Hallo,
meine Frage:
Zwischen Vermieter und Hauptmieter wird aufgrund des Verkaufes der Wohnung ein Aufhebungsvertrag mit einer Ablösesumme vereinbart. Hat nun der Untermieter ggü. dem Hauptmieter auch einen Rechtsanspruch auf einen Teil der Ablösesumme? Hat ein Untermieter, außer die Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist überhaupt Ansprüche ggü. dem Hauptmieter?
Vielen Dank im Voraus!
Thomas