Vermieter akzeptiert die Kündigung nur unter Bedingungen

  • Guten Tag zusammen, ich bin neu hier und etwas verzweifelt! Nachdem ich das Internet nach einem ähnlichen Fall durchsucht habe und NICHTS finden konnte schreibe ich nun euch.

    Ich bewohne mit meinem Vater und meinem Bruder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Wir haben ALLE den Mietvertrag unterschrieben.
    In unserem Mietvertrag ist die Klausel Kündigungausschluss enthalten.

    Mein Buder studiert nun und wohnt somit nicht mehr hier! Er hat also einen berechtigten Kündigungsgrund. Mein Vater und ich auch da wir die Miete allein nicht mehr tragen können. Wir haben also mit unserem Vermieter gesprochen und er erklärte sich Mündlich am Telefon damit einverstanden das wir ausziehen können.

    Daraufhin habe ich das Kündigungsschreiben in schriftlicher Form an unseren Vermieter übergeben, und um Unterschrift von ihm gebeten das die Kündigungsauschluss Klausel aus unserem Mietvertrag wegen einer Mündlichen Absprache nicht mehr gültig ist. Ich habe die Kündigung persönlich übergeben und mich an die Gesetzlichen Fristen gehalten (3Monate) und wir haben alle die Kündigung unterschrieben. Unser Vermieter sagte mir dann das er das Schreiben "gegen checken" will, und mir dann eine Bestätigung zukommen lassen würde und das mein Schreiben unterschrieben an mich übergeben werden würde.

    Heute habe ich dann auch die Bestätigung bekommen ( mein Kündigungsschreiben von ihm unterschrieben aber nicht) und da steht:

    "...Um einen evtl. Leerstand des Gebäudes und uns dadurch entstehende Kosten zu vermeiden, stimme ich der Kündigung nur unter folgender Bedingung zu. - Das ein Nachmieter für das Mietobjekt gefunden wird, welcher unseren Vorstellungen entspricht...."

    Kann er das?? Für mich und meine Familie bedeutet es ja dann, WENN kein Nachmieter gefunden wird das wir weiter dort wohnen müssten oder nicht??

    Kann ein Vermieter eine Kündigung nur unter erfüllten Bedingungen akzeptieren????

  • Zitat

    Kann er das??

    Da es ein Klausel mit Kündigungsausschluß gibt ja.

    Frage ist ob diese Klausel wirksam ist.

    Darum bitte den genauen Wortlaut posten oder die entsprechende Seite einscannen.

    Zitat

    Für mich und meine Familie bedeutet es ja dann, WENN kein Nachmieter gefunden wird das wir weiter dort wohnen müssten oder nicht??

    Nein. Euch zwingen dort zu wohnen kann Euch keiner, nur den Vertrag zu erfüllen.

  • Es ist ein Formular Mietvertrag und da steht Kündigungsausschluss bis Juli 2015

    Er erklärte sich doch damit einverstanden uns aus dem Mietvertrag zu entlassen aber unterschreiben das eben DIE Klausel aus dem Mietvertrag gestrichen wird WILL er nicht! Ich habe grad mit ihm Telefoniert....
    Wir können so ja nicht mal einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung unterschreiben weil man sich nicht sicher sein kann ob ein Nachmieter gefunden wird oder nicht!!! Finden wir keinen müssen wir hier wohnen bleiben finden wir einen können wir ausziehen.
    Ich müsste das Risiko eingehen auf der Straße zu sitzen oder doppelt Miete zahlen wenn ich doch schon einen anderen Mietvertrag unterschreibe.

  • Zitat

    Es ist ein Formular Mietvertrag und da steht Kündigungsausschluss bis Juli 2015

    Ich fragte was genau/wörtlich in dieser Klausel steht. Also Bitte gib Dir etwas Mühe wenn Du Hilfe erwartest.

    Wichtig ist auch noch wann der Vertrag abgeschlossen/unterschrieben wurde.

  • §2 Mietzeit
    b) Befristeter Kündigungsausschuss. Das Mietverhätnis beginnt am 01.03.2012. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. DIE ORDENTLICHE Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 28.02.2015 für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen siehe unter 2.
    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch unberührt (siehe auch Abs.4)

  • Unterschrieben wurde der Mietvertrag am 12.02.2012
    Wir wohnen aber seit 2011 hier der erste Mietvertrag musste erneuert werden weil mein Exmann noch mit drin stand!
    Also steht desweiteren in unserem Mietvertrag
    " Der Mietvertrag verlängert sich um je ein Jahr, wenn dieser nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Eine Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
    Mit diesem Vertrag wird der geschlossene Vertrag vom 11.05.2011 ungültig. "

    Das wurde Handschriftlich von unserem Vermieter eingetragen.

  • Zitat

    Unterschrieben wurde der Mietvertrag am 12.02.2012
    Wir wohnen aber seit 2011 hier der erste Mietvertrag musste erneuert werden weil mein Exmann noch mit drin stand!

    Dumm gelaufen. Einer neuer Vertrag wäre nicht nötig gewesen. Lediglich der Zusatz/Nachtrag das Herr ... ab dem ... aus dem Vetrag entlassen ist und mit Frau ... allein fortgesetzt wird.

    Zitat

    DIE ORDENTLICHE Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 28.02.2015 für Mieter und Vermieter zulässig.

    Diese Klausel ist wirksam.

    Sprich der Vermieter Bedingungen für eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag stellen.

  • Anni:

    ""der erste Mietvertrag musste erneuert werden weil mein Exmann noch mit drin stand!
    Also steht desweiteren in unserem Mietvertrag
    " Der Mietvertrag verlängert sich um je ein Jahr, wenn dieser nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Eine Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
    Mit diesem Vertrag wird der geschlossene Vertrag vom 11.05.2011 ungültig. "

    "§2 Mietzeit
    b) Befristeter Kündigungsausschuss. Das Mietverhätnis beginnt am 01.03.2012. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. DIE ORDENTLICHE Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 28.02.2015 für Mieter und Vermieter zulässig.""

    - Stehen also diese beiden Klauseln in Eurem jetzt gültigen Mietvertrag?

  • Ja die beiden Klauseln stehen in unserem jetzt gültigen Mietvertrag .... ich bin nicht nur verzweifelt sondern auch verwirrt... und dankbar für Eure schnellen Antworten.

    Es ist doch so das er unsere Kündigung akzeptieren KANN oder eben NICHT, er tut aber nichts von beidem er stellt die Bedingung das ein Nachmieter gefunden werden muss und die Kündigung nur dann anerkennt.
    Das kann doch nicht richtig sein????

    Er hatte sich ja schon am Telefon damit einverstanden erklärt das wir aus dem Mietvertrag entlassen werden. Wir können am Dienstag den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben....

    Ich habe ihm auch mitgeteilt das wir die Kosten für Miete, Nebenkosten nicht mehr tragen können....

    Das Risiko ist doch ENORM für mich wenn er die Kündigung nicht akzeptiert! Er sagt weder nein noch ja. Soll heißen ich steh auf der Straße wenn ein Nachmieter gefunden wird oder ich unterschreibe Dienstag und trage das Risiko das ich doppelt Miete zahlen muss (falls kein Nachmieter gefunden wird)

    Das kann es doch nicht sein, er muss doch sagen "ja ich akzeptiere" oder "nein ich akzeptiere nicht" so steh ich in der Schwebe und weiß nicht was Sache ist :( das kann doch so nicht korrekt sein per Gesetz ??

    Einmal editiert, zuletzt von Anni2303 (2. November 2013 um 18:41)

  • Anni:

    "Ja die beiden Klauseln stehen in unserem jetzt gültigen Mietvertrag .... - "Der Mietvertrag verlängert sich um je ein Jahr, wenn dieser nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Eine Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.""
    - Das ist typisch aus einem Gewerbemietvertrag, und damit ungültig.

    "Es ist doch so das er unsere Kündigung akzeptieren KANN oder eben NICHT, er tut aber nichts von beidem"
    - Muss er auch nicht.

    "er stellt die Bedingung das ein Nachmieter gefunden werden muss und die Kündigung nur dann anerkennt. Das kann doch nicht richtig sein????"
    - Doch...

    "Er hatte sich ja schon am Telefon damit einverstanden erklärt das wir aus dem Mietvertrag entlassen werden."
    - Entlassen werden oder werden KÖNNEN?

    "Wir können am Dienstag den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben...."
    - Sorry..., aber wen interessiert's?

    "Ich habe ihm auch mitgeteilt das wir die Kosten für Miete, Nebenkosten nicht mehr tragen können...."
    - Auch das muss ihn nicht interessieren.

    "Das Risiko ist doch ENORM für mich wenn er die Kündigung nicht akzeptiert!"
    - Antwort wie vor...

    "Er sagt weder nein noch ja. Soll heißen ich steh auf der Straße wenn ein Nachmieter gefunden wird oder ich unterschreibe Dienstag und trage das Risiko das ich doppelt Miete zahlen muss (falls kein Nachmieter gefunden wird) "
    - oder er ihn nicht akzeptiert.

    "Das kann es doch nicht sein, er muss doch sagen "ja ich akzeptiere" oder "nein ich akzeptiere nicht" so steh ich in der Schwebe und weiß nicht was Sache ist"
    - Er MUSS überhaupt nichts.

    "das kann doch so nicht korrekt sein per Gesetz ??"
    - Doch. To make the long story short: Wie Anita schon sagte, die gegenseitige Kündigungsverzichtsklausel gilt.

  • "Er hatte sich ja schon am Telefon damit einverstanden erklärt das wir aus dem Mietvertrag entlassen werden."
    - Entlassen werden oder werden KÖNNEN?


    Das wir entlassen WERDEN!

  • Das wir entlassen WERDEN!

    Am Telefon geäußert sagt alles und nichts.

    Denn, was man schwarz auf weiß besitzt, / Kann man getrost nach Hause tragen. (Faust, Studierzimmer - 1808)

  • "Denn, was man schwarz auf weiß besitzt, / Kann man getrost nach Hause tragen. (Faust, Studierzimmer - 1808)"


    Genau aus dem Grund habe ich das ja in das Kündigungsschreiben geschrieben! Und ihn um seine Unterschrift gebeten.... er sagte mir dann das er mir das Schreiben UNTERSCHRIEBEN zukommen lässt was er nun aber doch nicht getan hat er schrieb mir stattdessen

    "Mit heutigem Datum 31.10.13 erkenne ich den Eingang Ihres Kündigungsschreibens an. Um evtl. Leerstand des Gebäudes und somit Kosten für mich zu vermeiden stimme ich der Kündigung nur unter folgenden Bedingungen zu:
    -das ein Nachmieter der unseren Vorstellungen entspricht bereit steht. ......"

  • Anni2303:

    "Genau aus dem Grund habe ich das ja in das Kündigungsschreiben geschrieben! Und ihn um seine Unterschrift gebeten.... er sagte mir dann das er mir das Schreiben UNTERSCHRIEBEN zukommen lässt..."
    - Das besagt garnichts. Bitte genau nachlesen: w.o. unterstrichen. Was einzig zählen würde, wenn er die Kündigung als solche zum ... anerkennen würde. Und das ist bis jetzt nicht geschehen, sondern nur herumgehampelt.

    "Mit heutigem Datum 31.10.13 erkenne ich den Eingang Ihres Kündigungsschreibens an."
    - Wie ich schon schrieb...

    "Um evtl. Leerstand des Gebäudes und somit Kosten für mich zu vermeiden stimme ich der Kündigung nur unter folgenden Bedingungen zu: -das ein Nachmieter der unseren Vorstellungen entspricht bereit steht. ......"
    - ... welchen er aber nicht akzeptieren muss.

  • "Was einzig zählen würde, wenn er die Kündigung als solche zum ... anerkennen würde. Und das ist bis jetzt nicht geschehen, sondern nur herumgehampelt."

    Also ist meine Kündigung nicht rechtskräftig.

    Okay, danke für Eure Hilfe!!!

  • "In entsprechenden rechtlichen Hinweisen zur Kündigung von Wohnraum ist folgendes zu lesen:

    Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird daher erst mit Zugang beim Mieter bzw. Vermieter wirksam. Die Kündigung ist in die Zukunft gerichtet und grundsätzlich bedingungsfeindlich, d.h. sie kann nicht mit einem "wenn" versehen werden.

    Eine Kündigung von Wohnraum ist gesetzlich an die Schriftform gebunden. Die Kündigungsfristen sind im § 573c BGB geregelt."


    Das konnte ich auf Recht-Portal mit Anwaltssuche - JuraForum.de zu meinem Thema finden.
    Ich habe Zeugen dafür das er sich damit einverstanden erklärt hatte uns aus dem Mietvertrag zu entlassen! Auch als ich ihm die Kündigung übergab hatte ich einen Zeugen!

    In seinem Schreiben steht aber "wenn folgende Bedingung erfüllt ist"

  • Liebe Anni,
    tätige keinen Anruf mehr ohne Zeugen bzw. ohne diesen aufzuzeichnen. Bzw. ruf den Typen nicht an. Mach alles schriftlich! Ich wurde auch ziemlich verarscht, weil ich mündliche Zusagen gemacht habe und werde die Mietnomadin nun nicht los. Ich kommuniziere mit der nur noch per Einschreiben obwohl sie ein Zimmer neben mir wohnt. Alles andere kann man im Ernstfall nicht nachweisen.
    Viele Grüße vom WilliWillsWissen

  • Danke an Euch alle für die Zahlreichen Antworten. Ich habe für jeden Anruf Zeugen (Lautsprecher) und als ich persönlich mit meinem Vermieter gesprochen habe war auch ein Zeuge dabei... die eigentliche Frage ist ja: Bringen mir Zeugen tatsächlich etwas?

    Meine große Angst ist das ich auf der Straße sitze (weil mein Vermieter einen Nachmieter gefunden hat) in drei Monaten und weil ich den neuen Mietvertrag nicht unterschreiben möchte, da meine Kündigung anscheinend ungültig ist, obwohl es anders abgesprochen war!
    Oder das ich doch den neuen Mietvertrag unterschreibe und mein jetziger Vermieter meine Nachmieter Vorschläge ablehnt und er auch keinen findet, und das ich dann doppelt Miete zahlen muss weil er ja meine Kündigung nie anerkannt hat.... ich weiß einfach nicht was ich tun soll... ich werde das ganze wohl am Montag einem Anwalt präsentieren da ich mir die Doppelbelastung schlicht und ergreifend nicht leisten kann und mir das Risiko zu groß ist! Aber DANKE DANKE DANKE an Euch auch für Eure Zeit

  • Liebe Anni,
    wünsche Dir viel Erfolg. Wenn der Vermieter Dich schikanieren will, dann kann er dies so lange er will. Bei mir geht es schon 13 Jahre lang. Deswegen immer alles minutös aufzeichnen bzw. von Zeugen bestätigen lassen. Tonbandaufnahmen haben vor Gericht leider kein Beweisrecht und werden nicht anerkannt. Mach lieber Handyaufzeichnungen mit Bild und Ton von den Gesprächen und dann vom Zeugen ein Gedächtnisprotokoll anfertigen lassen.
    Drück Dir die Daumen
    WilliWillsWissen

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