Hallo liebes Forum,
mein Mann und ich haben im April 2013 eine keine Wohnung in einem 2 Parteien Haus angemietet.
Unsere neue Vermieterin vermietet zum ersten Mal.
Wir haben sie bei Einzug von unseren zwei Hunden informiert, die Vermieterin hatte keine Einwände.
Nun ist die Vermieterin von einem Bekannten sehr verunsichert worden, was die Hundehaltung betrifft.
Der Bekannte beschrieb unserer Vermieterin seine, von einem Hund völlig verwüstete Wohnung:
-Abgefressene und zerkratzte Wandflächen
-zernagte Türen und Türrahmen, Kot und Urinflicken auf dem Parkett etc.
Unsere Vermieterin geriet offensichtlich in Panik, sie verlangte schriftlich, sofort eine Wohnungsbesichtigung bei uns durchzuführen (weil wir ja auch Hunde haben).
Wir haben grundsätzlich damit kein Problem, unsere Hunde sind pflegeleicht.
Jedoch sind wir verunsichert, ob die Vermieterin bereits nach einer derart kurzen Mietzeit eine Besichtigung verlangen kann und ob der Grund der Besichtigung überhaupt statthaft ist.
Des weiteren befürchten wir, daß die Vermieterin unangemessen reagieren wird, wenn sie sieht, daß wir das Badezimmer umgestaltet haben:
-Wandfliesen haben wir übertapeziert.
(Feuchtraumtapete, trocken abziehbar)
- eins von zwei vorhandenen Waschbecken entfernt und im Keller eingelagert, Wasserleitung vom Klempner gedichtet.
Eigentlich sollten derartige Umbauten nicht problematisch sein, da ja alles bei Auszug in den Urzustand zurückversetzt werden kann.
Wir befürchten aber auch hier massiven Ärger mit der Vermieterin.
Wie begegnet man am besten der Vermieterin?
Welche Argumentation wäre bei einem Streitgespräch sinnvoll?
Die Vermieterin will nächste Woche zur Besichtigung kommen, wir wären dankbar für hilfreiche Antworten.
Liebe Grüße
Loni und Mann