Heizkosten pauschal berechnet

  • Hallo,

    kürzlich haben wir die Betriebskostenabrechnung von 2012 bekommen und mussten leider ganz schön staunen.
    Wir wohnen seit Anfang November 2012 zu dritt in einer 90 m² Wohnung, von der 70 m² als beheizbare Fläche ausgezeichnet sind. Als Vorauszahlung für die Heizung wurden monatlich 124,38€ angesetzt, tatsächlich wurden aber 455,94€ verbraucht - laut Rechnung.
    Hier ein Auszug der Betriebskostenabrechnung:

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    Die 19,42 Einheiten setzen sich so zusammen: 69,35 m² : 1000 Gradtage x 280 Gradtage = 19,42 m²

    Ist die pauschale Abrechnung der Heizkosten rechtens?

    Laut Heizkostenverordnung §4 abs. 1 muss der Vermieter den tatsächlichen Verbrauch erfassen und diesen auch entsprechend berechnen?!
    Wie gehen wir nun am Besten vor?

    Vielen Dank und liebe Grüße!

    Einmal editiert, zuletzt von Malle (19. September 2013 um 13:01)

  • Hallo Mainschwimmer,

    danke für die prompte Antwort.
    Das ganze schimpft sich "Energieabrechnung", vielleicht kannst du damit mehr anfangen.

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    Beste Grüße

    EDIT: Ich habe gerade noch ein Informationsblatt gefunden :rolleyes: Hier steht es nochmal schwarz auf weiß...

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  • Laut Heizkostenverordnung §4 abs. 1 muss der Vermieter den tatsächlichen Verbrauch erfassen und diesen auch entsprechend berechnen?!

    Neben dem § 4 Abs. 1 hättest Du auch den § 7 lesen sollen:cool:

    Da steht:

    In § 7 (1) schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass zwischen 30 bis 50 % der Betriebskosten für Heizung nach Wohn- oder Nutzfläche auf alle Nutzer zu verteilen sind.

    http://www.heizkostenverordnung.de/par7.html

    Und das tut Dein Vermieter.

  • Zitat

    Und das tut Dein Vermieter.

    Nein, das tut er nicht, denn er rechnet die Heizkosten zu 100% nach Wohnfläche ab. So ist es auch in dem Anschreiben der KALORIMETA an die neuen Mieter geschrieben: Die Heizkosten werden zu 100%gesamtkosten nach m² Wohnfläche auf die Nutzeinheiten umgelegt.

    Und wo bitteschön sind bei dieser Heizkostenabrechnung die verbrauchten Wärmeeinheiten nachzulesen?

  • Dann ist da also tatsächlich etwas im Busch...

    Kann man da selber nichts tun? Ich will ungern so viel Geld für einen Anwalt ausgeben.
    Ist es sinnvoll dem Mietverein in dieser Situation beizutreten? Ich habe gerade mit denen telefoniert, die wollen 7,50€/Monat. Oder muss ich auch da extra Kosten einplanen?

  • Zitat

    Kann man da selber nichts tun?

    Keine Ahnung, ob du so firm bist um gegen deinen Vermieter vor Gericht zu ziehen. Denn darauf wird es hinaus laufen.

    Zitat

    Ist es sinnvoll dem Mietverein in dieser Situation beizutreten?

    Wäre die preiswertere Lösung, ob die sich aber für ein neues Mitglied richtig einsetzen, würde mich wundern.

  • Auf jeden Fall kannst du schonmal pauschal die Heizkosten um 15% kürzen, weil nicht nach Heizkostenverordnung abgerechnet wurde.
    Kann ich fast nicht glauben, dass bei einem sooo großen Objekt keine Heizkostenberteiler installiert sind.

  • Die Berechnung nach der Gradtagszahlentabelle ist korrekt und wird angewandt, wenn während des Abrechnungszeitraumes ein Nutzerwechsel stattfindet. Insbesondere wenn noch Verdunstungsröhrchen zur Messung verwandt werden ist eine Zwischenablesung zu ungenau und es wird dann auf die Tabelle nach DIN zurückgegriffen.

    Siehe auch:http://www.heizkostenverordnung.de/par9b.html

    Jedoch haben die "Nutzerbezogenen Kosten" in der Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen. Es sind Verwaltungskosten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (19. September 2013 um 16:31)

  • Keine Ahnung, ob du so firm bist um gegen deinen Vermieter vor Gericht zu ziehen. Denn darauf wird es hinaus laufen.

    Oh, das werde ich wohl besser nicht tun. :D

    Erfassungsgeräte sind an jedem Heizkörper vorhanden. Auf das Ablesen wird laut Hausmeister aus Kostengründen verzichtet.

    Sowas nennt sich Energiesparpolitik? Bei der Berechnung werden 10 Häuserblocks zusammengetan. Da dreht doch jeder die Heizung auf, wenn man im Endeffekt nur 1/100 mehr zahlen muss. Gemeinsam Energie sparen wäre zwar klasse, ist aber in der Praxis wohl weniger möglich.

    Also müssen die Erfassungsgeräte an den Heizkörpern nicht zwangsläufig beim Nutzerwechsel abgelesen werden?

    "Auf jeden Fall kannst du schonmal pauschal die Heizkosten um 15% kürzen"
    Das trifft dann auch nicht zu?


  • Also müssen die Erfassungsgeräte an den Heizkörpern nicht zwangsläufig beim Nutzerwechsel abgelesen werden?

    Haben Sie meinen Link nicht gelesen? Ja, so ist es. Gilt aber nur bei bestimmten Erfassungsgeräten.-

  • Geh zum Mieterverein! Da du nur tröpfchenweise raus lässt, was bei dir in Bezug auf Heizung abgeht, ist ein Forum überfordert.

    Ich mache die Angaben nach bestem Wissen. Leider fehlt mir noch der Durchblick, um direkt wichtige von unwichtigen Angaben zu unterscheiden. Wenn irgendwas fehlt bitte einfach kurz schreiben, ich hab jede Menge unterlagen hier...


    Den Link habe ich gelesen. Dass es auf das Erfassungsgerät ankommt, dachte ich mir schon, konnte es aber nicht mit Sicherheit sagen. Kannst du anhand des Bildes sagen, ob das Erfassungsgerät hätte abgelesen werden müssen?

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    Beste Grüße!

  • Hallo Malle,

    dass aus Kostengründen gegen gesetzliche Vorschriften so eklatant verstossen wird, lässt mich vermuten, dass die Immobilien in Timbuktu stehen.
    Lies' Dir mal § 7 HeizkVO durch. Dei alleiniger Ansprechpartner ist Dein Vermieter.
    Der Provider ist bzgl. seiner Abrechenart an die Vorgaben seines Vertragspartners (also Dein VM bzw. HV) gebunden. Die Ablese- (Wege-) Kosten des Providers können auf die Mieter ebenfalls umgelegt werden.

  • Ich hätte mal eine Frage zur Heizkostenabrechnung. Vorher erklärt: wir sind am 26.10.2013 Umgezogen. Die Vermieterin fragte ob wir die Heizkosten nicht pauschal abrechnen könnten. Ja klar, kein Problem, war meine Antwort.
    Nun kam die Nebenkostenabrechnung die mehr oder weniger akzeptabel war. Allerdings stand unten im Text: "Für die Heizkosten vom 01.07. - 31.10.2013 werde ich Anfang Juli 2014 eine separate Abrechnung übersenden."
    Das wäre doch ungerecht, weil wir die komplette Heizanlage erst im Oktober angestellt haben also keine 4 Wochen geheizt haben. Dazu kommt, das die Heizung nicht so viel an war, weil es ja noch gar nicht richtig kalt war. Also liegt ja auf der Hand, das unsere Nachmieter deutlich mehr heizen, weil diese in die kältere Jahreszeit kommen. Wir müssten dann ja für 3 Monate bezahlen in denen wir überhaupt nicht geheizt wurde. Und die Nachmieter werden voraussichtlich erstens die kälteren Monate haben und zweites nur max zwei Monate in denen nicht geheizt wird.
    Was soll ich tun?

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