Nebenkosten unstimmig/unverständlich und sep. Vertrag zu Sat-Anlage

  • Hallo Gerd,
    generell wäre doch zu überprüfen, ob nicht bei der Anmietung der Wohnung 2012 das Fernsehsignal mitvermietet wurde. Wenn dem so wäre, dann wären die Kosten mangels anderer Vereinbarung Teil der Miete und der Vermieter kann nicht einfach mehr verlangen, bzw. er kann höchstens (und nur möglicherweise) das aus der Miete herausrechnen und dann extra machen (nur dann wenn Nebenkostenpauschale vereinbart). Von den Kosten her wäre das aber für Euch neutral, auch könnte Euch der Vermieter nicht zu einem Extravertrag drängen.

    An dem Vertrag finde ich problematisch, dass dieser nicht an den Mietvertrag gekoppelt ist, also theoretisch weiterlaufen könnte, wenn der Mietvertrag für die Wohnung schon beendet ist und der nächste Kündigungstermin für den SAT-Mietvertrag ungünstig (sprich später) liegt.

    Wie soll ich das nachprüfen? Das Fernsehsignal war bei Einzug vorhanden, ist im Mietvertrag aber nicht separat erwähnt.
    Nebenkostenpauschale = monatliche Nebenkostenvorauszahlung? Dann ja!

    Die Frage ist nur, wie formuliert/beschreibt man das am Besten, dass er die Miete quasi kürzen soll und dafür einen Zusatzvertrag für das Rundfunksignal erstellen soll?!

  • Berny, wie kommst du darauf? Bei einer Gesamtwohnfläche von über 600 m² dürften das ein paar Wohnungen sein.

    es sind in Summe 12 Parteien, wobei ich persönlich auf dem Balkon keine Satschüssel stehen haben möchte :-\

  • Wie soll ich das nachprüfen? Das Fernsehsignal war bei Einzug vorhanden, ist im Mietvertrag aber nicht separat erwähnt.


    Gut, dann ist das Fernsehsignal mangels anderer Vereinbarung allem Anschein nach bisher in der Miete enthalten.

    Nebenkostenpauschale = monatliche Nebenkostenvorauszahlung? Dann ja!


    Nein, Pauschale ist nicht gleich Vorauszahlung. In dem Fall wäre es auch nicht eine Pauschale, sondern eine sogenannte Teilinklusivmiete, weil neben der eigentlichen Wohnleistung auch noch die weitere Leistung Fernsehsignal enthalten wäre (siehe auch BGB §556 Nr. 1/2.

    Die Frage ist nur, wie formuliert/beschreibt man das am Besten, dass er die Miete quasi kürzen soll und dafür einen Zusatzvertrag für das Rundfunksignal erstellen soll?!


    Würde ich gar nicht beschreiben, das ist das Problem des Vermieters. Ich würde lediglich erstmal den Abschluss des getrennten Vertrags verweigern und auf der Weiterlieferung des mitvermieteten Fernsehsignals bestehen.
    Wenn er dann das Ganze immer noch getrennt haben möchte und das dann auch in der vom Vermieter vorgeschlagenen Form zulässig wäre (ein extra Vertrag wäre das jedenfalls meines Laienwissens nach nicht), dann müßte es aber in jedem Fall aus der bisherigen Kalt/(Teilinklusiv-)miete (siehe oben) herausgerechnet werden müssen (BGB § 556a Nr. 2, zusätzlich auch § 560).

    Da das Fernsehsignal seit Eurem Einzug vorhanden ist, könnte er sich auch nicht darauf berufen, dass die Betriebskosten neu entstanden sind.
    Hoffe, das hilft weiter, allerdings ohne Gewähr, bin ja auch nur Laie, kein Anwalt.

  • Wie soll ich das nachprüfen? Das Fernsehsignal war bei Einzug vorhanden, ist im Mietvertrag aber nicht separat erwähnt.


    Meine Ansicht: Dann bist Du derzeit weder zahlungspflichtig für ein Fernsehsignal (also keine 60,-- für 2013, was Du ja bereits auch so durchsetzen willst), noch hast Du ein Recht darauf, dass das Signal überhaupt da ist. Also wäre die Antwort auf Cepheus73s Frage nach gegebener Mitvermietung des Fernsehsignals: "Nein." Demzufolge wäre das Fernsehsignal derzeit nicht Teil der Miete (andernfalls wäre die 60€-Forderung für 2013 eine noch größere Frechheit).

    Nebenkostenpauschale = monatliche Nebenkostenvorauszahlung?


    Nein! Das hat aber mit Deinem Fall dann auch nichts mehr zu tun (weil: siehe oben).

    Dennoch als Erläuterung:

    • Eine Nebenkostenpauschale ist eine fixe Summe (meist auch per Mietvertrag als monatlich festgeschrieben), die vom Mieter zu entrichten ist und mit der alle Nebenkosten abgegolten sind. Eine dennoch folgende Nebenkostenabrechnung hätte keine Relevanz, weil weder Mieter noch Vermieter Guthaben oder Rückstände geltend machen könnten.
    • Eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung (ohne dass irgendwo das Wort "Pauschale" auftaucht) ist eine Anzahlung auf die spätestens jährlich erfolgende Nebenkostenabrechnung. Die Nebenkostenabrechnung benennt die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten. Die über das Jahr getätigten Anzahlungen des Mieters werden mit diesen Nebenkosten verrechnet, so dass sich eine Nachzahlungsforderung des Vermieters oder ein Guthaben des Vermieters ergibt.

    Die Frage ist nur, wie formuliert/beschreibt man das am Besten, dass er die Miete quasi kürzen soll und dafür einen Zusatzvertrag für das Rundfunksignal erstellen soll?!


    Meiner Meinung nach erstmal gar nicht. Jedenfalls nicht, bevor Du das hier genau überlegt hast (Selbstzitat aus meinem vorherigen Posting):

    Aber je länger ich drüber nachdenke, desto weniger begreife ich, wieso Ihr überhaupt einen gesonderten Vertrag machen solltet. Da können ja auch gleich die Mietverträge geändert/ergänzt werden und die Antennenanlage zu den Nebenkosten dazu definiert werden. Der Strom dafür ist ja eh schon in den Nebenkosten drin. Wartungskosten für Sat-Schüssel und Verteiler fallen eh nicht an. Reparaturen und Ersatz müsste Vermieter tragen. Und die Gelder dafür will er sich vorsorglich per sondervertraglich geregelte monatliche Gebühren reinholen. Pfiffig ... gutes Geschäft; braucht er dafür einen Gewerbeschein? ;)

    Vielleicht wäre sogar eine fachkompetente Rechtsberatung angesagt, denn die Frage ist ja auch, ob der Vermieter Deine Antennendosen vom Verteiler abklemmen darf, wenn Du den Vertrag nicht machst, und welche Rechte Du dann hättest, um an ein Fernsehsignal zu kommen (eigene Sat-Schüssel?).

  • Gut, dann ist das Fernsehsignal mangels anderer Vereinbarung allem Anschein nach bisher in der Miete enthalten.

    Huch?! :confused:
    Das habe ich ihm gerade genau anders geschrieben.

    Warum sollte das automatisch enthalten sein? Nur weil es - warum auch immer - da war? Ich will das nicht pauschal bestreiten, es käme mir aber sehr komisch vor, wenn das so gelten würde.

  • Berny, wie kommst du darauf? Bei einer Gesamtwohnfläche von über 600 m² dürften das ein paar Wohnungen sein.


    Meine beiden Appartements haben zusammen 1/10 von 600m²...:cool:

  • Huch?! :confused:
    Das habe ich ihm gerade genau anders geschrieben.

    Warum sollte das automatisch enthalten sein? Nur weil es - warum auch immer - da war? Ich will das nicht pauschal bestreiten, es käme mir aber sehr komisch vor, wenn das so gelten würde.

    Habe ich abgeleitet von einem ähnlichen Fall im https://forum.mietrecht.de/www.vermieter-forum.com, wo genau das der Tenor war, bzw. von Fällen wie z.B. Geschirrspülmaschine in Küche vorhanden, aber in Mietvertrag nicht explizit aufgeführt usw.
    Z.B. sind ja auch die Türen in der Wohnung üblicherweise im Mietvertrag nicht extra aufgeführt und trotzdem mitvermietet.

    Einmal editiert, zuletzt von Cepheus73 (6. Januar 2014 um 17:19)

  • Habe ich abgeleitet von einem ähnlichen Fall im Immobilien, Mieter, Vermieter - Forum, wo genau das der Tenor war, bzw. von Fällen wie z.B. Geschirrspülmaschine in Küche vorhanden, aber in Mietvertrag nicht explizit aufgeführt usw.
    Z.B. sind ja auch die Türen in der Wohnung üblicherweise im Mietvertrag nicht extra aufgeführt und trotzdem mitvermietet.


    Verstehe, was Du meinst, bezweifele aber, dass man das so ableiten kann. Eine Geschirrspülmaschine (Gegenstand) ist in oder mit der Küche verbaut und kann leicht zu der mitvermieteten Küche gezählt werden. Türen (Gegenstand) sind in der Wohnung fest verbaut und gehören sowieso zur Wohnung.

    Bei dem Fernsehsignal sehe ich eher eine "Dienst- bzw. Versorgungsleistung", wie Strom aus den Steckdosen, Telefonanschluss, Wasser aus der Leitung und Wärme in den Heizkörpern. Wohnungsstrom gehört nicht automatisch zur Miete. Bei Einzug kann der aber locker vorhanden sein, wenn er nicht abgeklemmt und (noch) vom Vorgänger oder Vermieter angemeldet ist. Telefonanschluss kann bei Einzug ebenfalls noch - auf Kosten anderer - funktionieren, wenn er noch nicht umgemeldet wurde (beim fliegenden Mieterwechsel meinetwegen). Wasser und Heizung sind Nebenkosten und gehören auch nicht zur Mietsache.

    Ein Kabelfernsehanschluss vom externen Provider, der monatlich Gebühr kostet, würde auch in den Nebenkosten aufgeführt werden müssen und gehört nicht automatisch zur Mietsache.

    Gleichwohl - das sehe ich ein - gibt es einen Unterschied zwischen meinen Beispielen und dem hier besprochenen TV-Signal beim Mieter: Meine Beispiele sind Versorgungsleistungen Dritter, die "von außen rangeführt werden" (wenn man das so ausdrücken mag). Das derzeitige TV-Signal in dem Mietobjekt "liefert" hingegen der Vermieter selbst.

    Ob dieser Unterschied meine Argumentation sprengt ...? Ich weiß es nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (6. Januar 2014 um 18:37)

  • Verstehe, was Du meinst, bezweifele aber, dass man das so ableiten kann. Eine Geschirrspülmaschine (Gegenstand) ist in oder mit der Küche verbaut und kann leicht zu der mitvermieteten Küche gezählt werden. Türen (Gegenstand) sind in der Wohnung fest verbaut und gehören sowieso zur Wohnung.

    Bei dem Fernsehsignal sehe ich eher eine "Dienst- bzw. Versorgungsleistung", wie Strom aus den Steckdosen, Telefonanschluss, Wasser aus der Leitung und Wärme in den Heizkörpern. Wohnungsstrom gehört nicht automatisch zur Miete. Bei Einzug kann der aber locker vorhanden sein, wenn er nicht abgeklemmt und (noch) vom Vorgänger oder Vermieter angemeldet ist. Telefonanschluss kann bei Einzug ebenfalls noch - auf Kosten anderer - funktionieren, wenn er noch nicht umgemeldet wurde (beim fliegenden Mieterwechsel meinetwegen). Wasser und Heizung sind Nebenkosten und gehören auch nicht zur Mietsache.

    Ein Kabelfernsehanschluss vom externen Provider, der monatlich Gebühr kostet, würde auch in den Nebenkosten aufgeführt werden müssen und gehört nicht automatisch zur Mietsache.

    Gleichwohl - das sehe ich ein - gibt es einen Unterschied zwischen meinen Beispielen und dem hier besprochenen TV-Signal beim Mieter: Meine Beispiele sind Versorgungsleistungen Dritter, die "von außen rangeführt werden" (wenn man das so ausdrücken mag). Das derzeitige TV-Signal in dem Mietobjekt "liefert" hingegen der Vermieter selbst.

    Ob dieser Unterschied meine Argumentation sprengt ...? Ich weiß es nicht.

    Die Kernfrage ist ja, ob der Vermieter nachträglich eine Gebühr/Miete für die Investitionskosten der Satanlage verlangen darf, obwohl dies bei Einzug vor 1,5 Jahren bereits vorhanden war, seitdem nicht verändert wurde und meiner Meinung nach in dem aktuell entrichteten Mietpreis enthalten ist?!

  • Die Kernfrage ist ja, ob der Vermieter nachträglich eine Gebühr/Miete für die Investitionskosten der Satanlage verlangen darf, obwohl dies bei Einzug vor 1,5 Jahren bereits vorhanden war, seitdem nicht verändert wurde und meiner Meinung nach in dem aktuell entrichteten Mietpreis enthalten ist?!


    Meine Meinung dazu kennst Du.

    • Nachträglich für 2013 bezahlen? Sowieso mal nicht. Ich dachte, das wäre klar.
    • TV-Signal im Mietpreis mit drin? Ich bin da skeptisch! Wäre aber sogar ein Grund mehr, nichts für 2013 zu bezahlen.

    Wie Ihr dagegen auf den neuen angebotenen Vertrag für die Zukunft reagieren solltet, das hängt eben u.a. auch genau von der jüngsten Diskussion hier ab. Sollte die Diskussion für Dich entschieden sein und Du den Standpunkt vertreten, dass ein TV-Signal in der Miete bereits entalten ist, so musst Du gar nichts mehr unterschreiben, sondern Deinem Vermieter das mitteilen.

    Wenn Du damit im Recht wärst, hätte er Dir auf Mietzeit lang das TV-Signal zu liefern. Wie er das anstellen würde, wäre alleine seine Sache und von keinen Gebühren abhängig.

  • Meine Meinung dazu kennst Du.
    [LIST]
    [*]Nachträglich für 2013 bezahlen? Sowieso mal nicht. Ich dachte, das wäre klar.

    Das Thema 2013 ist auch klar, der Rechnung widerspreche ich und fordere Ihn auf mir das einbehaltene Geld zurück zu überweisen.
    => Grund für mich ist allein der, dass es keinen vereinbarten Vertrag miteinander dazu gibt.


    Wie Ihr dagegen auf den neuen angebotenen Vertrag für die Zukunft reagieren solltet, das hängt eben u.a. auch genau von der jüngsten Diskussion hier ab. Sollte die Diskussion für Dich entschieden sein und Du den Standpunkt vertreten, dass ein TV-Signal in der Miete bereits entalten ist, so musst Du gar nichts mehr unterschreiben, sondern Deinem Vermieter das mitteilen.

    Wenn Du damit im Recht wärst, hätte er Dir auf Mietzeit lang das TV-Signal zu liefern. Wie er das anstellen würde, wäre alleine seine Sache und von keinen Gebühren abhängig.

    So richtig sicher fühle ich mich noch nicht! Für den Fall es ist nicht mit im Mietpreis enthalten sehe ich es jedoch als notwendig an, die einzelnen Vertragsbestandteile mit dem Vermieter zu verhandeln, vor allem das preisliche Thema und die Erhöhung.
    => ich habe gelesen, dass von den Investitionskosten jährlich 11% umgelegt werden können und diese dann verteilt auf alle Wohnungen.
    => habe ich ein Recht vor Abschluss des Vertrages mir die Kosten aufzeigen zu lassen?

  • Das Thema 2013 ist auch klar, der Rechnung widerspreche ich und fordere Ihn auf mir das einbehaltene Geld zurück zu überweisen.
    => Grund für mich ist allein der, dass es keinen vereinbarten Vertrag miteinander dazu gibt.


    ... und diese Art von selbstbedienender Verrechnung rechtswidrig ist.

  • => ich habe gelesen, dass von den Investitionskosten jährlich 11% umgelegt werden können und diese dann verteilt auf alle Wohnungen.
    => habe ich ein Recht vor Abschluss des Vertrages mir die Kosten aufzeigen zu lassen?


    Diese jährlich 11% Investitionskosten gelten meines Wissens
    a.) nicht für jede beliebige Art von "Investition" und
    b.) für Deine Miete.
    (Herr Guugel; suchen nach "Mietrecht Investitionskosten".)

    11% von Investitionskosten können also jährlich auf die Mieten umgelegt werden (mit allem dafür notwendigen Schreibkram einer Mieterhöhung). Irgendwelche separaten Verträge über die Lieferung von irgendwelchen Leistungen sind völlig unabhängig davon.

    Du solltest vielleicht auch langsam Abstand von dem Wort Investition nehmen. Der Vermieter redet da nicht von. Was er schreibt, wofür Du bezahlen sollst, steht in §2 in dem Vertragsentwurf: (sinngemäß) für die Modernisierung der Anlage, falls diese notwendig wird, und für Ausfallsicherheit der Anlage.

    Und wenn das TV-Signal bisher nicht im Mietpreis enhalten ist und wenn diese komische Fernsehanlage gültige Investitionskosten sind, ja dann sag dem Vermieter doch, dass er die 1000,--€ auf die Miete umlegen soll. 11% sind 110,--€ jährlich. Sind monatlich 9,20€. Sind bei 12 Parteien je 75 Cent monatliche Mieterhöhung. Viel Spaß dabei.
    Und wenn die olle Schüssel und der Verteiler nach 5 Jahren kaputt sein sollte, dann bekommt Ihr alle eben nochmal die Miete um 75 Cent erhöht.

    Willst Du dafür wirklich ab jetzt 10,--€ monatlich berappen??


  • Willst Du dafür wirklich ab jetzt 10,--€ monatlich berappen??

    Eindeutig nein! Hab jetzt 2 Schreiben gemacht, einmal Einsicht NK-Abrechnung und einmal dass wir diesen Vertrag so nicht akzeptieren, inklusive Begründung.

    Vielen Dank schon mal an dieser Stelle.
    Ich melde mich, sowie es was neues von der Front gibt.

    VG Gerd

  • Eindeutig nein! Hab jetzt 2 Schreiben gemacht, einmal Einsicht NK-Abrechnung und einmal dass wir diesen Vertrag so nicht akzeptieren, inklusive Begründung.


    Ich wiederhole mich nicht gerne, aber für Dich ein letztes Mal: Es handelt sich um einen VertragsENTWURF (sog. Wunschdenken:o). Wenn Du nämlich einen Vertrag diskutierst, dann dürfte es sich ja wohl um etwas (fast:confused:) Bestehendes handeln...
    ... und begründen musst Du Deine Ablehnung schon mal garnicht; zumindest würde ich es nicht angesichts der SB-Mentalität des VM. Ich würde die BK-Rückerstattung kurzfristig einfordern und dabei keinesfalls auf die erfolgte Zweckentfremdung durch den VM eingehen. Da soll er sich schon selbst versuchen herauszureden...:rolleyes:

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (7. Januar 2014 um 14:06)

  • Ich wiederhole mich nicht gerne, aber für Dich ein letztes Mal: Es handelt sich um einen VertragsENTWURF (sog. Wunschdenken:o). Wenn Du nämlich einen Vertrag diskutierst, dann dürfte es sich ja wohl um etwas (fast:confused:) Bestehendes handeln...
    ... und begründen musst Du Deine Ablehnung schon mal garnicht; zumindest würde ich es nicht angesichts der SB-Mentalität des VM. Ich würde die BK-Rückerstattung kurzfristig einfordern und dabei keinesfalls auf die erfolgte Zweckentfremdung durch den VM eingehen. Da soll er sich schon selbst versuchen herauszureden...:rolleyes:

    und genau so hab ich es getan, Vertragsangebot seitens Vermieter wurde abgelehnt und die einbehaltenen Nebenkosten eingefordert. :)

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