Multimedia Kabelanschluss

  • Guten Morgen
    Ich habe heute ein Schreiben meines Vermieters bekommen, in dem er Mir mitteilte das unser Kabelanschluss im Haus Modernisiert werden soll. Dies soll mit dem Konzernunternehmen Marienfeld Multimedia (und Unitymedia ) passieren. Die bisherigen Kosten stellten einen pauschalen Beitrag bei der Miete da. Dieser Beitrag belief sich auf 4,43 € im Monat und wurde als ( Kabel -/ Ant-geb.MMM ) aufgeführt. Der Kabelanschluss war also für alle Wohnungen da , man musste aber wenn man diesen nutzen wollte erst ein Zusatzpaket bestellen und erst dann wurde der Anschluss freigeschaltet , dies habe Ich jedoch nicht gemacht. Jetzt nach der Modernisierung will man diese Pauschale über die Betriebskostenabrechnung einfordern und sie erhöht sich auf Monatlich 12,50€ . Ich weiss das Ich mich nicht gegen die Modernisierung wehren kann, aber kann man mich zwingen auf Kabelfernsehen umzusatteln ? In dem schreiben steht das wenn bis zum 16.12.2013 kein Wiederspruch von meiner Seite aus vorliegt, werten Sie das alls Zustimmung. Jetzt meine Frage
    Hat es aussicht auf Erfolg wenn Ich Wiederspruch einlege und nur den bisherigen Pauschalvertrag oder etwas höher zahlen will ?
    Denn Ich bin mit meinem DVB-T Anschluss vollkommen zufrieden.
    Freu mich auf Antworten
    Mfg- steil


  • Hat es aussicht auf Erfolg wenn Ich Wiederspruch einlege und nur den bisherigen Pauschalvertrag oder etwas höher zahlen will ?
    l


    ja, wenn man dich "zwingen" würde, würde man dir keine Möglichkeit einräumen, Widerspruch einzulegen...........

  • Ich würde Widerspruch einlegen. Ich könnte nur gewinnen und wer das nicht tut, hat schon verloren.

    AG Berlin - Mitte 17 C 419 / 96 Quelle: Berliner Mieterbund

    Das Gericht ist der Ansicht, der Vermieter könne auch dann die Nutzungsgebühren (zu unterscheiden von den einmaligen Anschlußgebühren) auf die Mieter umlegen, wenn diese das Angebot des Breitbandkabelnetzes nicht nutzen möchten. Wie bei anderen umlagefähigen Betriebskosten sind auch die laufenden Kosten des Breitbandkabelanschlusses unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung umlagefähig. Die Vorschrift des § 24a Abs. 2 Satz 2 Neubaumietenverordnung (NMV) - nach der bei preisgebundenem Wohnraum Kabelgebühren nur umgelegt werden dürfen, wenn der Anschluß mit Zustimmung des Mieters erfolgte - kann nach Ansicht des Gerichts nicht auf preisfreien Wohnraum entsprechend angewandt werden. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, daß die Umlage der laufenden Kosten des Breitbandkabelnetzes auf einen Mieter, der das Angebot nicht nutzen wolle, weder treuwidrig ist, noch zu einem zwangsweisen Vertragsschluß mit den Anbietern des Breitbandkabelnetzes führt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (8. Dezember 2013 um 10:45)

  • erst mal Danke an KOLIM und RODOLPHO für eure Antworten. Leider hat mein Browser wohl
    Probleme die Antworten ganz zu öffnen , so dass Ich nur die ersten Sätze habe lesen können.
    Auch finde Ich meinen Beitrag nicht über die normale Forensuche.
    Trotzdem habe Ich herauslesen können das Wiederspruch doch wohl angezeigt ist und auch
    Erfolgreich sein könnte. Also nochmals vielen Dank für eure Beiträge.
    mfg. Steil

  • Hallo Kolinum
    Um Missverständissen vorzubeugen , es geht Mir nicht um die Nutzungsgebühr die ja zur Zeit noch bei 4,43€ liegt , sondern darum dass Ich nach der Erhöhung auf 12,95€ eine Grundversorgung über UNITY-MEDIA bekomme die Ich nicht will. Deshalb nochmal die Frage ob ein Wiederspruch eine Chance auf Erfolg hat und Ich wieder nur noch die
    Grundgebühr ( vielleicht etwas mehr ) zahlen muss.
    nochmals vielen Dank im voraus . mfg steil

  • Meines Wissens wird doch DVB-T in Kürze eingestellt, wissen Sie das?


    Ich denke nicht, dass der Einfluss eines Kabelnetzbetreibers (über dessen Geschäftsgebaren ich mich nicht äussern möchte) soo gross sein kann.
    Ich würde bzgl. der geplanten mietvertraglich nicht vereinbarten Preiserhöhung Widerspruch einlegen.

  • Ich habe genau das gleiche Problem,
    nur der Fall mir ist etwas komlizierter.
    Ich habe einen Vertrag bei Unitymedia über Internet und Telefonie, der Anschluss läuft ja über Kabel.
    Dem Angebot über 12,50€ habe ich wiederschprochen,
    als Antwort habe ich bekommen, daß sie mir den Anschluss ganz kappen:

    Zitat

    Sollten Sie keinen Übergang auf die neue Vereinbarung wünschen, hätte dies in Kürze eine Vollsperrung der Fernsehversorgung zur Folge. In diesem Fall sind auch keine Zusatzleistungen wie HD-TV oder Internet und Telefonie mehr zu nutzen.


    Ich möchte aber mein Inet und Tel. bei UM behalten.
    Was soll ich tun.

  • Ich habe einen Vertrag bei Unitymedia über Internet und Telefonie, der Anschluss läuft ja über Kabel.
    Dem Angebot über 12,50€ habe ich wiederschprochen,
    als Antwort habe ich bekommen, daß sie mir den Anschluss ganz kappen: Ich möchte aber mein Inet und Tel. bei UM behalten.
    Was soll ich tun.


    Du meinst wohl widersprochen...?
    Was Du tun sollst, Gregor, wird Dir hier niemand sagen dürfen, denn das wäre unzulässige Rechtsberatung. Ich sehe folgende Möglichkeiten:
    - Das UM-Angebot akzeptieren.
    - Versuchen, einen günstigeren Tarif auszuhandeln.
    - Dich einem anderen Provider zuwenden, denn andere Mütter haben auch Töchter.
    --- Übrigens, dies ist kein Mietrecht...

  • Ja, widersprochen.
    Ich möchte ja das Internet und Telefonie von UM benutzten.
    Das Multimedia-Angebot kommt aber von meiner Wohnungsgesellschaft - 12,50€ für ein Senderpaket das ich nicht brauche/will.
    Ich Zahle ja schon 36€ im Jahr für den Kabelanschluss / Grundversorgung.
    Den muss ich haben, um Inet benutzen zu können, die wollen mir den aber ganz kappen.

  • Also bei Unitymedia direkt kann man problemlos einen Kabelanschluss nur für Internet und Telefon bestellen. Die 17€ Kabelgebühr werden dann nicht fällig. Warum sollte das bei dir nicht gehen da wird dann normalerweise ein Sperrfilter fürs fernsehen gesetzt.

  • Wenn das so wäre, dann ist es OK,
    aber das ist ein Ausschnitt aus dem Schreiben:

    Zitat

    Sollten Sie keinen Übergang auf die neue Vereinbarung wünschen, hätte dies in Kürze eine Vollsperrung der Fernsehversorgung zur Folge. In diesem Fall sind auch keine Zusatzleistungen wie HD-TV oder Internet und Telefonie mehr zu nutzen.

  • Der Kabelanschluß in Ihrer Wohnung wird gesperrt.
    Fernsehen haben Sie über Antenne und Telefon und langsames Internet würde dann über die normale Telefondose laufen.
    Damit wäre alles ok.

  • Der Kabelanschluß in Ihrer Wohnung wird gesperrt.
    Fernsehen haben Sie über Antenne und Telefon und langsames Internet würde dann über die normale Telefondose laufen.
    Damit wäre alles ok.

    Damit wäre nichts ok.
    Darf er mir das kappen, oder nicht, wem gehören die Kabeln ?

  • Damit wäre nichts ok.
    Darf er mir das kappen, oder nicht, wem gehören die Kabeln ?

    Die Kabel gehören Ihnen sicher nicht. Sie werden eine Modernisierung, welche Sie dulden müssen, nicht aufhalten können.
    Ansonsten bleibt Ihnen nur eine Klage beim zuständigen Gericht. Kostet zwar ein wenig Geld, aber Sie haben es ja.

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