Beiträge von Gerd

    Ich wiederhole mich nicht gerne, aber für Dich ein letztes Mal: Es handelt sich um einen VertragsENTWURF (sog. Wunschdenken:o). Wenn Du nämlich einen Vertrag diskutierst, dann dürfte es sich ja wohl um etwas (fast:confused:) Bestehendes handeln...
    ... und begründen musst Du Deine Ablehnung schon mal garnicht; zumindest würde ich es nicht angesichts der SB-Mentalität des VM. Ich würde die BK-Rückerstattung kurzfristig einfordern und dabei keinesfalls auf die erfolgte Zweckentfremdung durch den VM eingehen. Da soll er sich schon selbst versuchen herauszureden...:rolleyes:

    und genau so hab ich es getan, Vertragsangebot seitens Vermieter wurde abgelehnt und die einbehaltenen Nebenkosten eingefordert. :)

    Meine Meinung dazu kennst Du.
    [LIST]
    [*]Nachträglich für 2013 bezahlen? Sowieso mal nicht. Ich dachte, das wäre klar.

    Das Thema 2013 ist auch klar, der Rechnung widerspreche ich und fordere Ihn auf mir das einbehaltene Geld zurück zu überweisen.
    => Grund für mich ist allein der, dass es keinen vereinbarten Vertrag miteinander dazu gibt.


    Wie Ihr dagegen auf den neuen angebotenen Vertrag für die Zukunft reagieren solltet, das hängt eben u.a. auch genau von der jüngsten Diskussion hier ab. Sollte die Diskussion für Dich entschieden sein und Du den Standpunkt vertreten, dass ein TV-Signal in der Miete bereits entalten ist, so musst Du gar nichts mehr unterschreiben, sondern Deinem Vermieter das mitteilen.

    Wenn Du damit im Recht wärst, hätte er Dir auf Mietzeit lang das TV-Signal zu liefern. Wie er das anstellen würde, wäre alleine seine Sache und von keinen Gebühren abhängig.

    So richtig sicher fühle ich mich noch nicht! Für den Fall es ist nicht mit im Mietpreis enthalten sehe ich es jedoch als notwendig an, die einzelnen Vertragsbestandteile mit dem Vermieter zu verhandeln, vor allem das preisliche Thema und die Erhöhung.
    => ich habe gelesen, dass von den Investitionskosten jährlich 11% umgelegt werden können und diese dann verteilt auf alle Wohnungen.
    => habe ich ein Recht vor Abschluss des Vertrages mir die Kosten aufzeigen zu lassen?

    Verstehe, was Du meinst, bezweifele aber, dass man das so ableiten kann. Eine Geschirrspülmaschine (Gegenstand) ist in oder mit der Küche verbaut und kann leicht zu der mitvermieteten Küche gezählt werden. Türen (Gegenstand) sind in der Wohnung fest verbaut und gehören sowieso zur Wohnung.

    Bei dem Fernsehsignal sehe ich eher eine "Dienst- bzw. Versorgungsleistung", wie Strom aus den Steckdosen, Telefonanschluss, Wasser aus der Leitung und Wärme in den Heizkörpern. Wohnungsstrom gehört nicht automatisch zur Miete. Bei Einzug kann der aber locker vorhanden sein, wenn er nicht abgeklemmt und (noch) vom Vorgänger oder Vermieter angemeldet ist. Telefonanschluss kann bei Einzug ebenfalls noch - auf Kosten anderer - funktionieren, wenn er noch nicht umgemeldet wurde (beim fliegenden Mieterwechsel meinetwegen). Wasser und Heizung sind Nebenkosten und gehören auch nicht zur Mietsache.

    Ein Kabelfernsehanschluss vom externen Provider, der monatlich Gebühr kostet, würde auch in den Nebenkosten aufgeführt werden müssen und gehört nicht automatisch zur Mietsache.

    Gleichwohl - das sehe ich ein - gibt es einen Unterschied zwischen meinen Beispielen und dem hier besprochenen TV-Signal beim Mieter: Meine Beispiele sind Versorgungsleistungen Dritter, die "von außen rangeführt werden" (wenn man das so ausdrücken mag). Das derzeitige TV-Signal in dem Mietobjekt "liefert" hingegen der Vermieter selbst.

    Ob dieser Unterschied meine Argumentation sprengt ...? Ich weiß es nicht.

    Die Kernfrage ist ja, ob der Vermieter nachträglich eine Gebühr/Miete für die Investitionskosten der Satanlage verlangen darf, obwohl dies bei Einzug vor 1,5 Jahren bereits vorhanden war, seitdem nicht verändert wurde und meiner Meinung nach in dem aktuell entrichteten Mietpreis enthalten ist?!

    Hallo Gerd,
    generell wäre doch zu überprüfen, ob nicht bei der Anmietung der Wohnung 2012 das Fernsehsignal mitvermietet wurde. Wenn dem so wäre, dann wären die Kosten mangels anderer Vereinbarung Teil der Miete und der Vermieter kann nicht einfach mehr verlangen, bzw. er kann höchstens (und nur möglicherweise) das aus der Miete herausrechnen und dann extra machen (nur dann wenn Nebenkostenpauschale vereinbart). Von den Kosten her wäre das aber für Euch neutral, auch könnte Euch der Vermieter nicht zu einem Extravertrag drängen.

    An dem Vertrag finde ich problematisch, dass dieser nicht an den Mietvertrag gekoppelt ist, also theoretisch weiterlaufen könnte, wenn der Mietvertrag für die Wohnung schon beendet ist und der nächste Kündigungstermin für den SAT-Mietvertrag ungünstig (sprich später) liegt.

    Wie soll ich das nachprüfen? Das Fernsehsignal war bei Einzug vorhanden, ist im Mietvertrag aber nicht separat erwähnt.
    Nebenkostenpauschale = monatliche Nebenkostenvorauszahlung? Dann ja!

    Die Frage ist nur, wie formuliert/beschreibt man das am Besten, dass er die Miete quasi kürzen soll und dafür einen Zusatzvertrag für das Rundfunksignal erstellen soll?!

    Den Vertrag ab 2014 meinte ich an dieser Stelle nicht. Ich meinte hier erstmal die Rechnung über die 60,--€. Wenn Du Dich vorher nicht irgendwo und irgendwie (geht sowas stillschweigend?) bereit erklärt hast, für 2013 die Bereitstellung des TV-Anschlusses zu bezahlen, dann musst du meiner Meinung nach die 60,-- nicht zahlen.

    Wie gesagt, es kann immer noch sein, dass mir jemand das Brett vor dem Kopf wegnehmen muss, aber es kann doch nicht sei, dass mal eben so eine Rechnung ins Haus flattert (von wem auch immer). Falls es kein Brett bei mir gibt: Sage Deinem Vermieter, dass die 60,--€ für 2013 schlicht nicht abgemacht waren. Punkt.

    Das werde ich in dem Schreiben auch so tun und die 60€ zurückfordern.

    zu 1.
    Meiner Meinung nach sind das keine Nebenkosten, da der Strom für die Satanlage ja im Allgemeinstrom mit drin ist.
    Wir haben ja nichts bestellt, sondern meiner Meinung nach ist dem Vermieter eingefallen, dass er seine Investitionskosten zurück haben möchte über diesen Vertrag. Zum Einzug hat er uns dazu nichts gesagt. Mittlerweile hab ich aber erfahren, dass bei anderen die nach uns eingezogen sind Andeutungen gemacht wurden bezüglich der Satsanlage und dass hier künftig noch Kosten (ca. 10€ monatlich) kommen.

    zu 2.
    hmm ... das muss ich ihm dann beim nächsten Telefonat/Treffen sagen.

    zu 3.
    §3 Abs. 4 würde mich auch interessieren, ob man gleich jedmögliche künftige Änderung/Erhöhung hier einbeziehen kann.
    => Zumal das Beschriebene aus meiner Sicht wenig mit der Satanlage zu tun hat.
    => man könnte den Absatz ja auch streichen, oder? :)

    Hallo Zusammen,

    so viele Antworten :) , aber der Reihe nach:

    Mainschwimmer:
    - es sind keine Betriebskosten für die Satschüssel aufgeführt

    Berny:
    - ja ein Vertragsentwurf :)
    - die Akteneinsicht und den Widerspruch werde ich vorbereiten => Danke.
    - 1.a) ja die Anlage war bei Einzug vorhanden und wurde durch uns seitdem genutzt
    - 1.b) im Mietvertrag (Einheitsmietvertrag) steht nichts dazu, nur in der Anlage 1 zum MV (Betriebskostenaufstellung) ist bei den Kosten das Thema Gemeinschaftsantennenanlage aufgeführt
    - 2. es ändert sich ja nichts am Zustand der Belieferung, da an der Satanlage nichts geändert wird/wurde
    - es werden keine Konsequenzen bei Nichtzustimmung angedroht, lediglich der Hinweis dass bei weiterer Inanspruchnahme der weiteren Nutzung der Vertrag zu unterzeichnen ist
    => unser Vermieter hat bereits das Guthaben der Nebenkostenabrechnung 2012 überwiesen, jedoch abzgl. der benannten 60€ aus 2013, was nun??

    Kolinum:
    - Belegeinsicht werde ich abfordern => Danke.

    @AjaxMH:
    - unser Mietvertrag beginnt am 01.07.2012, eingezogen sind wir Ende Juni
    - ich denke die Belegeinsicht bringt hier mehr Licht ins Dunkel


    Ist es sinnvoll erst Belegeinsicht zu fordern, oder gleich Widerspruch mit Belegeinsicht?
    Wie oben geschrieben hat der Vermieter ja bereits das Guthaben überwiesen.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Gerd

    p.s.: Der Vertrag ist gescannt anbei.

    Hallo Zusammen,

    wir (2 Personen) wohnen seit 1,5 Jahren in einem frisch saniertem Haus, welches vorher einige Jahre leer stand.
    Kurz vorm Jahreswechsel haben wir nun die erste Nebenkostenabrechnung (für 2012) sowie einen Vertrag für die Bereitstellung eines Rundfunk- und Fernsehsignals erhalten und nun sind viele Fragen dazu aufgetaucht.

    Zuerst jedoch zum Thema Nebenkostenabrechnung.
    (im Mietvertrag steht: die Nebenkosten sind nach dem Verhältnis der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung festgelegt)

    - die Abfallgrundgebühren wurden nach Personen/Monat berechnet
    - die Entsorgungskosten wurden nur nach Personen berechnet
    => rechnerisch ist das zwar günstiger für uns, jedoch inhaltlich nicht richtig oder?

    - die Pflege Innen und Außen wurde ab 01.07. berechnet, jedoch wurde das Haus erst ab Ende des Jahres (Nov.) gereinigt
    => wie reagiert man hier am besten? Akteneinsicht/Widerspruch?

    Nun zum 2. Thema, dem separaten Vertrag zur Bereitstellung eines Rundfunk- und Fernsehsignals.
    Wir wohnen wie gesagt seit 1,5 Jahren in der Wohnung und bisher wurde für die Sat-Schüssel auf dem Dach nichts verlangt. (Gegenstand des Vertrags ist die "qualitätsgerechte" Belieferung des UKW/TV-Signals)
    - im Anschreiben steht wir erhalten eine Nutzungspauschale für die Bereitstellung des Rundfunk-/Fernsehsignals
    - für das Jahr 2012 entstehen uns keine Kosten
    - für 2013 werden uns nur anteilige Kosten berechnet, da diese nicht mit den Nebenkosten abgerechnet werden können
    - weiter steht, diese Nutzung muss vertraglich geregelt werden, weshalb der Vertrag beiliegt und für die Nutzung in 2014 zu vereinbaren ist
    - das Kuriose ist, für 2013 sind die anteiligen Kosten 60€ (5€ p. Monat), ab 01/2014 monatlich 9,60€.
    - diese 60€ sind als Rechnung beigefügt und werden mit unserem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung verrechnet
    => so richtig verstehe ich es nicht, einerseits den Kostenunterschied wie auch die späte Anforderung (wenn gewünscht kann ich den Vetrag auch noch einscannen)

    Ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Gerd

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