Erhöhung der Warmwasser kosten um > 400% ?

  • Hallo,

    Ich habe hier meine Nebenkostenabrechnung die in weiten teilen ziemlich falsch ist, das meiste hab ich schon gefunden.

    Bei einer Sache hab ich aber, noch leichte Problem ich hab gemerkt das ich Pro. m² Warmwasser 9,96€ zahle, im Vorjahr waren es knapp 2,50€ also eine Erhöhung von 400% ich kann mir nicht vorstellen das die kosten so Explodiert sind, dazu kommt noch das es ein Neubau ist, ich würde auf eine falsch eingestellte Heizanlage tippen, vor alledem unter der Tatsache das wir noch 100m² Solaranlage auf dem dach haben (die für Warmwasser) und die kosten dadurch ja auch noch sinken müssten.

    Frage:
    - Ist eine Erhöhung von 400% zulässig ?
    - Müsen sich bei einer Erhöhung der WW Kosten nicht auch die Heizkosten erhöhen ist ja die gleiche Heizanlage sonst wehre ja der Umkehrschluss das sich nur die Wasserkosten um 400% erhöt haben KW ist aber gleich geblieben ?
    - Ich denke mal das ich sonst wohl kaum eine Change habe dieses nachzuvollziehen hat da jemand einen Tipp ?

    Ich war schon mal beim Mieterschutzbund, ist aber auch schon 2 Jahre her die damalige Aussage war das ich eigentlich laut meines Mietvertrages keine Nebenkosten zahlen muss, aber dieses würde ich nur im Notfall durchsetzen sollen wegen dem ganzen Gerichtlichen krams.

    mfg sandfrog

    Einmal editiert, zuletzt von sandfrog (3. Januar 2014 um 10:45)

  • Bei einer Sache hab ich aber, noch leichte Problem ich hab gemerkt das ich Pro. m² Warmwasser 9,96€ zahle, im Vorjahr waren es knapp 2,50€ also eine Erhöhung von 400% ich kann mir nicht vorstellen das die kosten so Explodiert sind, [...]
    - Ist eine Erhöhung von 400% zulässig ?


    Wir reden von den Warmwasseraufbereitungskosten pro Kubikmeter Warmwasser, richtig?
    Da würde ich sagen, dass die 2,50€ im Vorjahr recht günstig waren. Vielleicht waren die schon zu niedrig? 9,96€ klingt dagegen nach meinen Erfahrungen nicht gerade wenig. Sollten also 2,50 zu niedrig gewesen und 9,96 zu hoch angesetzt sein, dann kann schon eine "Erhöhung" um 300% dabei herauskommen.

    Zulässig dürfte es immer dann sein, wenn beide Werte - auch wenn's im ersten Anschein möglicherweise anders ausschaut - korrekt ermittelt worden sind.

    - Müsen sich bei einer Erhöhung der WW Kosten nicht auch die Heizkosten erhöhen ist ja die gleiche Heizanlage sonst wehre ja der Umkehrschluss das sich nur die Wasserkosten um 400% erhöt haben KW ist aber gleich geblieben ?


    Nicht automatisch. Es könnte z.B. das Warmwasser im aktuellen Jahr um meinetwegen 10°C höher aufgeheizt worden sein als im Vorjahr - aus welchem Grund auch immer. Da würde dann ein weitaus höherer Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung anfallen, während die Heizkosten nicht betroffen wären.


    - Ich denke mal das ich sonst wohl kaum eine Change habe dieses nachzuvollziehen hat da jemand einen Tipp ?


    Ich denke, irgendwo in den Nebenkostenabrechnungen müsste auftauchen, wieviel Energie für die Warmwasseraufbereitung aufgewendet wurde (in kWh). Entweder gibt es direkt Wärmezähler in den Warmwasserleitungen oder es wurde die Warmwassermenge (und u.a. die Temperatur) mit einer Formel (nach §9, Abs. 2, Heizkostenverordnung) hochgerechnet.

    Wenn Du das durch die Gesamtmenge aufbereitetem Warmwasser teilst, hast Du den Energiebedarf pro Liter (oder m³) Warmwasser. Wenn der sich sehr unterscheidet in den beiden Jahren, würde ich den Vermieter fragen, wie das kommt. (Gründe dafür kann es sehr wohl geben, siehe oben das Beispiel mit der Temperatur).

    Wenn dieser errechnete Energiebedarf pro Liter (oder m³) Warmwasser in den beiden Jahren aber (annähernd) gleich ist, müsste der Brennstoff aufmal sehr teuer geworden sein (und dann merkt man das aber auch irgendwo an den Heizkosten).

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (3. Januar 2014 um 11:25)

  • Ich muss mich nochmal eben selbst ergänzen ... :-/

    Wenn dieser errechnete Energiebedarf pro Liter (oder m³) Warmwasser in den beiden Jahren aber (annähernd) gleich ist, müsste der Brennstoff aufmal sehr teuer geworden sein (und dann merkt man das aber auch irgendwo an den Heizkosten).

    Das sollte besser heißen:
    Wenn dieser errechnete Energiebedarf pro Liter (oder m³) Warmwasser in den beiden Jahren aber (annähernd) gleich ist, müsste der Brennstoff aufmal sehr teuer geworden sein (und dann merkt man das aber auch irgendwo an den Heizkosten) und/oder zusätzliche Kostenfaktoren in die verbrauchsabhängige Warmwasserkostenverteilung eingeflossen sein. Ersteres lässt sich durch Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Rechnungen beim Vermieter einsehen; letzteres müsste aus der Nebenkostenabrechnung irgendwo hervorgehen.

    Letzte Ergänzung:
    Du sprichst von "pro Quadratmeter Warmwasser". Wenn für Dein Mietverhältnis die Heizkostenverordnung anzuwenden ist, so dürfen ihr zufolge nicht die gesamten Warmwasserkosten nach Wohnfläche aufgeteilt werden, sondern es muss aufgetrennt werden nach Verbrauch und einer anderen Verteilart (z.B. Wohnfläche). Ich hatte beim ersten Durchlesen einen Tippfehler Deinerseits vermutet (m³ <--> m²). Wenn Du wirklich m² meinst, musst du meine - eh subjektiven - "Preisbewertungen" im ersten Absatz im vorherigen Posting vergessen, denn ich habe keine Erfahrung mit den Summen bei 100% Aufteilung nach Wohnfläche.

  • Zitat

    die damalige Aussage war das ich eigentlich laut meines Mietvertrages keine Nebenkosten zahlen muss,

    Dann solltest du den Teil deines Mietvertrages mit den Nebenkosten, die nicht zahlen musst einstellen. Selbst wenn du eine "All inclusiv" Miete haben solltest, müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser getrennt ausgewiesen werden.

  • Ich war schon mal beim Mieterschutzbund, ist aber auch schon 2 Jahre her die damalige Aussage war das ich eigentlich laut meines Mietvertrages keine Nebenkosten zahlen muss,


    Das ist m.E. dringend zuerst zu klären. Übrigens steht Dir zu, beim VM die der BK-Abr. zugrunde liegenden Originalbelege und Berechnungen einzusehen.

  • Selbst wenn du eine "All inclusiv" Miete haben solltest, müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser getrennt ausgewiesen werden.


    Nicht, wenn der Vermieter unter demselben Dach lebt und nicht mehr wie eine Wohnung vermietet hat (... oder so ähnlich). Aber in dem Fall hätte es höchstwahrscheinlich auch keine Nebenkostenabrechnung gegeben. ;) Es bleibt an der Stelle also interessant ...

  • Naja so ganz blicke ich nicht durch was ihr meint, also in meinen Mietvertrag ist eine Porschale von 97,50€ als Nebenkosten ausgewiesen keine getrennte Auflistung, der Rest ist Blanko also unausgefüllt, Bei den Warmwasserkosten wird eine 30/70 Rechnung verwendet, bin auch nicht der einzige bei mir geht das noch einige haben weitaus höhere Beträge 1-2k teilweise.

    Hab das mal nachgerechnet ist alles auch Plausibel am ende kommt halt 9,96... € pro Einheit raus, eine Einheit ist 1m³ in meinen Fall bei 23,91m³ verbrauch hab ich 231,86€ Kosten, da kann ich glatt Warmwasser mit nem Durchlauferhitzer machen das ist um einiges günstiger.

    Mainschwimmer ich schau mal ob ich Morgen an einen Scanner dran komme, dann Scanne ich mal Teile des Mietvertrages und Nebenkosten ein

  • Naja so ganz blicke ich nicht durch was ihr meint,[...]


    Dann frage doch speziell nach.
    Außerdem schriebst Du, dass Deine Nebenkostenabrechnung "in weiten Teilen ziemlich falsch ist" und Du "das meiste [...] schon gefunden" hast. Da dachte ich nun nicht, dass Dich meine Ausführungen so überfordern. ;)
    Aber das Angebot steht: Frage nach.

    [...] also in meinen Mietvertrag ist eine Porschale von 97,50€ als Nebenkosten ausgewiesen keine getrennte Auflistung, der Rest ist Blanko also unausgefüllt,


    Das ist nur unten ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. (Eine davon steht in #6.)

    Aber davon ab, es steht nunmal so im Vertrag drin und ich darf vermuten, dass das so korrekt ist.
    Das Zauberwort heißt Pauschale. Das bedeutet nicht, dass Du gar keine Nebenkosten zu zahlen hast, sondern dass Du monatlich 97,50€ (zzgl. der Kaltmiete natürlich) zu zahlen hast. Nicht mehr und nicht weniger. Auch nicht nach einer Nebenkostenabrechnung. Das heißt auch, dass der Mieterschutzbund zu Dir gesagt haben dürfte, dass Du keine Nebenkosten nachzahlen musst. Das erscheint mir auch korrekt, denn mit der vereinbarten Pauschale hat der Vermieter im Regelfall das Risiko von steigenden Betriebs-/Nebenkosten übernommen.

    Wenn also die Pauschale nie erhöht wurde und keine sonstigen Vereinbarungen irgendwo vorhanden sind, dann sind 12 x 97,50€ das, was Du im Jahr zu zahlen hast.

    Hab das mal nachgerechnet ist alles auch Plausibel [...]


    Wenn das rechnerisch alles in Ordnung ist, dann hast Du weiterhin die Chance, wie von mir empfohlen, den Energiebedarf pro m³ Wasser zu ermitteln und die Abwägungen aus #2 und #3 zu treffen und entsprechend den Vermieter zu befragen.

  • Hm wir ham jetzt die Aussage vom Vermieter das Wohl davor das Jahr die Gaszähler falsch abgelesen wurden b.z.w. eventuell auch falsch an ISTA übermittelt, des wegen die extrem hohen Nachzahlungen, dabei hat das ganze aber einen faden Beigeschmack.

    - Darf er das nachträglich berechnen, Normalerweise muss das zum Ende des Jahres ja Korrekt abrechnet sein.

    - Wie sieht das aus mit der Berechnung, er hat uns jetzt die vollen Kosten nachberechnet, nicht aber den Leuten die zwischen zeitlich (vor Ende 2k12, ausgezogen sind d.h. wir zahlen jetzt deren Rechnung.

  • Hm wir ham jetzt die Aussage vom Vermieter das Wohl davor das Jahr die Gaszähler falsch abgelesen wurden b.z.w. eventuell auch falsch an ISTA übermittelt, des wegen die extrem hohen Nachzahlungen, dabei hat das ganze aber einen faden Beigeschmack.
    - Darf er das nachträglich berechnen, Normalerweise muss das zum Ende des Jahres ja Korrekt abrechnet sein.
    - Wie sieht das aus mit der Berechnung, er hat uns jetzt die vollen Kosten nachberechnet, nicht aber den Leuten die zwischen zeitlich (vor Ende 2k12, ausgezogen sind d.h. wir zahlen jetzt deren Rechnung.


    Hallo,
    ich würde mit den gasamten Unterlagen und evtl. Notizen zu einem Mietrverein gehen.

  • "in meinen Mietvertrag ist eine Porschale von 97,50€ als Nebenkosten ausgewiesen."

    Neue Verwirrung. Damit wären die Kosten durch die Pauschale bereits abgegolten. Inwieweit aber die Heizkosten darin berücksichtigt wurden ist hier nicht erkenntlich.
    Einige Vermieter fordern zwar eine Pauschale schieben dann aber eine Abrechnung hinterher, was unzulässig ist.
    Der Grundsatz lautet, das mit der Zahlung eine Pauschale alle späteren Nachforderungen ausgeschlossen sind. Gilt für beide Vertragspartner.

    Also einscannen. Übrigens den Preis für das Wasser erfahren Sie aus den Belegen, nicht hier im Forum!

  • Neue Verwirrung. Damit wären die Kosten durch die Pauschale bereits abgegolten.


    :) So neu ist die Verwirrung gar nicht.

    Leider verfolgt der Threadopener dieses für ihn wichtigste Detail nicht so wirklich selbst weiter ...

  • sandfrog:

    "Hm wir ham jetzt die Aussage vom Vermieter das Wohl davor das Jahr die Gaszähler falsch abgelesen wurden b.z.w. eventuell auch falsch an ISTA übermittelt,"
    - @ista interessiert der Gaszählerstand bzw. der Gasverbrauch im Prinzip überhaupt nicht, sondern lediglich die Brennstoffkosten, welche der EVU-Jahresabrechnung zu entnehmen sind.

    "... (vor Ende 2k12, ..."
    - Du bist ja ein gaanz cooler, hfftl. ebenso erfolgreich...:eek: Wäre ja auch zuviel Arbeit, anstelle des k eine 0 zu schreiben... *gaga*

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