Beiträge von WilliWllsWissen

    Liebe Forumsgemeinde, herzlichen Dank für Eure Meinungen und Denkanstösse. Mittlerweile hat sich bzgl. der Untervermietproblematik ein klein wenig getan. Ich möchte aber noch einmal vorausschicken, dass ich nicht die ganze Wohnung an Touristen vermieten möchte. Ich wohne weiterhin in der Wohnung und möchte nur ein Zimmer aus beweisbaren finanziellen Gründen untervermieten. Nach ewigem Hin-und Her und zahlreichen Anwaltsschreiben hat mein schikanöser Vermieter verstanden, dass er mir die Untervermietung gewähren muss. Dies versucht er aber weiterhin mit aller Macht mir so schwierig wie möglich zu machen. Jetzt macht er die Untervermietung davon abhängig, dass er vorher noch mit 2 seiner Mitarbeitern bei mir eine Wohnungsbegehung und eine Kellerbesichtigung vornehmen möchte, um (nur ein Vorwand) den vertragsgemäßen Zustand meiner Wohnung zu begutachten.
    Dies kostet mir einen Arbeitstag ohne Verdienstausfall, dto. für meinen Zeugen und bringt null komma nix. Wer sich informiert, der weiss,dass der Vermieter dazu kein Recht hat. Nur bei wenigen, eng gefassten Gründen, hätte er ein Recht auf eine Wohnungsbegehung.
    Jetzt nun die Frage an Euch! muss ich mir diese immer fortschreitenden und nie endenden Schikanen überhaupt gefallen lassen?
    Da nachweislich der Vermieter mit aller Macht versucht, eine berechtigte Untervermietung zu verhindern, stapelt sich mein monatlicher Verlust schon seit 8 Monaten (seit der ersten Anfrage auf UV).
    Kann ich diesen Untermietverlust gerichtlich geltend machen?
    Welchen Tip hätte der Eine od. Andere für mich, wie ich nun fortfahren könnte?
    Besten Dank für alle Antworten
    V.G. vom Willi

    Liebe Gemeinde,

    seit August 2013 versuche ich vom Vermieter (Genossenschaft) eine Untermieterlaubnis zu erhalten. Bisher hatte ich bis dato 3 potenzielle Untermieter schriftlich mit Formschreiben und per Einschreiben und sogar mit Anwaltschreiben eingereicht.
    Fristsetzungen wurden absichtlich vom Vermieter nicht eingehalten, so dass ich dann jedem bisherigen Untermieter kurz vor dem Einzug absagen musste, da die schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters einfach nicht ausgestellt wurde (egal was ich und meine Anwältin für einen Aufwand betrieben haben).

    Das heisst, mir ist mittlerweile ein Mietzinsverlust von 7 Monaten entstanden und finanziell kann ich die Wohnung gerade kaum noch stemmen (auch wegen Forderungsverlust aus freiberuflicher Tätigkeit).

    Anwältin hat jetzt Klage auf Untermieterlaubnis angekündigt.

    Dann kam Schreiben des Vermieters, dass es wohl zu "Missverständnissen" und "Unstimmigkeiten" bzgl. meines Untermietanfragens gekommen sei und sie die Untermieterlaubnis nun davon abhängig machen, dass sie eine Wohnungsbegehung als auch eine Besichtigung meines Kellerabteiles vornehmen werden.

    Ca. 10 klar vormulierte Schreiben wurden nicht beantwortet und nun wird von Missverständnissen geredet. Aufgrund jahrelanger Schikaneerfahrungen des Vermieters ist mir deswegen klar, dass er mit dieser Taktik mich weiter nerven und zum Ausziehen bewegen will.

    Habe mich nun ausgiebig informiert und wäre nun der Meinung, dass ich der beabsichtigten Wohnungsbesichtigung unter diesem Vorwand (angeblicher Grund Untervermietung) nicht genehmigen muss.

    Klar will ich die gewünschte Untervermietung mir nicht selbst behindern, aber ich kann auch nicht jegliche Schikane zulassen. Des weiteren würde die potenzielle Untemieterin in ca. 3 Monaten wieder abreisen, weil dann ihr Praktikum vorbei ist. Ich kann nicht wegen jedem Untermietgesuch einen zeitlichen Aufwand von 7 Monaten und zahlreiche Schreiben etc. anstellen, um dann ein paar Kröten für die Untervermietung zu bekommen.

    Dies würde der Vermieter nach der besagten Art ja dann immer wieder durchführen.

    Übrigens berechnet er mir seit meinem ersten Gesuch auf Untervermietung monatlich 20 Euro Untermietzuschlag, obwohl er ja stets dafür sorgt, dass mir jeder Untemieter abspringt. Bei von mir erfolgten Rückbuchungen, zieht er das Geld dann sofort wieder ein.

    Der besagte Fall ist nur ein kleiner Teil der Schikanen, die ich stets ausgesetzt bin. Wie kann ich Eurer fachlichen Meinung dafür sorgen, dass (ausser Auszug) die Schikanen endlich abgestellt werden und er Friede geben muss???

    Für eine baldmöglichste Beantwortung bedanke ich mich herzlich bei Euch

    Viele Grüße

    WilliWillsWissen

    Liebe Forums-Kolleginnnen u. Kollegen,

    mein Vermieter versucht meine Anfragen auf Wunsch von Untervermietung von einem Zimmer seit Monaten aufgrund Schikane rauszuzögern.
    Ich habe diesbezüglich jetzt 2 Untermieter verloren, da der Vermieter auf meine Post nicht geantwortet hat.
    Dies bedeutete für mich natürlich, dass die aufwändige und zeitintentive Suche nach einem geeigneten Untermieter umsonst war und dass dazu noch ein finanzieller Schaden wegen entgangener Untermiete auf mich zukam.

    Habe vom Vermieter schriftlich, dass er meint, ich wäre zu wenig in der Wohnung und er würde mich gerne raushaben, da er die Wohnung dann teurer vermieten kann.

    Aus diesem Grund ständige Schikane und Ärger.

    Ich will und muss aber aus finanziellen Gründen ein Zimmer untervermieten und möchte dies nun lieber an Kurzzeitgäste von Airbnb oder von Wimdu.


    Kann der Vermieter diese Art der Untervermietung mir untersagen?

    Besten Dank für ne baldige Antwort

    Viele Grüße

    Liebe Anni,
    wünsche Dir viel Erfolg. Wenn der Vermieter Dich schikanieren will, dann kann er dies so lange er will. Bei mir geht es schon 13 Jahre lang. Deswegen immer alles minutös aufzeichnen bzw. von Zeugen bestätigen lassen. Tonbandaufnahmen haben vor Gericht leider kein Beweisrecht und werden nicht anerkannt. Mach lieber Handyaufzeichnungen mit Bild und Ton von den Gesprächen und dann vom Zeugen ein Gedächtnisprotokoll anfertigen lassen.
    Drück Dir die Daumen
    WilliWillsWissen

    Liebe Forumsgemeinde,
    auch ich bin nun neu bei Euch und hätte eine dringende Bitte um Rat.

    Ich habe eine Wohnungssuchende aufgenommen, die mir von einem Kollegen ans Herz gelegt wurde. Diese hat wohl schon seit 1,5 Jahren in München ein WG-Zimmer gesucht und nix gefunden. Habe mich leider aus Kollegialität breitschlagen lassen und ihr Untermietgesuch zugestimmt.

    Mein Zimmer wollte ich nur voll möbliert vermieten. Ich gab aber dem Gewinsel von der Untermieterin nach, dass sie ihre persönlichen Möbel gerne ins Zimmer stellen würde.

    Jedoch schrieb ich im Untermietvertrag, folgendes:

    "Der Untermieter hat den Wunsch geäußert, seine eigenen Möbel zu verwenden, obwohl das Zimmer nur voll möbliert vermietet werden sollte. Als Entgegenkommen lagert der Hauptmieter die Möbel ein. Der Untermieter ist jedoch bei der Einlagerung und beim Abtransport behilflich und sagt auch seine Hilfe bei Beendigung des Mietverhältnisses für den Rücktransport zu."

    Gilt das Zimmer nun rechtlich als möbliert vermietet und hat somit die kürzere Kündigungsfrist Bestand? oder
    muss ich durch meine blöde Gutmütigkeit die Untermieterin nun noch 3 Monate (nach der gesetztlichen Kündigungsfrist) ertragen?

    Grund des Kündigungswunsches ist, dass Sie zwar ihre eigenen Möbel ins Zimmer stellen wollte, aber nur so Dekozeugs hat, was keinen Stauraum bietet. Des Weiteren ist sie mit Sack und Pack eingezogen und hat ihren ganzen Hausstand mitgenommen. All dies Zeugs hat natürlich in ihrem Zimmer keinen Platz, da ihr Doppelbett schon fast die Hälfte des Zimmers verschlingt. Kleiderschrank hat sie nicht.
    So´n Mädel nimmt natürlich auch dutzende paar Schuhe mit und unendlich Klamotten. Eben aus Ermangelung eines Kleiderschrankes lagert sie nun ihr Zeugs in den Gemeinschaftsräumen, das heisst im Gang, in der Küche, im Bad und auf dem Balkon. Die Umzugskartons lagern nun schon seit 6 Wochen auf dem Balkon. Bei Bitten das Zeugs doch woanders zu lagern bzw. zu entsorgen fängt sie gleich das Giften an und fährt die Krallen aus. Ich kann auch keine Gäste mehr empfangen, da ich mich für den Zustand der Wohnung nun schämen muss.
    Benutztes Geschirr wird nur widerwillig erst nach ein paar Tagen woanders hingelegt (aber ungewaschen). Seit 6 Wochen hat sie bisher nix in der Wohnung geputzt, da ja immer ich putze, wenn ich Besuch bekomme.

    Dies liesse sich noch länger fortfahren, jedoch ist das Schwerwiegendste, dass sie nicht wie vereinbart 2 Wochen vor Einzug die Kaution überwiesen hatte, sondern erst nach schriftlicher Aufforderung. Diese Überweisung hat sie aber dann sofort nach der Verbuchung wieder auf ihr Konto zurückbuchen lassen.
    Die aktuelle Miete ist auch noch nicht überwiesen.

    Habe ihr nun eine Kündigung betreffend möbliertem Zimmer geschrieben, welches sie am 15. 11. räumen muss. Sicherheitshalber hab ich noch beim Nichtzutreffen dieser kurzen Frist auf die gesetzliche Kündigungsfrist vermerkt.
    Die Frist zur Überweisung der ausstehenden Kaution läuft nun auch bald aus.

    Nun noch schnell eine Zusammenfassung: Kaution seit 15. Sept. 2013 fällig und noch nicht bezahlt.
    aktuelle Miete zur Zeit nicht bezahlt und wenn, dann mit Verzögerung bezahlt (obwohl schriftlich fixierte Voraussetzung ein Dauerauftrag war).

    Kann ich ihr nun eine fristlose Kündigung ausstellen? Wie bekomme ich den Drachen nun aus meiner Wohnung?
    Ein ehrlicher und super netter Nachmieter wartet schon auf das Zimmer, der sogar noch 200 Euro mehr im Monat zahlen würde.

    Ich bitte Euch Gelehrten nun um Eure Einschätzung, was ich nun machen kann, um die Zahlungsunwillige so schnell wie möglich aus der Bude zu bekommen.

    Besten Dank im Voraus vom

    WilliWillsWissen

    Liebe Anni,
    tätige keinen Anruf mehr ohne Zeugen bzw. ohne diesen aufzuzeichnen. Bzw. ruf den Typen nicht an. Mach alles schriftlich! Ich wurde auch ziemlich verarscht, weil ich mündliche Zusagen gemacht habe und werde die Mietnomadin nun nicht los. Ich kommuniziere mit der nur noch per Einschreiben obwohl sie ein Zimmer neben mir wohnt. Alles andere kann man im Ernstfall nicht nachweisen.
    Viele Grüße vom WilliWillsWissen

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