Hallo Gerd,
generell wäre doch zu überprüfen, ob nicht bei der Anmietung der Wohnung 2012 das Fernsehsignal mitvermietet wurde. Wenn dem so wäre, dann wären die Kosten mangels anderer Vereinbarung Teil der Miete und der Vermieter kann nicht einfach mehr verlangen, bzw. er kann höchstens (und nur möglicherweise) das aus der Miete herausrechnen und dann extra machen (nur dann wenn Nebenkostenpauschale vereinbart). Von den Kosten her wäre das aber für Euch neutral, auch könnte Euch der Vermieter nicht zu einem Extravertrag drängen.
An dem Vertrag finde ich problematisch, dass dieser nicht an den Mietvertrag gekoppelt ist, also theoretisch weiterlaufen könnte, wenn der Mietvertrag für die Wohnung schon beendet ist und der nächste Kündigungstermin für den SAT-Mietvertrag ungünstig (sprich später) liegt.
Wie soll ich das nachprüfen? Das Fernsehsignal war bei Einzug vorhanden, ist im Mietvertrag aber nicht separat erwähnt.
Nebenkostenpauschale = monatliche Nebenkostenvorauszahlung? Dann ja!
Die Frage ist nur, wie formuliert/beschreibt man das am Besten, dass er die Miete quasi kürzen soll und dafür einen Zusatzvertrag für das Rundfunksignal erstellen soll?!