Hallo,
ich wohne als Mieter in einem Mehrfamilienhaus, dessen Wohnungen verschiedenen Eigentümern gehören. Eine Dachrinnenheizung, die zur Erhaltung der Bausubstanz dient, wurde an die Aussensteckdose meines Balkons geklemmt und läuft nun über meinen Strom und meinen Vertrag mit dem Energieversorger. Dies wurde nicht mit mir als Mieter abgesprochen und ich erfuhr dies erst als die Firma die Heizung installierte und ich nachfragte, was sie an meiner Aussensteckdose zu schaffen haben. Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung erfuhr ich dann, dass zwar ein Unterzähler verbaut wurde, ich jedoch die Kosten für den Strom im Voraus zu tragen habe. Ferner wurde dies auch ohne das Einverständnis der Eigentümer durch den Beirat der Wohnungseigentümerversammlung und die Hausverwaltung beschlossen.
Da diese Heizung mir wesentliche Mehrkosten verursacht (ca. das Doppelte meiner jetzigen Stromkosten), wird auch mein monatlicher Abschlag für die Stromkosten steigen.
Zudem es mit Mehraufwand der Installation möglich gewesen wäre, die Heizung ohne Einbeziehung einer Mietwohnung zu installieren.
Dürfen mir als Mieter diese Kosten im Voraus und die zusätzliche Arbeit durch das Rückfordern meines Geldes ohne vorherige Absprache auf meinen privaten Vertrag mit dem EVU auferzwungen werden?
Vielen Dank im Voraus!