Erst einmal: Vielen Dank für eure Antworten!
@ Berny: Nein. Die Original-Rechnung, die sich auf ca. 4500 € beläuft, haben wir persönlich nie gesehen. Nachbarn, die mittlerweile ausgezogen sind, haben diese aber geprüft (ob richtig, können wir leider nicht sagen). Danach haben die Nachbarn den Betrag einfach überwiesen.
@ Kolinum: Danke für den Link. Also müsste ich jetzt nur wissen, wann der Baum das letzte Mal geschnitten wurde. Wir sind jedoch erst Mitte 2010 hier eingezogen. Die Nachbarn konnten uns leider auch keine Info geben. Ich würde, nachdem ich den Artikel gelesen habe, die Aktion als Instandsetzung einstufen. Damit müssten wir diese nicht tragen. Oder?
@ Anitari: Ich habe mir unseren Mietvertrag nochmal angeschaut. Unter §4 Nr. 3j) steht:
"Neben der Grund-/Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gemäß § 1,2 der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung vom Mieter zu tragen. Dies sind insbesondere folgende Kostenarten:
j) die Kosten der Gartenpflege
Wie soll man das nun werten? Einerseits stehen die Kosten der Gartenpflege im Mietvertrag, doch andererseits ist die Beschneidung eines Baumes, die nur durch unzureichende Pflege der letzten Jahre so kostenaufwendig geworden ist, doch nicht auf die Mieter umzulegen. Oder?