Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs

  • Ein Vermieter hat sich aufgrund eines nichtigen Anlasses über seinen Untermieter, einen jungen Mann, geärgert. Nun kündigte er diesem die Wohnung mit der Begründung "Eigenbedarf".

    Den angeblichen "Eigenbedarf" begründete er nicht.

    Hat der junge Mann Möglichkeiten, die Kündigung abzulehnen? (Er befindet sich im Zustand einer schwerwiegenden Erkrankung, die es ihm äußerst schwer machen würde umzuziehen.)

    Was fällt unter "Eigenbedarf"?

  • Oh vielen Dank für die schnelle Antwort - und insbesondere auch für den hochinteressanten Link :)


    Wie ich soeben erfahren habe, will der Vermieter (= Rentner) sich in der vermieteten Wohnung ein privates Arbeitszimmer ("Büro") einrichten.

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    Ich gebe Ihre Antwort an den jungen Herrn weiter.

  • Wie ich soeben erfahren habe, will der Vermieter (= Rentner) sich in der vermieteten Wohnung ein privates Arbeitszimmer ("Büro") einrichten.


    Ich bezweifele sehr, dass dieses als Begründung ausreichen dürfte (für eine Schreibmaschine und zwei Aktenordner...).

  • Nachtrag:

    Wo befindet sich die Wohnung des Mieters? In einem Mehrfamilienhaus, oder im Haus nur mit dem Vermieter zusammen, oder aber ist es eine Einliegerwohnung?

    In den beiden letzteren Fällen kann der Vermieter die Wohnung ohne Angabe von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist kündigen.

  • Nachtrag:

    Wo befindet sich die Wohnung des Mieters? In einem Mehrfamilienhaus, oder im Haus nur mit dem Vermieter zusammen, oder aber ist es eine Einliegerwohnung? ...

    Die Wohnung befindet sich in einem 15-Familienhaus.
    Es sind alles Eigentumswohnungen. Zum Teil werden diese von den Eigentümern selbst bewohnt, zum Teil sind sie vermietet.

    Der beschriebene Vermieter wohnt in diesem Haus in der einen seiner Eigentumswohnungen. Der beschriebene Mieter wohnt im selben Haus in der anderen Eigentumswohnung des Vermieters.

  • Vielen Dank für diese Mitteilung. Ich werde sie weitergeben.

    Der junge Herr (Mieter), um den es geht, ist sehr in Sorge. Es gibt bei dem Vermieter Familien-Konstellationen, die eventuell auch noch zur Begründung von Eigenbedarf konstruiert werden könnten. Z.B. seit eh und je weit weg wohnende Angehörige, "die man jetzt gern doch wieder um sich hätte" (angeblich), und die bei allem aus Familien-Treue mitspielen. ...

    Insofern kann der junge Mann sich bestimmt noch nicht so recht beruhigen.
    Was - wenn Gründe angegeben werden, die man rechtlich akzeptieren müßte und dies auch tut -, und man zieht also aus und stellt später fest, diese (angeblichen) begründenden Inhalte sind dann gar nicht erfüllt worden? Einfach nur: 'weg mit dem Mieter - um jeden Preis'.

  • Ich habe gelesen rsp. überflogen.

    Aber ich fürchte, sollte es so weit kommen, daß der junge Mann in seinem schlechten Gesundheitszustand diesen Auflagen nicht wird nachkommen und sozusagen wird "klein beigeben" müssen.

    Aus finanziellen Gründen wäre wohl auch das Einschalten eines Anwalts ein Riesen-Problem.

  • Das mit den Kosten für einen Anwalt muss so nicht stimmen, denn zum Glück gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH) für Personen mit geringem Einkommen.

    Sie wird am Amtsgericht in Form eines Beratungsscheins beantragt, mit dem man dann den Anwalt seines Vertrauens beauftragen kann. Dieser Anwalt wiederum wird dann, wenn nötig, das Mandat auch vor Gericht übernehmen und mit der Gerichtskasse abrechnen.

    Kostenpunkt für den Mandanten: Höchstenfalls 10,- Euro Selbstbeteiligung.

  • Posting gelöscht, da Missverständnis.

    Dort stand: "Nachts ist es kälter als draußen."

    Was hätte das mit meinem hier eingesetzten Problem-Thema zu tun? Ziemlich un-nett, nicht?
    Löschen war wirklich nötig. :mad:

  • Das mit den Kosten für einen Anwalt muss so nicht stimmen, denn zum Glück gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH) für Personen mit geringem Einkommen.

    Sie wird am Amtsgericht in Form eines Beratungsscheins beantragt, mit dem man dann den Anwalt seines Vertrauens beauftragen kann. Dieser Anwalt wiederum wird dann, wenn nötig, das Mandat auch vor Gericht übernehmen und mit der Gerichtskasse abrechnen.

    Kostenpunkt für den Mandanten: Höchstenfalls 10,- Euro Selbstbeteiligung.

    Vielen Dank für diesen - wie immer - wertvollen Tipp. :)

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