Ein Vermieter hat sich aufgrund eines nichtigen Anlasses über seinen Untermieter, einen jungen Mann, geärgert. Nun kündigte er diesem die Wohnung mit der Begründung "Eigenbedarf".
Den angeblichen "Eigenbedarf" begründete er nicht.
Hat der junge Mann Möglichkeiten, die Kündigung abzulehnen? (Er befindet sich im Zustand einer schwerwiegenden Erkrankung, die es ihm äußerst schwer machen würde umzuziehen.)
Was fällt unter "Eigenbedarf"?