Nebenkostenabrechnung

  • hallo ich habe heute meine nebenkostenabrechnung bekommen. sie ist vom zeitraum 1.1.13-30.11.13 da wir zum 1.12 ausgezogen sind. im haus haben vorher 2 parteien gewohnt. wir mit 4 personen und die andere familie mit 3 personen. jetzt sieht die nebenkostenabrechnung wie folgt aus


    Kostenart gemeinsam
    Grundsteuer 860,00€
    summe der Einheiten 191,8
    Ihre einheiten 96
    Ihre kosten 394,58€

    Müllgebühren 108,10
    Summe der einheiten 71
    Ihre einheiten 44
    Ihre Kosten 66,99€

    Flachenwasser Gebäude 376,92€
    Summe der einheiten 191,8
    Ihre Einheiten 96
    Ihre Kosten 172,94€

    Straßenreinigung 41,60€
    Summe der einheiten 191,8
    Ihre Einheiten 96
    Ihre Kosten 19,09€

    Gebäudeversicherung 729,87€
    Summe der Einheiten 191,8
    Ihre Einheiten 96
    Ihre Kosten 334,87€

    Haftpflichtversicherung 100,52€
    Summe der Einheiten 191,8
    Ihre Einheiten 96
    Ihre Kosten 46,12€

    Strom allgemein 420,-€
    Summe der einheiten 2
    Ihre Einheiten 1
    Ihre Kosten 192,50

    Wasser Grundgebühr 167,56
    Summe der einheiten 2
    Ihre Einheiten 1
    Ihre Kosten 76,80€

    Kostenart Mieter
    Frischwasser á 2,26€
    Gesamtverbrauch 178,54€
    Personen 67
    Personen Anteile 44
    Ihre Kosten 117,25€

    Abwasser á 2,69€
    Gesamtverbrauch 212,51
    Personen 67
    Personenanteile 44
    Ihre Kosten 139,56€

    Heizkosten wären 1335,58€

    Somit Summe aller kosten 2896,27€

    ist diese Abrechnung so rechtens? also sind die einzelnen Positionen so richtig?weil wir uns wundern, dass die Grundsteuer und gebäudeversicherung so hoch sind.

    oder was das mit frischwasser bzw abwasser mit den 67 personen bzw 44 personenanteilen zu tun hat.

  • Hier ist ein Forum indem man Fragen zum Mietrecht stellen kann.
    Leider glauben Sie, das hier eine kostenlose Prüfstelle für Nebenkostenabrechnungen agiert. Dem ist nicht so!
    Die Rechnung können Sie selbst überprüfen, indem Sie die Belege beim Vermieter einsehen. Hier aus dert Ferne ist sowas unseriös und bedient nur die Bequemlichkeit mancher Mitbürger.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (28. Januar 2014 um 18:35)

  • Alle Posten, in denen Dein Anteil 96 ist, wurde dieser Anteil entsprechend berechnet und dann nochmal von 12 auf 11 Monate runtergerechnet, um auf Deinen Anteil zu kommen. Die 96 sind deine Nutz- oder Wohnfläche, schätze ich mal. Gesamtfläche beider Wohnungen ist also 191,8 m². Ebenso wurde bei Strom Allgemein und Wasser Grundgebühr verfahren. Die Werteeinheit scheint hier Wohneinheiten zu sein (zwei insgesamt, Ihr davon eine). So weit, so richtig.

    Beim Müll ist das anders. Da habt ihr 44 Einheiten; gesamt sollen es 71 sein. Was sind das?
    Hier wird nicht nochmal extra von 12 auf 11 Monate runter gerechnet. Warum?

    Die gleichen Fragen stellen sich in der Tat auch für Frischwasser und Abwasser. Aber wer, außer der Vermieter, soll das beantworten können?

    Zur Grundsteuer kann ich nichts sagen.

    Die Gebäudeversicherung erscheint tatsächlich ziemlich hoch.

    Lass Dir die Originalrechnungen beim Vermieter zeigen und dabei die Abrechnung erklären. Achte dabei darauf, dass nur Kosten in die Abrechnung 2013 eingeflossen sind, die auch tatsächlich in 2013 (nicht davor und nicht danach) angefallen sind.

  • Hallo zusammen,

    habe eine kurze Frage (und kann leider kein eigenes Thema erstellen oO). Habe heute auch die Nebenkostenabrechnung erhalten. Auf den ersten Blick wirkt alles ok. Aber: der Punkt Putzfrau stößt mir negativ auf. Zwar ist die Umlegung für die Hausreinigung im Mietvertrag enthalten, jedoch war (auch wenn vorab ausgemacht) 2013 nie eine Putzfrau im Hause, also auch nicht angestellt. Den ganzen Sommer wurde gar nicht geputzt und Herbst wurde unregelmäßig das Treppenhaus vom Vermieter selbst gewischt (der wohnt mit im Haus). Darf der Vermieter hier also die kompletten Putzfrauen kosten (960 EUR) auf die Mieter umlegen, auch wenn keine Putzfrau eingestellt war und er die Leistung auch nicht wie vereinbart (mündliche Aussage, dass die Dame einmal pro Woche kommt) erbracht hat? Bzw. darf er seine Arbeit überhaupt umlegen? Danke schon mal :)

  • Wenn Sie Einsicht in die Abrechnungsbelege der Putzfrau genommen haben und dann Ihnen Ihr Vermieter keine Plausible Antwort zuteil werden ließ, melden Sie sich bitte nochmal.
    Momentan wird sich hier im Forum niemand finden, welcher die Richtigkeit anhand der Belege bestätigen kann.

  • Wenn die Leistung nicht erbracht wurde muß man sie auch nicht zahlen.

    Eigene Leistungen darf der umlegen.

    Naja die Leistung wurde teilweise von seiner Freundin erbracht (unentgeltlich) und teilweise von ihm. Ich denke in dem Jahr hat er wenn überhaupt 20 mal die Treppen gewischt. Vereinbart war (als die Putzfrau noch gekommen ist), dass diese jede Woche die Treppen macht. Ich habe ja kein Problem ihm seine erbrachte Leistung zu zahlen, nur möchte er die volle Leistung abrechnen (mit dem Brutto Stundenlohn der Putzfrau). Ich denke, dass er hier nur den Nettostundenlohn nehmen darf und auch nur die Zeit die er gewischt hat. Die "Beweisführung" also der Nachweis welchen Aufwand er erbracht hat liegt ja bei ihm. Aber das wird er alles schön abstreiten. Anfang de Jahres war er 8 Wochen auf Kur, da wurde nicht geputzt. Den ganzen Sommer wurde nicht geputzt (da haben wir uns damals auch schon mit der anderen Mietpartei unterhalten), im Herbst hat er dann mal vier Wochen regelmäßig geputzt und dann verlief das wieder im Sande. Der Ansatz, dass 20 mal eine Stunde geputzt wurde ist meines erachtens schon großzügig. Ich denke beide Seiten sollten ja fair behandelt werden. Aber die volle Leistung abzurechnen obwohl nicht mal die Hälfte erbracht wurde?


  • Ich denke, dass er hier nur den Nettostundenlohn nehmen darf und auch nur die Zeit die er gewischt hat.

    Das ist ein Irrtum!

    Wenn für den Vermieter Dienstleistung erbracht wird ist diese versicherungspflichtig. Es muß eine ordnungsgemäße Abrechnung zum Bruttolohn erfolgen. Lassen Sie sich also die Belege zeigen.

  • Das ist ein Irrtum!

    Wenn für den Vermieter Dienstleistung erbracht wird ist diese versicherungspflichtig. Es muß eine ordnungsgemäße Abrechnung zum Bruttolohn erfolgen. Lassen Sie sich also die Belege zeigen.

    Richtig, wenn für den Vermieter eine Dienstleistung erbracht wurde, er also eine Putzfrau angestellt hat, muss der Bruttolohn sowie Versicherung etc abgerechnet werden. Wenn der Vermieter aber selbst putzt und niemanden anstellt, sagt zumindest das Netz, dass hier der Nettolohn anzusetzen ist. Belge für eine Putzfrau gibt es nicht, ebenso wenig wie ein "Putzbuch" oder ähnliches was 2013 gereinigt wurde.

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