Beiträge von AKM86

    Das ist ein Irrtum!

    Wenn für den Vermieter Dienstleistung erbracht wird ist diese versicherungspflichtig. Es muß eine ordnungsgemäße Abrechnung zum Bruttolohn erfolgen. Lassen Sie sich also die Belege zeigen.

    Richtig, wenn für den Vermieter eine Dienstleistung erbracht wurde, er also eine Putzfrau angestellt hat, muss der Bruttolohn sowie Versicherung etc abgerechnet werden. Wenn der Vermieter aber selbst putzt und niemanden anstellt, sagt zumindest das Netz, dass hier der Nettolohn anzusetzen ist. Belge für eine Putzfrau gibt es nicht, ebenso wenig wie ein "Putzbuch" oder ähnliches was 2013 gereinigt wurde.

    Wenn die Leistung nicht erbracht wurde muß man sie auch nicht zahlen.

    Eigene Leistungen darf der umlegen.

    Naja die Leistung wurde teilweise von seiner Freundin erbracht (unentgeltlich) und teilweise von ihm. Ich denke in dem Jahr hat er wenn überhaupt 20 mal die Treppen gewischt. Vereinbart war (als die Putzfrau noch gekommen ist), dass diese jede Woche die Treppen macht. Ich habe ja kein Problem ihm seine erbrachte Leistung zu zahlen, nur möchte er die volle Leistung abrechnen (mit dem Brutto Stundenlohn der Putzfrau). Ich denke, dass er hier nur den Nettostundenlohn nehmen darf und auch nur die Zeit die er gewischt hat. Die "Beweisführung" also der Nachweis welchen Aufwand er erbracht hat liegt ja bei ihm. Aber das wird er alles schön abstreiten. Anfang de Jahres war er 8 Wochen auf Kur, da wurde nicht geputzt. Den ganzen Sommer wurde nicht geputzt (da haben wir uns damals auch schon mit der anderen Mietpartei unterhalten), im Herbst hat er dann mal vier Wochen regelmäßig geputzt und dann verlief das wieder im Sande. Der Ansatz, dass 20 mal eine Stunde geputzt wurde ist meines erachtens schon großzügig. Ich denke beide Seiten sollten ja fair behandelt werden. Aber die volle Leistung abzurechnen obwohl nicht mal die Hälfte erbracht wurde?

    Hallo zusammen,

    habe eine kurze Frage (und kann leider kein eigenes Thema erstellen oO). Habe heute auch die Nebenkostenabrechnung erhalten. Auf den ersten Blick wirkt alles ok. Aber: der Punkt Putzfrau stößt mir negativ auf. Zwar ist die Umlegung für die Hausreinigung im Mietvertrag enthalten, jedoch war (auch wenn vorab ausgemacht) 2013 nie eine Putzfrau im Hause, also auch nicht angestellt. Den ganzen Sommer wurde gar nicht geputzt und Herbst wurde unregelmäßig das Treppenhaus vom Vermieter selbst gewischt (der wohnt mit im Haus). Darf der Vermieter hier also die kompletten Putzfrauen kosten (960 EUR) auf die Mieter umlegen, auch wenn keine Putzfrau eingestellt war und er die Leistung auch nicht wie vereinbart (mündliche Aussage, dass die Dame einmal pro Woche kommt) erbracht hat? Bzw. darf er seine Arbeit überhaupt umlegen? Danke schon mal :)

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