Nachzahlungsforderung nach eineinhalb Jahren nach Einspruch

  • Hallo Zusammen!
    Ich habe versucht meine Frage durch Internet-Recherche und dieses Forum selbst zu beantworten, nur leider habe ich den Fall nicht wirklich gefunden. Deswegen hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.

    Wir haben im April 2012 die Nebenkostenabrechnung für 2011 von dem für uns zuständigen Immobilienverwalter erhalten.
    Dort war die Position Gartenanlagen (durch eine Baumbeschneidung, die durch die versäumte Pflege der letzten Jahre nur mit einem Kran durchzuführen war) mit einem Betrag von 250 Euro aufgelistet.
    Nachdem wir einen direkten Einspruch per Brief und E-Mail eingelegt haben, haben wir eine Nachricht erhalten, dass wir einen Gesetzesauszug bekommen würden, in dem nachgewiesen wird, dass wir zu der Zahlung verpflichtet sind. In den nächsten Monaten haben wir öfters mit dem Verwalter Kontakt gehabt, nur dieses Thema wurde nicht mehr angesprochen.

    Vor ein paar Tagen bekamen wir nun eine E-Mail in der stand, dass wir nun unverzüglich die Zahlung leisten sollen. Im Anhang der E-Mail befand sich „Anlage 3 § 27“.

    Da unsere Wohnung in einem eher schlechten Zustand ist (Schimmel, Türen und Rollläden kästen nicht dicht usw.), haben wir vor ein paar Monaten auch ein neues Bad sowie neue Türen zugesichert bekommen. Alles wurde fein säuberlich dokumentiert und fotografiert. Erneuert wurde in der ganzen Zeit nichts.
    Vor ca. 5 Wochen hat er uns angerufen und uns mitgeteilt, dass er eine Firma beauftragt hat, die unsere Rollläden bearbeiten wird. Diese wird sich nun mit uns in Verbindung setzen und einen Termin abstimmen. Natürlich kam kein Anruf. Stattdessen stand in der E-Mail, dass er mit Zahlungseingang die Firma beauftragen wird. Solche Lügen & Aktionen sind kein Einzelfall.

    Wie seht ihr das Ganze? Und sind wir wirklich verpflichtet, diese Nachzahlung nach eineinhalb Jahren zu leisten?
    Ich freue mich auf Eure Antworten.

    Grüße Magibs

  • Wir haben im April 2012 die Nebenkostenabrechnung für 2011 von dem für uns zuständigen Immobilienverwalter erhalten.
    Dort war die Position Gartenanlagen (durch eine Baumbeschneidung, die durch die versäumte Pflege der letzten Jahre nur mit einem Kran durchzuführen war) mit einem Betrag von 250 Euro aufgelistet.


    Hallo,
    habt Ihr beim Verwalter die Originalrechnung eingesehen?

  • Zitat

    „Anlage 3 § 27“

    Und das von einer Hausverwaltung. Die sollte wissen das diese Anlage schon 2003 durch den § 2 der Betriebskostenverordnung ersetzt wurde.

    Aber egal, inhaltlich stimmen beide überein.

    Zitat

    haben wir eine Nachricht erhalten, dass wir einen Gesetzesauszug bekommen würden, in dem nachgewiesen wird, dass wir zu der Zahlung verpflichtet sind.

    Netter Versuch. Die o. g. Anlage ist lediglich die Auflistung der umlegbaren Betriebskosten. Verpflichtet sie zu zahlen ist der Mieter aber nur wenn diese auch vertraglich vereinbart sind.

    Also mal in den Vertrag schauen was genau dort zu Betriebskosten steht.

    Wie für alle Betriebskosten gilt auch für Baumbeschneidung, diese Kosten müssen regelmäßig, nicht zwingend jedes Jahr, anfallen um umgelegt werden zu dürfen.

    Baumfällung ist gar nicht umlegbar.

    Zu den Mängeln:

    Moderne Kommunikationsmittel sind ja i. O., aber bei so wichtigen Sachen würde ich den guten altem Postweg wählen.

    Dem Vermieter schriftlich und per Einwurfeinschreiben auffordern diese binnen x Tagen/Wochen zu beheben und Mietminderung, für den Fall das nichts geschieht, androhen.

  • Dem Vermieter schriftlich und per Einwurfeinschreiben auffordern diese binnen x Tagen/Wochen zu beheben und Mietminderung, für den Fall das nichts geschieht, androhen.


    Nicht androhen, Anita, sondern anbieten zwecks Beschleunigung der Schadensbehebung...:rolleyes:

  • Erst einmal: Vielen Dank für eure Antworten!

    @ Berny: Nein. Die Original-Rechnung, die sich auf ca. 4500 € beläuft, haben wir persönlich nie gesehen. Nachbarn, die mittlerweile ausgezogen sind, haben diese aber geprüft (ob richtig, können wir leider nicht sagen). Danach haben die Nachbarn den Betrag einfach überwiesen.

    @ Kolinum: Danke für den Link. Also müsste ich jetzt nur wissen, wann der Baum das letzte Mal geschnitten wurde. Wir sind jedoch erst Mitte 2010 hier eingezogen. Die Nachbarn konnten uns leider auch keine Info geben. Ich würde, nachdem ich den Artikel gelesen habe, die Aktion als Instandsetzung einstufen. Damit müssten wir diese nicht tragen. Oder?

    @ Anitari: Ich habe mir unseren Mietvertrag nochmal angeschaut. Unter §4 Nr. 3j) steht:
    "Neben der Grund-/Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gemäß § 1,2 der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung vom Mieter zu tragen. Dies sind insbesondere folgende Kostenarten:
    j) die Kosten der Gartenpflege

    Wie soll man das nun werten? Einerseits stehen die Kosten der Gartenpflege im Mietvertrag, doch andererseits ist die Beschneidung eines Baumes, die nur durch unzureichende Pflege der letzten Jahre so kostenaufwendig geworden ist, doch nicht auf die Mieter umzulegen. Oder?

  • Das kann jeder Richter anders sehen. Sie haben selbst schon gelesen, das da unterschiedliche Auffassungen bestehen und ich werde mich hüten als Laie hier eine davon zu favoritisieren.

  • magibs,

    es wird Dir wohl nicht gelingen, der HV nachzuweisen, ob sie zu verantworten hat, dass plötzlich solch hohe Kosten entstanden.
    Solange ich nicht die Möglichkeit habe, die Originalbelege und den Berechnungsweg einzusehen (oder mir der Kram als FK zur Vfg. gestellt wird) würde ich nichts zahlen.

  • Hallo,
    ich bräuchte dringend Hilfe zu meiner Nebenkostenabrechnung:
    Im vergangenen Jahr hat in unserem Haus ein friseursalon eröffnet (vorher Textilhandel). Der Pächter hat eine eigenen Mülltonne bestellt.
    Nun tauchen in unserer Nebenkostenabrechnung zwei ungewöhnlich hohe Posten auf (Vergleich mit Abrechnungen aus den Vorjahren).
    Abwasser doppelt so hoher Verbrauch + Müllentsorgung (um 100,00 € gestiegen im Vorjahr). Laut Nebenkostenabrechnung wird das Ladenlokal, welches nun ein Friseursalon ist, mit qm2 in der Gesamtwohnfläche aufgeführt, die Abwasserkosten und Kosten für die zusätzlich anfallende Müllentsorgung gleichermaßen umgelegt. Nun meine Bitte: kann mir jemand beantworten, ob es rechtens ist, dass wir als Mieter die offensichtlich durch den Friseursalon entstandenen Mehrkosten gemeinschaftlich tragen sollen? Muss Abwasser nicht bei einem Friseursalon gesondert berechnet werden? Wird eine (für uns Mieter nicht zugängliche) Mülltonne auch auf die Gesamtmieterschaft umgelegt? Hoffe auf ANtwort... vielen Dank!

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