Aufhebungsvertrag; Rechte des Hauptmieters und des Untermieters

  • Hallo,

    meine Frage:
    Zwischen Vermieter und Hauptmieter wird aufgrund des Verkaufes der Wohnung ein Aufhebungsvertrag mit einer Ablösesumme vereinbart. Hat nun der Untermieter ggü. dem Hauptmieter auch einen Rechtsanspruch auf einen Teil der Ablösesumme? Hat ein Untermieter, außer die Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist überhaupt Ansprüche ggü. dem Hauptmieter?

    Vielen Dank im Voraus!
    Thomas

  • Zwischen Vermieter und Hauptmieter wird aufgrund des Verkaufes der Wohnung ein Aufhebungsvertrag mit einer Ablösesumme vereinbart.


    Nein, der Aufhebungsvertrag ist nicht mit den UM abgeschlossen worden.

  • Nein, der Aufhebungsvertrag ist nicht mit den UM abgeschlossen worden.

    Okay, super, vielen Dank für die Antworten. Hab dann aber nochmals eine nächste Frage:

    Wenn der Hauptmieter nun diesen Aufhebungsvertrag gemacht hat und bspw. zum 31.12. das Mietverhältnis zw. Vermieter und Hauaptmieter endet und im Mietvertrag zw. Hauptmieter und Untermieter steht "Das Mietverhältnis endet automatisch mit dem Ende des Hauptmietverhältnisses" - und sagen wir mal, dem Untermieter wurde fristgerecht schriftlich das Ende des Mietverhältnisses mitgeteilt, hat denn der Untermieter auch einen Anspruch auf einem Aufhebungsvertrag zum Hauptmieter und kann bspw. eine Ablösesumme fordern?

    Nochmals vorab besten Dank für Eure Antworten!
    Thomas

  • "Das Mietverhältnis endet automatisch mit dem Ende des Hauptmietverhältnisses"


    BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
    ..........
    (4) 1 Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Sie sehen selbst, das diese Klausel unwirksam ist. Dem Untermieter stehen die gleichen Rechte und Pflichten zu, wie einen Hauptmieter.

    Aushandeln können Sie, unbeschadet dessen, immer.

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