Über eine schnelle Rückantwort würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Das sind vielfältige Problematiken...
einiges, was bemängelt wird, (keine Jalousien, keine Terrasseneinfriedung) sind nicht Vermieteraufgaben.
Bei einem nicht verlegten Fußboden sieht es schon anders aus.
Am besten, Sie gehen zum zuständigen Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein.
Dieser steht jedem ALGII Empfänger zu, um sich anwaltlich beraten zu lassen (Richtlinien des Bundeslandes beachten).
Wenn Sie den Schein haben, und erst dann, können Sie sich einen Anwalt Ihrer Wahl nehmen.
Ich halte es für sinnvoll so vorzugehen, da die Probleme doch sehr vielfältig sind.
Sollte weiter eine Mietminderung angedacht werden, so muß die ARGE vorab darüber informiert werden.
Man darf die Miete nicht einfach einbehalten. Auch hier kann ein Anwalt vermittelnd mit der ARGE sein.