O sorry, 
ich muß wohl etwas ausführlicher werden.
Der Mietvertrag, um den es hier geht, ist einer für eine neue Wohnung, die noch im Bau befindlich ist.
Die oben zitierten "mißlichen Umstände" beziehen sich auf den neuen Vermieter.
Der zunächst interessierte Mieter wurde sauer und stellte sein Interesse ein.
Um die Angelegenheit zu beenden, kündigte er den Mietvertrag, den zwar er, aber nicht der Vermieter unterschrieben hatte, nach den gesetzlichen Vorschriften und bot Zahlung von Miete etc. für einen Monat an (da Kündigungsfrist zeitlich nicht ganz verlustfrei einzuhalten gewesen war).
Die Kündigung ging beim Vermieter am 16.5.2010 ein.
Sie wurde nicht bestätigt.
Stattdessen erhielt der "Mieter" am 24.6.2010 die oben genannte "Mietaufhebungsvereinbarung" mit dem Vermerk, der "Mieter" möge sie unterschrieben zurücksenden.
Es geht hier gar nicht so sehr darum, was für den "Mieter" günstiger wäre, sondern um die Frage:
unterschreibt der "Mieter" diese Vereinbarung, hätte er mitsamt seiner Unterschrift unter die Kündigung zwei ganz unterschiedliche Dinge unterschrieben.
Wäre es besser, diese 'Mietaufhebungsvereinbarung' zu ignorieren?