Wasserschaden, andere Frage

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine etwas andere Fragen über einen Wasserschaden, als im anderen Beitrag heute.


    Der Abfluss unter meiner Dusche ist locker geworden und Wasser ist daraus getropft. Gemerkt haben wir das, weil der Mieter aus der Wohnung unter uns einen Fleck an der Decke hatte. Die Hausverwaltung hat einen Handwerker beauftragt, unser Bad zu untersuchen, der den lockeren Abfluss festgestellt hat

    Der Handwerker meinte, das wäre jedem passiert und man könne nichts dafür. Meine Vermieterin hat gesagt, dass sie "selbstverständlich" für die Reparatur bezahlen wurde (nach den 75 Eur von der Kleinreparaturklausel). Sie meinte jedoch, dass ich für den Schaden der unterliegenden Wohnung aufkommen müsse und das bei meiner Haftpflichtversicherung melden sollte. Dort muss getrocknet und gestrichen werden. Bei meiner Haftpflichtversicherung muss ich die ersten 125 Eur selbst bezahlen und habe nun wirklich keine Lust darauf, 200 Euro hierfür zu bezahlen...

    Stimmt das? Mir kommt es komisch vor, dass die Vermieterin für die Reparatur zuständig ist und ich für den Schaden der anderen Wohnung, obwohl es sich um denselben Sachverhalt handelt.

    Danke für eure Meinungen

  • So viel ich weiß gehört der Abfluss zum Gebäude. Ob da eine Kleinstreparaturklausel überhaupt zuschlagen könnte, halte ich nicht für gesichert. Gebäudeschäden sind Sache des Vermieters.

    Meiner Meinung nach trifft Dich alleine deswegen schon keine Schuld, weil ein Duschabfluss nicht offen sichtbar ist und er somit nicht zu Deiner Sorgfaltspflicht gehört. Somit dürfte das Gebäude schlicht einen Wasserschaden erlitten haben, den die Gebäudeversicherung des Vermieters tragen sollte.

    Als Beispiel nenne ich eine durchgegammelte Wasserleitung. Wenn die in der Wand durchgammelt, ist das einfach Pech und man ist dagegen versichert. Liegt sie aber sichtbar auf der Wand, dann trägt der Eigentümer manchmal (immer?) Mitschuld, denn er hätte den Zustand des Rohres vorher bemerken können (müssen?).

    Wenn also Deine Haftpflicht für irgendetwas aufkommen soll, dann müsstest Du ja irgendetwas verschuldet haben. Was soll das sein? Dass der Abfluss, für dessen ordnungsgemäße Funktion du Miete zahlst, unter der Duschwanne undicht wird, wirst Du wohl kaum zu verantworten haben, wenn Du ihn nicht grob fahrlässig oder mutwillig zerstört hast. Alles andere würde mich sehr wundern.

  • Hallo omaha,

    mit den Kosten dieses Schadenfalles hast Du m.E. nichts zu tun, das sind einzig und allein Hauseigentümerangelegenheiten. Der Schaden ist letztendlich beim ordnungs- und bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache entstanden. Damit bist Du aus dem Schneider.
    Die Kleinreparaturklausel betrifft Gegenstände, die dem ständigen Gebrauch unterliegen, wie bspw. Griffe und Bedienelemente. Lass' Dir nichts einreden!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!