Beiträge von samantha2006

    hallo ich habe heute meine nebenkostenabrechnung bekommen. sie ist vom zeitraum 1.1.13-30.11.13 da wir zum 1.12 ausgezogen sind. im haus haben vorher 2 parteien gewohnt. wir mit 4 personen und die andere familie mit 3 personen. jetzt sieht die nebenkostenabrechnung wie folgt aus


    Kostenart gemeinsam
    Grundsteuer 860,00€
    summe der Einheiten 191,8
    Ihre einheiten 96
    Ihre kosten 394,58€

    Müllgebühren 108,10
    Summe der einheiten 71
    Ihre einheiten 44
    Ihre Kosten 66,99€

    Flachenwasser Gebäude 376,92€
    Summe der einheiten 191,8
    Ihre Einheiten 96
    Ihre Kosten 172,94€

    Straßenreinigung 41,60€
    Summe der einheiten 191,8
    Ihre Einheiten 96
    Ihre Kosten 19,09€

    Gebäudeversicherung 729,87€
    Summe der Einheiten 191,8
    Ihre Einheiten 96
    Ihre Kosten 334,87€

    Haftpflichtversicherung 100,52€
    Summe der Einheiten 191,8
    Ihre Einheiten 96
    Ihre Kosten 46,12€

    Strom allgemein 420,-€
    Summe der einheiten 2
    Ihre Einheiten 1
    Ihre Kosten 192,50

    Wasser Grundgebühr 167,56
    Summe der einheiten 2
    Ihre Einheiten 1
    Ihre Kosten 76,80€

    Kostenart Mieter
    Frischwasser á 2,26€
    Gesamtverbrauch 178,54€
    Personen 67
    Personen Anteile 44
    Ihre Kosten 117,25€

    Abwasser á 2,69€
    Gesamtverbrauch 212,51
    Personen 67
    Personenanteile 44
    Ihre Kosten 139,56€

    Heizkosten wären 1335,58€

    Somit Summe aller kosten 2896,27€

    ist diese Abrechnung so rechtens? also sind die einzelnen Positionen so richtig?weil wir uns wundern, dass die Grundsteuer und gebäudeversicherung so hoch sind.

    oder was das mit frischwasser bzw abwasser mit den 67 personen bzw 44 personenanteilen zu tun hat.

    ja sicher bin ich mir. aber wenn ich erst ende september außerordentlich kündigen würde, würde doch die frist bis zum 31.10 nur einen monat dauern. das ist der punkt der mich so bekloppt macht. es sind ja 2 monate. aber fangen die auch an wenn ich jetzt im august noch kündige oder fangen die erst ende september an? weil mehr miete soll ich ja erst ab dem 1.11 zahlen.
    vielen dank auf jedenfall schonmal für deine mühe bin manchmal echt schwer von begriff

    hallo habe eine frage, mein mann, meine 2 kinder und ich wohnen seit 2,5 jahren in einer meitwohnung. anfang des jahres kam die vermieterin und meinte das haus wird jetzt verkauft. alle die bisher zur besichtigung kamen haben durchblicken lassen das sie das haus als eigenbedarf nutzen wollen. daraufhin fingen wir an nach einer wohnung zu suchen. haben aber nicht gekündigt weil wir einfach angst hatten nachher mit den kids auf der straße zu sitzen wenn wir nichts finden. dann bekamen wir am 1.8.13 post von der hausverwaltung. wir sollen jetzt mehr miete zahlen. mit belegen und erklärungen und allem drum und dran (mietspiegel anpassung usw) sollen jetzt der mieterhöhung zustimmen. jetzt ist es aber so das wir anscheinend eine passende bleibe gefunden haben und würden gerne kündigen falls wir den zuschlag bekommen. wie sieht das jetzt mit den fristen aus? also wenn ich morgen kündige sind es ja noch 3 monate also ab 1.12 können wir hier raus aber jetzt habe ich folgendes im internet gefunden

    "Bei einer Mieterhöhung ist die Frist länger: Nach der Mitteilung bleibt für die Kündigung bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit. Ausziehen kann der Mieter zwei Monate später. Ein Beispiel: Informiert der Vermieter am 15. Mai, kündigt der Mieter bis zum 31. Juli und zieht zum 30. September aus. Die Erhöhung der Betriebskosten-Vorauszahlung gilt übrigens nicht als Mieterhöhung.
    Mieter können nur in wenigen Fällen fristlos kündigen, zum Beispiel wenn der Vermieter die Wohnung nicht fristgerecht zur Verfügung stellt (§ 543 BGB) oder diese als gefährlich für die Gesundheit einzustufen ist (§ 569 BGB)."

    trifft das auf uns zu? können wir jetzt also auch schon zum 1.11 kündigen?

    vielen dank

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