Wohnungsbesichtigung d.Vermieters kurz nach Einzug?

  • Hallo liebes Forum,

    mein Mann und ich haben im April 2013 eine keine Wohnung in einem 2 Parteien Haus angemietet.
    Unsere neue Vermieterin vermietet zum ersten Mal.
    Wir haben sie bei Einzug von unseren zwei Hunden informiert, die Vermieterin hatte keine Einwände.

    Nun ist die Vermieterin von einem Bekannten sehr verunsichert worden, was die Hundehaltung betrifft.
    Der Bekannte beschrieb unserer Vermieterin seine, von einem Hund völlig verwüstete Wohnung:
    -Abgefressene und zerkratzte Wandflächen
    -zernagte Türen und Türrahmen, Kot und Urinflicken auf dem Parkett etc.

    Unsere Vermieterin geriet offensichtlich in Panik, sie verlangte schriftlich, sofort eine Wohnungsbesichtigung bei uns durchzuführen (weil wir ja auch Hunde haben).

    Wir haben grundsätzlich damit kein Problem, unsere Hunde sind pflegeleicht.

    Jedoch sind wir verunsichert, ob die Vermieterin bereits nach einer derart kurzen Mietzeit eine Besichtigung verlangen kann und ob der Grund der Besichtigung überhaupt statthaft ist.

    Des weiteren befürchten wir, daß die Vermieterin unangemessen reagieren wird, wenn sie sieht, daß wir das Badezimmer umgestaltet haben:

    -Wandfliesen haben wir übertapeziert.
    (Feuchtraumtapete, trocken abziehbar)

    - eins von zwei vorhandenen Waschbecken entfernt und im Keller eingelagert, Wasserleitung vom Klempner gedichtet.

    Eigentlich sollten derartige Umbauten nicht problematisch sein, da ja alles bei Auszug in den Urzustand zurückversetzt werden kann.

    Wir befürchten aber auch hier massiven Ärger mit der Vermieterin.

    Wie begegnet man am besten der Vermieterin?
    Welche Argumentation wäre bei einem Streitgespräch sinnvoll?

    Die Vermieterin will nächste Woche zur Besichtigung kommen, wir wären dankbar für hilfreiche Antworten.

    Liebe Grüße
    Loni und Mann

  • Zitat

    Jedoch sind wir verunsichert, ob die Vermieterin bereits nach einer derart kurzen Mietzeit eine Besichtigung verlangen kann und ob der Grund der Besichtigung überhaupt statthaft ist.

    Der Grund ist wichtig genug und eine Besichtigung durch den Vermieter zulässig: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

    Zitat

    Wir befürchten aber auch hier massiven Ärger mit der Vermieterin.


    Und das zurecht. Solche Umbauten nimmt man nicht ohne Erlaubnis der Vermieterin vor, das sollte doch wohl einleuchten.

    Zitat

    Wie begegnet man am besten der Vermieterin?


    In dem man nachträglich um die genemigung zu den Maßnahmen bittet. Und die Erlaubnis, wenn sie denn erteilt wird, schriftlich festhält.

    Zitat

    Welche Argumentation wäre bei einem Streitgespräch sinnvoll?


    Von eurer Seite gibt es keinen Grund, laut zu werden. Ihr habt Dinge gemacht, die garantiert nicht für ein angenehmes Mietverhältnis geeignet sind.

  • Das mit den Hunden sehe ich unkritisch, außer das es evtl. keine schriftliche Erlaubnis zur Haltung gibt.

    Das mit dem eigenmächtigen Entfernen des 2. Waschbeckens schon eher.

    2parteienhaus? Wohnt die Vermieterin mit im Haus?

  • 2parteienhaus? Wohnt die Vermieterin mit im Haus?

    Nein, sie wohnt jetzt ein paar Meter weiter, in einem neuen Haus. Die Vermietung unseres Hausen dient wohl der Finanzierung des neuen Hauses.

    Warum ist das Abbauen eines Waschbeckens problematisch? Die Vermieterin hat uns freie Hand in der Gestaltung der Wohnung gelassen ("Sie können machen, was sie wollen") Das Waschbecken und die Installationen sind nicht beschädigt worden und im Keller eingelagert.
    Der Urzustand ist bei Auszug doch wieder herstellbar...

    Da wir unsere Geschirrspülmaschine nicht ohne einen Wanddurchbruch zum Gästeklo anschließen können, sehe ich hier eher die Notwendigkeit, die Vermieterin um Erlaubnis zu fragen...

    Gibt es noch etwas zu den tapezierten Fliesen im Bad zu sagen?

  • Der Grund ist wichtig genug und eine Besichtigung durch den Vermieter zulässig: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter


    In dem man nachträglich um die genemigung zu den Maßnahmen bittet. Und die Erlaubnis, wenn sie denn erteilt wird, schriftlich festhält.

    Von eurer Seite gibt es keinen Grund, laut zu werden. Ihr habt Dinge gemacht, die garantiert nicht für ein angenehmes Mietverhältnis geeignet sind.

    Eine nachträgliche Genehmigung, gut und schön...wenn die VM keine gibt, haben wir nicht genug Platz im Bad, ein zweites Waschbecken ist nicht erforderlich.
    Wir werden sehen, wie es kommt.

    Wir haben gar nicht die Absicht, laut zu werden.
    Jedoch ist unsere Vermieterin, gelinde gesagt, psychichisch nicht ganz einwandfrei. Sie ist in Behandlung und wir haben schon mehrmals unkontrollierte Ausbrüche ihrerseits erleben müssen.
    Aber, wenn es ihr gut geht, ist sie auch sehr freundlich. Das ist aber in der jeweiligen Situation schwer abschätzbar...

    Einmal editiert, zuletzt von loni66 (12. Januar 2014 um 13:04)

  • Zitat

    Gibt es noch etwas zu den tapezierten Fliesen im Bad zu sagen?

    Das wird erst beim Auszug interessant, wenn versucht wird, die verklebte Tapete rückstandsfrei von den Fliesen zu entfernen.

  • Warum ist das Abbauen eines Waschbeckens problematisch? Die Vermieterin hat uns freie Hand in der Gestaltung der Wohnung gelassen ("Sie können machen, was sie wollen")


    Problematisch ist einzig und allein die Psychologie. Sie hätte sich wohl wohler gefühlt, wenn Ihr um schriftliche Erlaubnis (zweifach vorbereitet) gebeten hättet.

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