Hallo,
wir haben seit einigen Monaten Streit mit dem Vermieter wegen einer angedachten Mieterhöhung.
Im Sommer erhielten wir ein erstes Erhöhungsverlangen mit unserer Ansicht einigen falschen Berechnungen. Die Erhöhung sollte zum 1.September in Kraft treten,wir schrieben unsere Auffassung und zahlten einen leicht erhöhten Betrag(d.h. den aus unsere Sicht nicht strittigen Teil der Erhöhung) und hörten erstmal nichts mehr.
Nun schickt der Vermieter ein überarbeitetes Erhöhungsverlangen,Gesamtbetrag bleibt der gleiche,nur die Summen sind anders aufgeteilt in der Berechnung.
Es steht da drin,das die überarbeitete Berechnung des Wohnwertes keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens habe,bedeutet sie wollen die höhere Miete rückwirkend zum 1.9.
Meine Frage ist nun,ist das wirklich so,das einfach irgendwas überarbeitet werden kann und der Zeitpunkt der Mieterhöhung sich dadurch nicht weiter nach hinten verschiebt ?
Ist kein formell neues Erhöhungsverlangen notwendig ??
Danke Grüsse