Das ist ein Irrtum!
Wenn für den Vermieter Dienstleistung erbracht wird ist diese versicherungspflichtig. Es muß eine ordnungsgemäße Abrechnung zum Bruttolohn erfolgen. Lassen Sie sich also die Belege zeigen.
Richtig, wenn für den Vermieter eine Dienstleistung erbracht wurde, er also eine Putzfrau angestellt hat, muss der Bruttolohn sowie Versicherung etc abgerechnet werden. Wenn der Vermieter aber selbst putzt und niemanden anstellt, sagt zumindest das Netz, dass hier der Nettolohn anzusetzen ist. Belge für eine Putzfrau gibt es nicht, ebenso wenig wie ein "Putzbuch" oder ähnliches was 2013 gereinigt wurde.