Nein, der Aufhebungsvertrag ist nicht mit den UM abgeschlossen worden.
Okay, super, vielen Dank für die Antworten. Hab dann aber nochmals eine nächste Frage:
Wenn der Hauptmieter nun diesen Aufhebungsvertrag gemacht hat und bspw. zum 31.12. das Mietverhältnis zw. Vermieter und Hauaptmieter endet und im Mietvertrag zw. Hauptmieter und Untermieter steht "Das Mietverhältnis endet automatisch mit dem Ende des Hauptmietverhältnisses" - und sagen wir mal, dem Untermieter wurde fristgerecht schriftlich das Ende des Mietverhältnisses mitgeteilt, hat denn der Untermieter auch einen Anspruch auf einem Aufhebungsvertrag zum Hauptmieter und kann bspw. eine Ablösesumme fordern?
Nochmals vorab besten Dank für Eure Antworten!
Thomas