Hallo Zusammen!
Ich habe versucht meine Frage durch Internet-Recherche und dieses Forum selbst zu beantworten, nur leider habe ich den Fall nicht wirklich gefunden. Deswegen hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
Wir haben im April 2012 die Nebenkostenabrechnung für 2011 von dem für uns zuständigen Immobilienverwalter erhalten.
Dort war die Position Gartenanlagen (durch eine Baumbeschneidung, die durch die versäumte Pflege der letzten Jahre nur mit einem Kran durchzuführen war) mit einem Betrag von 250 Euro aufgelistet.
Nachdem wir einen direkten Einspruch per Brief und E-Mail eingelegt haben, haben wir eine Nachricht erhalten, dass wir einen Gesetzesauszug bekommen würden, in dem nachgewiesen wird, dass wir zu der Zahlung verpflichtet sind. In den nächsten Monaten haben wir öfters mit dem Verwalter Kontakt gehabt, nur dieses Thema wurde nicht mehr angesprochen.
Vor ein paar Tagen bekamen wir nun eine E-Mail in der stand, dass wir nun unverzüglich die Zahlung leisten sollen. Im Anhang der E-Mail befand sich „Anlage 3 § 27“.
Da unsere Wohnung in einem eher schlechten Zustand ist (Schimmel, Türen und Rollläden kästen nicht dicht usw.), haben wir vor ein paar Monaten auch ein neues Bad sowie neue Türen zugesichert bekommen. Alles wurde fein säuberlich dokumentiert und fotografiert. Erneuert wurde in der ganzen Zeit nichts.
Vor ca. 5 Wochen hat er uns angerufen und uns mitgeteilt, dass er eine Firma beauftragt hat, die unsere Rollläden bearbeiten wird. Diese wird sich nun mit uns in Verbindung setzen und einen Termin abstimmen. Natürlich kam kein Anruf. Stattdessen stand in der E-Mail, dass er mit Zahlungseingang die Firma beauftragen wird. Solche Lügen & Aktionen sind kein Einzelfall.
Wie seht ihr das Ganze? Und sind wir wirklich verpflichtet, diese Nachzahlung nach eineinhalb Jahren zu leisten?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Grüße Magibs