Beiträge von oldlady

    Das mit den Kosten für einen Anwalt muss so nicht stimmen, denn zum Glück gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH) für Personen mit geringem Einkommen.

    Sie wird am Amtsgericht in Form eines Beratungsscheins beantragt, mit dem man dann den Anwalt seines Vertrauens beauftragen kann. Dieser Anwalt wiederum wird dann, wenn nötig, das Mandat auch vor Gericht übernehmen und mit der Gerichtskasse abrechnen.

    Kostenpunkt für den Mandanten: Höchstenfalls 10,- Euro Selbstbeteiligung.

    Vielen Dank für diesen - wie immer - wertvollen Tipp. :)

    Ich habe gelesen rsp. überflogen.

    Aber ich fürchte, sollte es so weit kommen, daß der junge Mann in seinem schlechten Gesundheitszustand diesen Auflagen nicht wird nachkommen und sozusagen wird "klein beigeben" müssen.

    Aus finanziellen Gründen wäre wohl auch das Einschalten eines Anwalts ein Riesen-Problem.

    Vielen Dank für diese Mitteilung. Ich werde sie weitergeben.

    Der junge Herr (Mieter), um den es geht, ist sehr in Sorge. Es gibt bei dem Vermieter Familien-Konstellationen, die eventuell auch noch zur Begründung von Eigenbedarf konstruiert werden könnten. Z.B. seit eh und je weit weg wohnende Angehörige, "die man jetzt gern doch wieder um sich hätte" (angeblich), und die bei allem aus Familien-Treue mitspielen. ...

    Insofern kann der junge Mann sich bestimmt noch nicht so recht beruhigen.
    Was - wenn Gründe angegeben werden, die man rechtlich akzeptieren müßte und dies auch tut -, und man zieht also aus und stellt später fest, diese (angeblichen) begründenden Inhalte sind dann gar nicht erfüllt worden? Einfach nur: 'weg mit dem Mieter - um jeden Preis'.

    Nachtrag:

    Wo befindet sich die Wohnung des Mieters? In einem Mehrfamilienhaus, oder im Haus nur mit dem Vermieter zusammen, oder aber ist es eine Einliegerwohnung? ...

    Die Wohnung befindet sich in einem 15-Familienhaus.
    Es sind alles Eigentumswohnungen. Zum Teil werden diese von den Eigentümern selbst bewohnt, zum Teil sind sie vermietet.

    Der beschriebene Vermieter wohnt in diesem Haus in der einen seiner Eigentumswohnungen. Der beschriebene Mieter wohnt im selben Haus in der anderen Eigentumswohnung des Vermieters.

    Oh vielen Dank für die schnelle Antwort - und insbesondere auch für den hochinteressanten Link :)


    Wie ich soeben erfahren habe, will der Vermieter (= Rentner) sich in der vermieteten Wohnung ein privates Arbeitszimmer ("Büro") einrichten.

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    Ich gebe Ihre Antwort an den jungen Herrn weiter.

    Ein Vermieter hat sich aufgrund eines nichtigen Anlasses über seinen Untermieter, einen jungen Mann, geärgert. Nun kündigte er diesem die Wohnung mit der Begründung "Eigenbedarf".

    Den angeblichen "Eigenbedarf" begründete er nicht.

    Hat der junge Mann Möglichkeiten, die Kündigung abzulehnen? (Er befindet sich im Zustand einer schwerwiegenden Erkrankung, die es ihm äußerst schwer machen würde umzuziehen.)

    Was fällt unter "Eigenbedarf"?

    Warum haben Sie diesen Passus nicht sofort in Ihrer ersten Frage genannt? Dann wäre alles von vornherein klar gewesen!

    Stand oben nicht irgendwo, ich solle es vermeiden, den Inhalt der "Vereinbarung" hier auch noch zu posten? :confused:


    Und, wenn die Kündigung am 16.05. beim Vermieter einging, warum wollen Sie dann noch für September Miete bezahlen?

    ... error (mea culpa): 16.06. :o

    Diese Antwort erhielt ich soeben für ein paar Euro in einem Forum für Vertragsrecht von einem Anwalt:

    "Wird das Mietverhältnis nach einer Kündigung durch Aufhebungsvertrag beendet, kann der Vermieter mit der Kündigung grundsätzlich nichts mehr anfangen."

    Des weiteren:

    "Ob es zweckmäßig ist, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, hängt also vielmehr von den Bedingungen des Aufhebungsvertrages ab."

    Diese "Bedingungen" sind im vorliegenden Fall durchweg positiv.
    Es heißt dort u.a.:
    'Beide Parteien sind übereingekommen, das Mietverhältnis sofort zu beenden. ...... Das Mietverhältnis erlischt mit Gültigkeit dieser Vereinbarung. Kosten entstehen weder für den Vermieter noch für den Mieter.'

    Na ja ..., wegen des ignoranten Verhaltens der betreffenden Firma konnte erst zum 30.9. gekündigt werden. Dabei wurden Miet- und NK-Zahlungen für September angeboten. Alles ordnungsgemäß.

    Dann kam von dort die Aufhebungsvereinbarung, die natürlich kostengünstiger wäre. Auf die Kündigung wurde nicht eingegangen.

    Aber nun ist ja längst die Kündigung unterschrieben bei der Firma angekommen, und zwar bevor sie ihre "Vereinbarung" rausgeschickt haben.

    Was also soll man jetzt mit dieser "Mietaufhebungsvereinbarung" anfangen?
    Und darum geht es ja bei meiner Fragestellung: diese Vereinbarung auch noch unterschreiben?????
    Welche (negativen) Konsequenzen könnte das haben?

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    Es tut mir leid, wenn ich mich textmäßig wiederhole.
    Daher - wie Sie schreiben: "Punkt. Schluß. Aus." ;)

    Sorry, Herr Mainschwimmer, daß ich Sie noch einmal nerve. Ich möchte nicht durch Mißverständnisse Mißstimmungen unterhalten.

    Es geht mir lediglich darum, ob man demselben Vertragspartner zwei Unterschriften zu inhaltlich unterschiedlichen Dokumenten geben kann oder es besser bei einer bereits gegebenen Unterschrift belassen und nicht noch etwas anderes unterschreiben sollte.

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    NB: so viele "Denkfehler", wie Sie sie mir unterstellen, mache ich gar nicht.


    Aber wenn Sie genug Geld haben ...

    Darum geht es nicht.

    Sie, Herr Mainschwimmer, vertrauen eben dieser Ihnen nicht bekannten Firma. Ich nicht. Ich habe eine Unterschrift abgeliefert -, eine zweite werde ich nicht geben.

    Wenn man dort soooo kulant sein sollte, kann man ja darauf verzichten, mir auf meine Anforderung hin eine Bank-Verbindung mitzuteilen, zu der ich die Miet- und Nebenkosten überweisen könnte.

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    Insgesamt scheint mein hiesiger Thread eher in ein Forum für "Vertragsrecht" zu gehören.
    Ich bitte um Entschuldigung !! für meinen Irrläufer.

    Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Antworten.

    Ich sehe: ich muß allein zurechtkommen.
    Daher entscheide ich: ich habe den Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt und werde somit die einige Tage danach eingegangene 'Mietaufhebungsvereinbarung' des "Vermieters" ignorieren.

    Es entzieht sich halt meinem Verständnis, daß ein Vermieter eine vom "Mieter" unterschriebene Mietvertrags-Kündigung mit einer "Mietaufhebungsvereinbarung" beantwortet und unterschrieben haben möchte.

    Mir ist es zu 'gefährlich', beides zu unterschreiben, auch wenn mich der Inhalt der "Aufhebung" finanziell besser stellen würde. Aber bei all dem Chaos, das in der betreffenden Firma zu herrschen scheint: wer weiß, was diese Herrschaften aus zwei Unterschriften zu ganz unterschiedlichen Inhalten dann konstruieren.

    ---
    NB: im Anschreiben bietet man mir die betreffende Wohnung zu einem anderen Mietbeginn erneut an. :confused:

    Vielen Dank, Mainschwimmer, daß Sie sich so bemühen.

    Irgendwie scheine ich nicht richtig deutlich machen zu können, was mein Problem ist :o

    Es geht nicht darum, ob die Wohnung zum vereinbarten Bezugstermin (1.9.2010) fertig sein wird.
    Ich denke, sie w i r d fertig sein.


    Es geht darum, daß kein Interesse mehr an dieser Wohnung besteht. Der vom "Mieter" unterschriebene Mietvertrag ist daher von seiner Seite ordnungsgemäß gekündigt worden.

    Nun aber - anstatt die Kündigung zu bestätigen - schickt der "Vermieter" diese 'Mietaufhebungsvereinbarung".

    Die Frage ist: soll der "Mieter" nun - nachdem er schriftlich den Vertrag gekündigt hatte - diese Vereinbarung unterschreiben?
    Darf er das überhaupt?

    Es geht um das Problem, ob man jemandem zwei Unterschriften zu doch zwei ziemlich unterschiedlichen Inhalten (Kündigung eines Vertrags versus Aufhebung eines Vertrags) geben sollte oder besser nicht.

    O sorry, :o
    ich muß wohl etwas ausführlicher werden.

    Der Mietvertrag, um den es hier geht, ist einer für eine neue Wohnung, die noch im Bau befindlich ist.

    Die oben zitierten "mißlichen Umstände" beziehen sich auf den neuen Vermieter.

    Der zunächst interessierte Mieter wurde sauer und stellte sein Interesse ein.
    Um die Angelegenheit zu beenden, kündigte er den Mietvertrag, den zwar er, aber nicht der Vermieter unterschrieben hatte, nach den gesetzlichen Vorschriften und bot Zahlung von Miete etc. für einen Monat an (da Kündigungsfrist zeitlich nicht ganz verlustfrei einzuhalten gewesen war).

    Die Kündigung ging beim Vermieter am 16.5.2010 ein.
    Sie wurde nicht bestätigt.
    Stattdessen erhielt der "Mieter" am 24.6.2010 die oben genannte "Mietaufhebungsvereinbarung" mit dem Vermerk, der "Mieter" möge sie unterschrieben zurücksenden.

    Es geht hier gar nicht so sehr darum, was für den "Mieter" günstiger wäre, sondern um die Frage:
    unterschreibt der "Mieter" diese Vereinbarung, hätte er mitsamt seiner Unterschrift unter die Kündigung zwei ganz unterschiedliche Dinge unterschrieben.

    Wäre es besser, diese 'Mietaufhebungsvereinbarung' zu ignorieren?

    Wegen mißlicher Umstände um die Bearbeitung eines Mietvertrags seitens des Vermieters kündigte der "Mieter" den Mietvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

    Tage später erhielt der "Mieter" eine vom "Vermieter" unterschriebene 'Mietaufhebungsvereinbarung' zugeschickt mit der Bitte um Unterschrift.

    Auch wenn diese Vereinbarung für den "Mieter" kostensparender wäre: was soll er denn nun tun?
    Unterschreiben und absenden?
    Was wird dann aus der dort längst eingegangenen Kündigung, d.h. was kann der "Vermieter" daraus evtl. für sich noch ableiten?

    Immerhin unterschreibt ja niemand z w e i Verträge zu ein und derselben Angelegenheit.

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