Fristlose Kündigung

  • Hallo,

    wir haben vor ca. einem Jahr einen Mangel schriftlicht angezeigt (irgendwie kam Wasser von außen in die Wand, Wand feucht, es lief auch mal Wasser aus der Steckdose, Schimmel etc.)

    Die Frist zum Beheben des Mangels hat der Vermieter nicht eingehalten, und ich musste ins Wohnzimmer ziehen. Im März hat er dann die Reperaturarbeiten an der Wand begonnen und dafür musste man auch das Parkett und die Leisten in der Ecke abreißen. Die Arbeiten an der Wand sind fertig, aber der Boden ist immer noch offen. Inzwischen haben wir eine neue Wohnung gefunden und wollten fristlos kündigen, weil der Mangel unserer Meinung nach immer noch nicht vollständig behoben wurde (da der Boden ja immer noch offen ist). Unser Vermieter akzeptiert aber die fristlose Kündigung nicht, da er meint, dass der Mangel behoben wurde.
    Hat er Recht?

  • Hallo,
    Die Arbeiten an der Wand sind fertig, aber der Boden ist immer noch offen.


    Sind die Bodenarbeiten denn im Gang bzw. terminiert oder soll das so bleiben?


    Zitat

    wollten fristlos kündigen, weil der Mangel unserer Meinung nach immer noch nicht vollständig behoben wurde (da der Boden ja immer noch offen ist). Unser Vermieter akzeptiert aber die fristlose Kündigung nicht, da er meint, dass der Mangel behoben wurde.


    haben Sie schriftlich gekündigt oder ihm lediglich mitgeteilt, dass Sie es vorhaben?? (wenn nur mündlich, würde ich auch so reagieren)

  • Sind die Bodenarbeiten denn im Gang bzw. terminiert oder soll das so bleiben?


    Die Handwerker haben das gemacht, und seitdem ist nichts mehr passiert.
    Es sieht so aus:


    haben Sie schriftlich gekündigt oder ihm lediglich mitgeteilt, dass Sie es vorhaben?? (wenn nur mündlich, würde ich auch so reagieren)


    Wir haben schriftlich gekündigt.

  • ich würde eine außerordentliche fristlose Kündigung versuchen (allerdings bin ich kein Rechtsexperte)....ich würde mich im Vorfeld mal beraten lassen. Weil die Wohnung ist ja noch bewohnbar, aber ob es sich über einen so langen Zeitraum (und ende ist ja nicht in Sicht) hinziehen darf? Wenn es jetzt gesundheitsgefährdend wäre, dann würde es 100 % funktionieren, aber ist ja nicht der Fall..

  • ich würde eine außerordentliche fristlose Kündigung versuchen (allerdings bin ich kein Rechtsexperte)....ich würde mich im Vorfeld mal beraten lassen. Weil die Wohnung ist ja noch bewohnbar, aber ob es sich über einen so langen Zeitraum (und ende ist ja nicht in Sicht) hinziehen darf? Wenn es jetzt gesundheitsgefährdend wäre, dann würde es 100 % funktionieren, aber ist ja nicht der Fall..

    Es herrscht unangenehme Feuchtigkeit in der Wohnung (Bett und Klamotten fühlen sich klamm an, begünstigt Schimmelbildung hier...) und besonders im Sommer, wenn man nicht heizen kann, ist es schlimm. Der Vermieter hat uns einen Luftentfeuchter dafür gegeben, der aber auch nicht so viel hilft.
    Der Wasserschaden hat das Parkett unten drunter schimmeln lassen, ich weiß nicht wie weit der reicht
    ja, hoffentlich schaffe ich es zur Mietrechtsberatung bei der Verbraucherzentrale

  • ich würde eine außerordentliche fristlose Kündigung versuchen (allerdings bin ich kein Rechtsexperte)....


    ... wie man merken kann. Zu einer Frislosen sollte man immer hilfsweise mit gesetzlicher Frist kündigen, egal, ob M oder VM.

  • Es herrscht unangenehme Feuchtigkeit in der Wohnung (Bett und Klamotten fühlen sich klamm an, begünstigt Schimmelbildung hier...) und besonders im Sommer,


    Wenn warme Luft (bspw. im Sommer von draussen kommend) auf kalte Wände bzw. Gegenstände trifft, kondensiert zwangsweise Feuchtigkeit aus.

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