Hallo,
wir haben vor ca. einem Jahr einen Mangel schriftlicht angezeigt (irgendwie kam Wasser von außen in die Wand, Wand feucht, es lief auch mal Wasser aus der Steckdose, Schimmel etc.)
Die Frist zum Beheben des Mangels hat der Vermieter nicht eingehalten, und ich musste ins Wohnzimmer ziehen. Im März hat er dann die Reperaturarbeiten an der Wand begonnen und dafür musste man auch das Parkett und die Leisten in der Ecke abreißen. Die Arbeiten an der Wand sind fertig, aber der Boden ist immer noch offen. Inzwischen haben wir eine neue Wohnung gefunden und wollten fristlos kündigen, weil der Mangel unserer Meinung nach immer noch nicht vollständig behoben wurde (da der Boden ja immer noch offen ist). Unser Vermieter akzeptiert aber die fristlose Kündigung nicht, da er meint, dass der Mangel behoben wurde.
Hat er Recht?
