Beiträge von kamie

    ich würde eine außerordentliche fristlose Kündigung versuchen (allerdings bin ich kein Rechtsexperte)....ich würde mich im Vorfeld mal beraten lassen. Weil die Wohnung ist ja noch bewohnbar, aber ob es sich über einen so langen Zeitraum (und ende ist ja nicht in Sicht) hinziehen darf? Wenn es jetzt gesundheitsgefährdend wäre, dann würde es 100 % funktionieren, aber ist ja nicht der Fall..

    Es herrscht unangenehme Feuchtigkeit in der Wohnung (Bett und Klamotten fühlen sich klamm an, begünstigt Schimmelbildung hier...) und besonders im Sommer, wenn man nicht heizen kann, ist es schlimm. Der Vermieter hat uns einen Luftentfeuchter dafür gegeben, der aber auch nicht so viel hilft.
    Der Wasserschaden hat das Parkett unten drunter schimmeln lassen, ich weiß nicht wie weit der reicht
    ja, hoffentlich schaffe ich es zur Mietrechtsberatung bei der Verbraucherzentrale

    Sind die Bodenarbeiten denn im Gang bzw. terminiert oder soll das so bleiben?


    Die Handwerker haben das gemacht, und seitdem ist nichts mehr passiert.
    Es sieht so aus:


    haben Sie schriftlich gekündigt oder ihm lediglich mitgeteilt, dass Sie es vorhaben?? (wenn nur mündlich, würde ich auch so reagieren)


    Wir haben schriftlich gekündigt.

    Hallo,

    wir haben vor ca. einem Jahr einen Mangel schriftlicht angezeigt (irgendwie kam Wasser von außen in die Wand, Wand feucht, es lief auch mal Wasser aus der Steckdose, Schimmel etc.)

    Die Frist zum Beheben des Mangels hat der Vermieter nicht eingehalten, und ich musste ins Wohnzimmer ziehen. Im März hat er dann die Reperaturarbeiten an der Wand begonnen und dafür musste man auch das Parkett und die Leisten in der Ecke abreißen. Die Arbeiten an der Wand sind fertig, aber der Boden ist immer noch offen. Inzwischen haben wir eine neue Wohnung gefunden und wollten fristlos kündigen, weil der Mangel unserer Meinung nach immer noch nicht vollständig behoben wurde (da der Boden ja immer noch offen ist). Unser Vermieter akzeptiert aber die fristlose Kündigung nicht, da er meint, dass der Mangel behoben wurde.
    Hat er Recht?

    Ich würde dem VM den Mangel schriftlich nachweislich anzeigen und zeitnahe Behebung mit Hinweis auf § 535 BGB einfordern.

    ups, sorry, hab ich wohl vergessen zu erwähnen.
    Das hab ich gemacht, in dem Schreiben hab ich den Mangel angezeigt, eine 4-wöchige Frist gesetzt zur Behebung, und halt gesagt, dass ich die Miete kürze bis der Schaden behoben wurde.
    Die Frist ist aber abgelaufen und es ist immer noch nichts passiert.

    eine Prozentzahl wollte ich auch gar nicht wissen, sondern nur ob man halt einfach immer weiter die Miete kürzen soll mit neuen Fristsetzungen oder ob man was anderes machen kann/soll.

    Ich habe folgendes Problem:
    In der Ecke/Wand meines Schlafzimmers ist ein großer Wasserfleck, also ist die Wand da feucht, manchmal läuft Wasser aus der Steckdose und es bildet sich da auch Schimmel. (Vermieter vermutet es liegt an einem Fallrohr vom Nachbarn)
    Wir haben dem Vermieter Bescheid gesagt und er hat es sich auch angeguckt, aber nach einem Monat hat er noch nichts getan.
    Deswegen haben wir die Miete um 10% gekürzt und eine Frist von 4 Wochen gegeben. Die ist mittlerweile seit einer Woche abgelaufen und es hat sich immer noch nichts getan.
    Frage ist nun: Sollte man die Miete weiterkürzen oder was sollte man tun?

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