Hallo zusammen,
ich habe eine etwas andere Fragen über einen Wasserschaden, als im anderen Beitrag heute.
Der Abfluss unter meiner Dusche ist locker geworden und Wasser ist daraus getropft. Gemerkt haben wir das, weil der Mieter aus der Wohnung unter uns einen Fleck an der Decke hatte. Die Hausverwaltung hat einen Handwerker beauftragt, unser Bad zu untersuchen, der den lockeren Abfluss festgestellt hat
Der Handwerker meinte, das wäre jedem passiert und man könne nichts dafür. Meine Vermieterin hat gesagt, dass sie "selbstverständlich" für die Reparatur bezahlen wurde (nach den 75 Eur von der Kleinreparaturklausel). Sie meinte jedoch, dass ich für den Schaden der unterliegenden Wohnung aufkommen müsse und das bei meiner Haftpflichtversicherung melden sollte. Dort muss getrocknet und gestrichen werden. Bei meiner Haftpflichtversicherung muss ich die ersten 125 Eur selbst bezahlen und habe nun wirklich keine Lust darauf, 200 Euro hierfür zu bezahlen...
Stimmt das? Mir kommt es komisch vor, dass die Vermieterin für die Reparatur zuständig ist und ich für den Schaden der anderen Wohnung, obwohl es sich um denselben Sachverhalt handelt.
Danke für eure Meinungen