten vereinbart worden sein.
    In den Nebenkosten hat sie nichts zu suchen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (5. Februar 2014 um 20:24)


  • Sie müsste also im Mietvertrag individuell nach konkreter Höhe außerhalb der Nebenkosten vereinbart worden sein.

    Und sie dürfte in Mietverträgen mit anderen Mietern nicht auftauchen, sonst ist es trotz individueller Eintragung doch wieder eine formularvertragliche Klausel.

  • Was aber nur wieder gerichtlich geprüft werden kann und dazu bedarf es erstmal einer Klage. Ergibt im ungünstigsten Fall wieder zusätzliche Kosten und Ärger. Recht haben wollen geht natürlich auch um jeden Preis.

  • Erstmal vielen Dank für den Hinweis auf die Möglichkeit der individuellen Vereinbarung, das ist sicher das worauf sich die Verwaltung berufen möchte.

    Und sie dürfte in Mietverträgen mit anderen Mietern nicht auftauchen, sonst ist es trotz individueller Eintragung doch wieder eine formularvertragliche Klausel.

    Individuelle Vereinbarung finde ich bei unserem vertrag fast etwas weit hergeholt. Die Punkte a)Miete b)Verwaltungskosten und c)Nebenkosten sind schon vorgedruckt und der Betrag wird einfach eingetragen. Die Kosten für die Verwaltung sind auch bei allen Mietern identisch, hab bei einem Freund der in einer völlig anderen Immobilie des gleichen Verwalters wohnt gefragt. Außerdem handhaben die das laut Aussage des Verwaltungsangestellten mit dem ich das Thema diskutiert habe schon seit 17 Jahren genau so bei allen Mietern.
    Also eher Formularvertraglich als individuell, oder?
    Ich möchte mir einfach möglichst sicher sein woran ich bin bevor ich evtl. ungerechtfertigt gegen die Verwaltung vorgehe.

  • Die Sicherheit gibt Ihnen hier niemand oder er müsste Ihnen was in die Tasche lügen.
    Hier werden lediglich Meinungen kundgetan und diese müssen nicht naturgetreu wahr sein.

  • Die Punkte a)Miete b)Verwaltungskosten und c)Nebenkosten sind schon vorgedruckt und der Betrag wird einfach eingetragen.


    Also keine Individualvereinbarungen, sondern ein Geldschneidetrick. Ich würde es drauf ankommen lassen.

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